Ambulante Pflegedienste: Unterstützung im Alltag
Mit einem ambulanten Pflegedienst ermöglichen Sie einem pflegebedürftigen Angehörigen, weiterhin zu Hause zu leben. Die Experten von Dr. Weigl & Partner beraten Sie nicht nur bei Ihrem Pflegegrad-Antrag, sondern auch bei der Wahl des richtigen Pflegedienstes.
Wann wird ein ambulanter Pflegedienst notwendig?
Wenn ein Pflegefall eintritt, wünschen sich die meisten Menschen, die – häufig von einem Augenblick auf den anderen – auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, zu Hause oder in einem gewohnten Umfeld zu leben. Auch wenn die Pflegebedürftigkeit sich im hohen Alter erst langsam steigert und nach und nach mehr Pflege und Zuwendung benötigt wird, ist es für die Betroffenen von großer Bedeutung, möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden oder bei nahen Verwandten sein zu dürfen.
Die ambulante Pflege unterscheidet sich von der stationären Pflege insofern, dass sie in einem häuslichen Umfeld stattfindet und nicht in einer stationären Einrichtung wie einem Pflegeheim. Deswegen wird die ambulante Pflege auch als häusliche Pflege bezeichnet: Dies ist immer dann der Fall, wenn eine pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause, bei nahen Verwandten oder in einer Pflege-WG lebt, wo sie zwar betreut wird, aber – anders als in einem Pflegeheim – einen weitgehend eigenständigen Alltag lebt. Die tägliche Pflege, die die Betroffenen benötigen, wird durch pflegende Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.
Was macht eigentlich ein ambulanter Pflegedienst und was unterscheidet die ambulante von der stationären Pflege? Wir von Dr. Weigl & Partner beantworten alle Fragen rund um die Pflege und unterstützen Sie kompetent bei Ihrem Pflegegrad-Antrag. Damit Sie die Pflegeleistungen erhalten, die Ihnen zustehen, haben unsere Experten ein dreistufiges System entwickelt. Rufen Sie uns an – die Erstberatung ist unverbindlich und für Sie kostenfrei.
Für wen ist ein ambulanter Pflegedienst zuständig?
Die ambulante Pflege kann verschiedene Formen annehmen und richtet sich nach dem gesundheitlichen Zustand der pflegebedürftigen Personen und dem täglich anfallenden Pflegebedarf. Professionelle Pflegedienste, die eine ambulante Pflege anbieten, kommen mehrmals täglich oder, je nach Bedarf, mehrmals in der Woche zu einer pflegebedürftigen Person nach Hause und unterstützen die betroffenen Familien. Dabei kann der Pflegedienst alleine für die Pflege verantwortlich sein, er kann aber im Rahmen der sogenannten Kombinationspflege auch unterstützend zum Einsatz kommen, um pflegende Angehörige zu entlasten.
Je nachdem, aus welchem Grund eine Pflegebedürftigkeit entsteht, kann die ambulante Pflege langfristig oder nur übergangsweise eingesetzt werden. Manchmal sind Menschen durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung vorübergehend auf Pflege angewiesen, die ihre Angehörigen alleine nicht leisten können. Dann wird ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt, um die Angehörigen und den Betroffenen zu unterstützen. In anderen Fällen, z. B. aufgrund einer Demenzerkrankung, einer körperlichen Behinderung oder einer voranschreitenden Altersschwäche sind Menschen aber auch dauerhaft auf die Unterstützung durch einen Pflegedienst angewiesen.
Welche Aufgaben übernimmt ein ambulanter Pflegedienst?
Grundsätzlich kann ein ambulanter Pflegedienst sämtliche Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem täglichen Pflegebedarf auftreten, übernehmen. Pflegedienste decken also ein breites Leistungsspektrum ab.
Weil aber jede Leistung eines Pflegedienstes mit Kosten verbunden ist, kombinieren viele pflegebedürftige Personen die Unterstützung durch einen Pflegedienst mit der Betreuung durch Angehörige. Um die Pflege nicht vollständig selbst finanzieren zu müssen, sollten Betroffene zudem einen Pflegegrad bei ihrer zuständigen Pflegeversicherung beantragen – hat der Pflegebedürftige in die Pflegeversicherung eingezahlt, hat er automatisch Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung, die seinem Grad der Pflegebedürftigkeit entsprechen. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden 2017 von fünf Pflegegraden abgelöst.
Benötigen Menschen aufgrund ihres steigenden Alters mehr und mehr Pflege und Betreuung, können Angehörige, die die Pflegemaßnahmen zunächst meist selbst übernehmen, den Pflegeaufwand oftmals nicht mehr allein bewältigen. Altersbedingte und kognitive Erkrankungen, aber auch chronische Krankheiten und psychische Beeinträchtigungen können eine tägliche pflegerische Versorgung notwendig machen.
Damit die Pflegebedürftigen dennoch weiterhin zu Hause leben können, kommen professionelle Pflegekräfte zum Einsatz, die ein- oder mehrmals am Tag nach Hause kommen oder sogar eine 24-Stunden-Pflege anbieten. Bei Bedarf sorgen Mitarbeiter eines Pflegedienstes auch für eine stundenweise Entlastung der pflegenden Angehörigen oder stehen als Ersatz für eine Pflegeperson zur Verfügung, wenn diese verhindert ist.
Die Leistungen ambulanter Pflegedienste im Überblick
Die meisten ambulanten Pflegedienste haben ein breites Portfolio und kommen sowohl in der täglichen häuslichen Pflege als auch in der Tages- und Nachtpflege sowie der Verhinderungspflege zum Einsatz. Die Leistungen setzen sich im Einzelnen aus der Grundpflege, der medizinischen Versorgung sowie Betreuung zusammen. Darüber hinaus werden Pflegedienste auch beratend tätig und unterstützen Pflegebedürftige und deren Angehörige beispielsweise im Umgang mit der Pflegeversicherung oder übernehmen Beratungsbesuche bei privaten Pflegepersonen, die die Pflege von Angehörigen oder Freunden ohne die Hilfe eines Pflegedienstes sicherstellen.
Folgende Leistungen werden in der Regel von einem ambulanten Pflegedienst angeboten:
- Medizinische Behandlungspflege: u. a. Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen entsprechend der Regelung im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Körperpflege: Anleitung, Unterstützung oder vollständige Übernahme der Pflege
- Unterstützung bei der Ernährung
- Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, Gehen oder beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Lagerung und Training zur Wiedererlangung von Fähigkeiten
- Hauswirtschaftliche Tätigkeiten: bei Bedarf Unterstützung des Pflegebedürftigen beim Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen oder bei der Reinigung der Wohnung
- Betreuung: Beschäftigungsmaßnahmen, Spaziergänge oder die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen
- Beratung und Schulungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige
- Unterstützung eines pflegenden Angehörigen während des Gutachterbesuchs zur Einstufung in einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe)
- Hausbesuche zur Beratung und Qualitätssicherung von pflegenden Angehörigen
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Wie hoch die Kosten für die Betreuung durch einen Pflegedienst ausfallen, lässt sich pauschal nicht festlegen, denn jeder Pflegebedürftige hat einen individuellen Pflegeaufwand. Finanzielle Unterstützung erhält ein Pflegebedürftiger durch die Pflegekasse, wenn er vor seiner Pflegebedürftigkeit Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet hat.
Betroffene sollten bei der Pflegeversicherung einen Pflegegrad (bislang Pflegestufe) beantragen. Mit einem bewilligten Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige Pflegesachleistungen, die für die pflegerische Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden können. Die Höhe dieser Leistungen ist vom individuellen Pflegegrad abhängig. Der Versicherungsnehmer erhält diese Mittel jedoch nicht ausgezahlt, sondern sie werden direkt mit dem Pflegedienst verrechnet.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Ambulanter Pflegedienst oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der alltäglichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!