Behindertengerechter Umbau – Was Sie beachten müssen

Ein behindertengerechter Umbau soll Menschen mit körperlichen Einschränkungen, also Senioren, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, den Zugang zu und die Nutzung von Wohnbereichen oder auch öffentlichen Gebäuden zu ermöglichen und erleichtern. Dabei gibt es verschiedenste Umbaumaßnahmen, die den Abbau von kleineren und größeren Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnumgebung ermöglichen.

Behindertengerechter Umbau – wann ist er sinnvoll?

Steht ein ist eine behindertengerechter Umbau der eigenen Wohnumgebung an, ist dies eine Herausforderung, der sich viele Betroffene erst einmal nicht gewachsen fühlen. Jedoch gibt es oft keine Alternative. Die Umbauten müssen vorgenommen werden, damit körperlich behinderte Menschen wieder dazu in der Lage sind, ihren Alltag ohne fremde Hilfe zu bestreiten und viele Aufgaben problemlos alleine bewältigen zu können. Gerade im Alter kommt es vor, dass viele Dinge auf einmal deutlich schwerer fallen und kleinste Hindernisse, die uns im Alltag gar nicht auffallen, zu unüberwindbaren Barrieren werden. Das fängt schon damit an, morgens aus dem Bett zu steigen. Manchmal fehlt einfach die Kraft, sich eigenständig aufzurichten. Dies wird ein weitaus größeres Problem, wenn man sich durch körperliche Einschränkungen, die durch Krankheiten oder Unfälle entstehen, in seiner Bewegungsfreiheit behindert ist. Auch wenn es um die Körperpflege geht, kann einem der Körper einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen. Die Badewannenkante ist auf einmal zu hoch um darüber zu steigen.

Auch glatte Oberflächen können nicht nur zum Hindernis werden, sondern zu schweren Unfällen führen. Gerade in Verbindung mit Nässe sind Duschen und Badewannen sehr glatt und die Rutschgefahr und Fallgefahr außerordentlich hoch. Das kennt jeder von uns aus seinem persönlichen Alltag, die Verletzungen, die sich ein älterer Mensch zuziehen kann sind jedoch deutlich schwerwiegender und können ernsthafte Konsequenzen haben.

Seniorengerechtes Bad

Behindertengerechter Umbau – es kommt nicht unbedingt auf die Größe an

Behindertengerechte Umbaumaßnahmen können verschiedene Ausmaße annehmen und richten sich ganz danach, wie sehr eine Person ihren eigenen Alltag selbstständig bestreiten kann. In vielen Fällen reicht es daher aus, ein paar kleine Veränderungen durchzuführen. So können zum Beispiel Möglichkeiten geschaffen werden, sich beim Einsteigen und Aussteigen aus der Badewanne an Haltegriffen festzuhalten und durch rutschfeste Matten das Fallrisiko zu verringern.

Wenn die Nutzung eines Rollstuhls erforderlich ist und das Bewegen des unteren Körperbereiches nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt ist, können Haltegriffe an den Seiten der Toilette sowie das Installieren einer ebenerdigen Dusche ermöglichen, dass man seinen täglichen Bedürfnissen und auch der Körperpflege ohne fremde Hilfe nachgehen kann.

Auch das Bereitstellen eines Bettes, bei dem die Rückenlehne durch eine Fernbedienung oder einen Knopf an der Seite, in der Höhe verstellt werden kann, kann
vielen älteren Menschen erleichtern, das Bett eigenständig zu verlassen. Nicht nur für den Erhalt der Selbstständigkeit sind diese Maßnahmen hilfreich. Auch wenn der Pflegebedürftige durch einen pflegenden Angehörigen oder eine ambulante Pflegekraft versorgt wird, kann ein solches Bett zum Beispiel die
Verabreichung von Essen, Trinken und die Gabe von Medikamenten für den Pflegenden sowie den Pflegebedürftigen leichter und angenehmer machen.

Einige dieser Veränderungen sind in einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung einfacher umzusetzen. Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen diese Veränderungen in jedem Fall mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Den richtigen Pflegedienst finden

In manchen Fällen werden jedoch größere Umbaumaßnahmen notwendig sein. Bei rollstuhlgerechten Umbaumaßnahmen sieht die Sache ein wenig komplizierter aus. Zum einen muss der Zugang zur Wohnung barrierefrei sein. Wenn sich die Wohnung im oberen Stockwerk eines Mehrfamilienhauses befindet, in dem kein Fahrstuhl vorhanden ist, sollte in jedem Fall ein Treppenlift installiert werden, um den Zugang zur Wohnung zu ermöglichen. Auch das Anbringen von Rampensystemen kann hier sehr viel ausmachen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern können zudem Umbauten nach dem Standard „Altersgerechtes Haus“ der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Dieser setzt voraus, dass die Umbauten nach einer DIN Norm vorgenommen werden. Häuser und Wohnbereiche, die nach den Modernisierungsmaßnahmen diesem Standard entsprechen, werden mit einem entsprechenden Zertifikat von der KfW ausgezeichnet.

Behindertengerechter Umbau – Finanzielle Förderung von den Pflegekassen und der KfW erhalten

Bei den Pflegekassen können Fördermittel für einen behindertengerechten Umbau beantragt werden. Die Voraussetzung für einen finanziellen Zuschuss ist, dass die geplanten Umbauten in der Wohnung die Selbstständigkeit fördern und die Pflege erleichtern. Des Weiteren muss der Antragssteller, beziehungsweise die Person, der diese Umbauten zugutekommen, einen Pflegegrad haben, um entsprechende finanzielle Leistungen erhalten zu können. Von den Pflegekassen können Sie für diese Veränderungen im Rahmen der „wohnraumverbessernden Maßnahmen“ bis zu 4.000 Euro erhalten.

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Die KfW vergibt Kredite und Zuschüsse an Privatpersonen und Unternehmen, die Umbauten und Modernisierungsmaßnahmen planen, die dem Abbau von Barrieren dienen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen mehr Möglichkeiten bieten, ohne fremde Hilfe im Alltag zurechtzukommen. Dazu gehört auch, die Wohnung und dazugehörige Außenbereiche behindertengerecht zu gestalten. Behindertengerecht bedeutet hier, dass keine großen Barrieren die Selbstständigkeit einschränken und die Gefahr, sich Verletzungen zuzuziehen, drastisch limitiert ist. Für kleinere Umbaumaßnahmen können Sie hier bis zu 5.000 Euro erhalten. Wenn die Modernisierungen dem Standard „Altersgerechtes Haus“ Entsprechen, können Sie über den Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ bis zu 6.250 Euro zurückbekommen.

Anträge für diese Fördermittel können direkt über ein Internetportal der KfW eingereicht werden. Die Zusage eines Antrags ist jedoch an einige Auflagen gebunden. Somit dürfen Sie auf keinen Fall bereits mit den Umbauten begonnen oder gar ein Unternehmen beauftragt haben. All dies muss mit der KfW abgestimmt werden. Sie können erst beginnen, wenn alle benötigten Unterlagen bei der KfW, inklusive Kostenvoranschläge verschiedener Unternehmen, die mit den Umbaumaßnahmen betraut werden sollen, bei der KfW eingegangen sind und Sie die Förderzusage erhalten haben.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Dr. Weigl & Partner – wir haben den Überblick

Der bürokratische Prozess zur Beantragung von Fördermitteln ist aufwendig und kann sehr fordernd sein. Viele Menschen entscheiden sich deswegen dagegen, diese Förderungen zu beantragen und lassen sich so viel Geld entgehen. Andere haben Fehler bei der Stellung des Antrags gemacht und bereits mit der Umsetzung begonnen, bevor die KfW die Zusage für einen Zuschuss gegeben hat. Einen Überblick über den Prozess der Beantragung von Fördermitteln für Umbaumaßnahmen zu erhalten ist schwierig. Da man in Vorkasse geht und je nach Umfang der Umbaumaßnahmen der finanzielle und auch der emotionale Aufwand unglaublich groß sind, sieht man oft den Wald vor lauter Bäumen nicht. Viele Antragssteller machen Fehler und wollen den Prozess dadurch beschleunigen, dass sie mit den Umbauten beginnen, ohne jedoch die Förderzusage erhalten zu haben. Das ist strategisch sehr unklug und kann dazu führen, dass der Förderantrag abgelehnt wird.

Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu Ihrem behindertengerechten Umbau und zu allen anderen Themen der Pflege

Damit sie die Chance auf Förderung nicht verspielen, entwickeln unsere erfahrenen Mitarbeiter von Dr. Weigl & Partner mit Ihnen zusammen eine Strategie, mit der Sie garantiert die höchstmögliche Förderung von den Pflegekassen und der KfW erhalten. Sie bekommen von uns einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite gestellt, der Ihnen alle Fragen beantworten und mit Ihnen zusammen alle Schritte herausarbeiten kann. Somit wissen Sie immer, was Sie als nächstes tun müssen und treten nicht in die gleichen Fallen, die schon vielen anderen Antragsstellern die Förderung gekostet Haben.

Um Informationen über unsere Dienstleistungen zu erhalten, können Sie uns telefonisch während unserer Bürozeiten erreichen. Sie können uns auch eine Anfrage über unser Kontaktformular zusenden. Einer unserer Mitarbeiter wird sich dann so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

Das erste telefonische Beratungsgespräch mit uns ist kostenfrei, Sie können also nur gewinnen – Worauf warten Sie noch?