Welche Zuschüsse Sie erhalten können, wenn Sie Ihre Wohnumgebung behindertengerecht umbauen
Sie möchten Ihre Wohnumgebung behindertengerecht umbauen? Informieren Sie sich hier über mögliche Zuschüsse und Fördermittel für Ihre Umbaumaßnahmen.
Wie Sie Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau beantragen
Behinderungen können in vielen Formen auftreten. In den meisten Fällen bringen wir jedoch körperliche Einschränkungen damit in Verbindung. Relativ häufige Ursachen sind Verkehrs- oder Sportunfälle, jedoch können auch Krankheiten, die das Nervensystem angreifen zu permanenten Einschränkungen führen. Behinderungen können permanent oder temporär sein. Durch einen Beinbruch ist man zum Beispiel temporär eingeschränkt, kann sich aber, nachdem die Verletzungen geheilt sind, wieder ganz normal im Alltag bewegen. Wenn jedoch Verletzungen der Wirbelsäule vorliegen, ist eine Heilung oft sehr unwahrscheinlich. In manchen Fällen sorgen genetische Faktoren oder Probleme in der Schwangerschaft dafür, dass ein Kind mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zur Welt kommt.
Egal ob eine Behinderung temporär oder permanent ist und welche Ursachen ihr zu Grunde liegen: der Zustand wird in großen Teilen der Bevölkerung stigmatisiert und unsere Umwelt ist nicht gerade darauf ausgerichtet, dass Menschen mit körperlicher Behinderung problemlos am alltäglichen Leben teilhaben können. Treppen und andere Hindernisse stellen Barrieren dar, die oft nur mit fremder Hilfe überwunden werden können. Damit sich dies ändert, gerät der Umbau von Immobilien und Außenbereichen mehr und mehr in den Fokus. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert diese Umbauten mit großzügigen Zuschüssen und Krediten mit niedrigen Zinsen.
Wie können Sie Zuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten, wenn Sie behindertengerecht umbauen?
Die KfW ist ein nationales und öffentliches Förderwerk, das unter anderem finanzielle Zuschüsse für verschiedene Zwecke vergibt. Hierzu zählt zum Beispiel die Unterstützung von Existenzgründern, die Vergabe von Studienkrediten sowie die Unterstützung von Wohnungsbauvorhaben. Zudem werden von der KfW Umbauten nach dem KfW Standard „Altersgerechtes Haus” (Investitionszuschuss 455) Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung, Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz, die barrierefreie Umgestaltung von Nicht-Wohngebäuden zu Wohnräumen sowie der Kauf von barrierearm sanierten Immobilien gefördert. Nicht einbegriffen sind jedoch die Sanierung von Ferienwohnungen und Häusern, die als Beherbergungsbetrieb genutzt werden sollen. Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung vorangegangener Baumaßnahmen ist mit den Mitteln der KfW nicht möglich.
Was sind Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung?
Einzelmaßnahmen zur Barriere-Reduzierung sind beispielsweise Haltegriffe im Badezimmer, die an der Badewanne und den Seiten der Toilette angebracht werden können. Zudem können durch das Installieren von Rampensystemen Hürden im Wohnraum abgebaut und Niveauunterschiede überbrückt werden. Auch der Abbau von Barrieren zu Gebäuden und anderen Nutzungsbereichen (Garagen, Spielplätze, Entsorgungseinrichtungen), sowie der Umbau von Stellflächen für Rollatoren, Rollstühle oder Elektromobile können vom Investitionszuschuss der KfW gefördert werden.
Wer erhält entsprechende Förderungen?
Eine Förderung für den behindertengerechten Umbau kann von Privatpersonen jeden Alters beantragt werden. Dabei ist egal ob Sie Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sind oder vorhaben, ein barrierefrei saniertes Ein- oder Mehrfamilienhaus oder eine entsprechende Wohnung käuflich zu erwerben. In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit, von der KfW finanzielle Zuschüsse zu erhalten, wenn Sie behindertengerecht umbauen. Auch Bewohner einer Mietwohnung können diese Zuschüsse erhalten, sollten jegliche Umbaumaßnahmen jedoch zunächst mit ihrem Vermieter absprechen und im Rahmen dieser Umbauten eine Modernisierungsvereinbarung abschließen.
Wie können die Fördermittel für behindertengerechte Umbaumaßnahmen beantragt werden?
Ein Antrag kann direkt bei der KfW eingereicht werden. Dies kann auch online über ein spezielles Zuschussportal erfolgen. Im Normalfall erhalten Sie direkt nach Absenden des Antrags eine Zusage oder eine Benachrichtigung, dass ihr Antrag bearbeitet wird. Den Status des Antrags können Sie dann in Ihrem Benutzerkonto einsehen.
Wie Sie finanzielle Zuschüsse der Pflegekassen erhalten, wenn Sie behindertengerecht umbauen
Auch bei den Pflegekassen können Zuschüsse für Umbauten beantragt werden. Die Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragssteller einen Pflegegrad hat. Die Umbauten müssen zudem nachweislich die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen im Alltag ermöglichen oder erleichtern. Auch Veränderungen, welche die Pflege durch entsprechend geschulte Angehörige oder Pflegekräfte vereinfachen können bezuschusst werden. Für diese zweckgebundenen Umbaumaßnahmen kann man von den Pflegekassen bis zu 4.000 Euro erhalten.
Hilfe bei der Beantragung von Dr. Weigl & Partner
Selbst wenn der Prozess auf Papier sehr einfach klingt, läuft ein Antrag auf Fördermittel für den alters- oder behindertengerechten Umbau bei der KfW in den seltensten Fällen reibungslos ab. Das Team von Dr. Weigl & Partner kann Ihnen dabei helfen, den Antrag richtig zu planen, sodass Sie die richtigen Schritte zum richtigen Zeitpunkt ausführen. Den wenigsten Antragsstellern ist zum Beispiel bewusst, dass Sie nicht mit dem Umbau beginnen können, bevor nicht die endgültige Zusage der KfW vorliegt. Zudem müssen die Umbauten nach einer bestimmten DIN-Norm durchgeführt werden, damit Zuschüsse von der KfW erhalten werden können. Damit dies gewährleistet ist, müssen die Umbauten von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.
Zusätzlich müssen Sie einen Kostenvoranschlag des gewählten Unternehmens (bzw. mehrerer Unternehmen) bei der KfW einreichen, in dem ganz klar zu erkennen ist, welche Umbaumaßnahmen vorgenommen werden sollen und wie viel diese kosten. Diese Kostenvoranschläge werden von den Unternehmen häufig auf Grundlage eines Gutachtens gemacht, das von einem Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens angefertigt wird. Da das ausführende Unternehmen Interesse daran hat, seine Umsätze zu erhöhen, finden sich in diesen Gutachten teilweise nicht zwingend notwendige Maßnahmen, welche die Kosten in die Höhe treiben.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich darüber, wie Sie Ihr Zuhause behindertengerecht umbauen können
Professionelle und ausführliche Gutachten – die Experten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen, wenn Sie behindertengerecht umbauen
Um zu vermeiden, dass Sie am Ende Umbauten durchführen lassen, die für den Pflegebedürftigen oder die Pflegenden nicht notwendig sind, kann ein entsprechendes Gutachten von einem unabhängigen Experten durchgeführt werden. Dr. Weigl & Partner hat Standorte in Städten im ganzen Bundesgebiet, sodass sich mindestens einer unserer Experten mit Sicherheit auch in Ihrer Nähe befindet. Unsere Mitarbeiter begutachten Ihre Wohnumgebung genau. Sie sind darin geschult, zu erkennen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Ein weiterer Vorteil eines extern und unabhängig angefertigten Gutachtens liegt darin, dass dies für Sie zeit- und kostensparend ist. Um detaillierte Kostenvoranschläge von verschiedenen Unternehmen zu bekommen, müssten Sie jedes Mal ein neues Gutachten erstellen lassen. Dies ist häufig sehr intransparent, da diese Gutachten üblicherweise im jeweiligen Betrieb verbleiben. Unser Gutachten kann jedoch an verschiedene Unternehmen gesendet werden, sodass alle Kostenvoranschläge, die Sie einholen, letztendlich auf der gleichen Grundlage basieren.
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