Pflege bei ADHS – Voraussetzungen für einen Pflegegrad
Erläuterungen zur Krankheit und einem möglichen Pflegegrad bei betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Immer wieder ist in den Medien von ADHS zu lesen, einer Aufmerksamkeitsdefizit- bzw. Hyperaktivitätsstörung, von der sowohl Kinder und Jugendliche als auch Erwachsene betroffen sein können. Dabei handelt es sich um eine emotionale Störung, die, ebenso wie es bei körperlichen Erkrankungen der Fall ist, dazu führen kann, dass die Patienten ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen können.
Meist beginnt ADHS bereits in der Kindheit oder Jugend, sodass die Familien einer jahrelangen Belastung ausgesetzt sind. Dennoch ist es in der Regel nicht einfach, einen Pflegegrad für Kinder zu erhalten, dies ist nur in ausgeprägten Krankheitsfällen möglich.
Was ist ADHS?
ADHS, das ist eine Kurzform für die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung: eine psychische Störung, die in aller Regel bereits in der Kindheit auftritt. Die Diagnose von ADHS ist mitunter schwierig und die Erkrankung nicht umfassend erforscht. Mögliche Symptome, die oft bereits in den ersten fünf Lebensjahren auftreten, sind: Verträumtheit, Probleme in der Konzentration, Hyperaktivität, Impulsivität, Ungeduld sowie eine geringe Ausdauer. Anzeichen können ebenfalls ein schlechtes Schriftbild, das vermehrte Auftreten von Ängsten und Depressionen sein.
Die Ursache für das Auftreten von ADHS ist nicht zu 100 Prozent klar, es wird davon ausgegangen, dass es mehrere Faktoren gibt, die eine Rolle spielen. Biologische, psychische und soziale Aspekte müssen zusammenkommen und sich gegenseitig bedingen, damit ADHS ausbricht.
Es wird zwischen einer leichten, einer mittelschweren und einer schweren ADHS unterschieden. Bei der leichten ADHS sind keine oder noch keine starken Symptome zu beobachten. Die betroffenen Kinder können sich aber meist schlecht konzentrieren. Sie verfügen in der Regel über eine besonders ausgeprägte Kreativität und Vorstellungskraft. Es werden biologische und genetische Prädispositionen angenommen.
Eine mittelschwer ausgeprägte ADHS zeichnet sich durch eine vorhandene Symptomatik aus, die sich aber nicht oder nur kaum auf das Sozialverhalten auswirkt. Die Betroffenen haben in der Regel eine hohe Intelligenz, sind aber nicht in der Lage, einen Beruf zu ergreifen, der diesen Fähigkeiten entspricht. Ein erhöhtes Suizidrisiko muss angenommen werden, wenn keine Behandlung erfolgt.
Bei der schweren ADHS dagegen zeigen die Betroffenen ein deutlich eingeschränktes Sozialverhalten, die Symptome sind in allen Bereichen sichtbar und stark ausgeprägt. Suchterkrankungen treten häufig auf.
Wie bei vielen Krankheiten ist auch bei ADHS der Zeitpunkt der Diagnose entscheidend. Je früher ADHS erkannt wird, desto mehr Möglichkeiten haben die Ärzte zur Behandlung, sodass die Patienten ein selbstständiges Leben führen und mögliche Probleme im Sozialverhalten in den Griff bekommen können. Die Behandlungsmöglichkeiten haben sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, der Fokus liegt während der Therapie auf der Stärkung der Möglichkeiten des Einzelnen, auf der Stärkung der sozialen Fähigkeiten und der Behandlung weiterer Symptome.
Es ist zwar weniger bekannt, aber auch Erwachsene können unter ADHS leiden. Für diese Diagnose müssen die Symptome bereits vor dem 12. Lebensjahr erstmals aufgetreten und in der Folge chronisch geworden sein. ADHS bei Erwachsenen bringt besonders starke Belastungen für den Alltag, den Beruf und die Psyche der Patienten mit sich, auch die Diagnose ist auf Grund der individuellen Ausprägungen schwierig.
ADHS und Pflegebedürftigkeit
Wie bereits angedeutet, ist es für Personen mit ADHS schwierig, einen Pflegegrad zu erhalten. Der Grund liegt darin, dass die alltäglichen Beeinträchtigungen in der Regel nicht stark genug sind, damit die Pflegeversicherung eine Pflegebedürftigkeit anerkennt. Ausnahmen sind Kinder, bei denen erheblicher Betreuungsaufwand besteht, hier ist der Pflegegrad 1 möglich.
Die Familien von an ADHS erkrankten Kindern und Jugendlichen stehen damit vor einer besonderen Herausforderung, denn der Alltag ist oft anstrengend, die Betreuung zeitaufwändig und Eltern werden an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Zwar geschieht die Erteilung eines Pflegegrades nur selten, aber ein Versuch kann dennoch nicht schaden. Bei sinnvoll und stringent begründeten Anträgen können Leistungen der Pflegeversicherung erteilt werden, wenn auch nur in Ausnahmefällen.
ADHS und Pflegegrad
Einen Pflegegrad bekommt nur, wer nach § 14 des elften Sozialgesetzbuches pflegebedürftig ist. Dies können Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankungen sein – und somit auch Kinder mit ADHS, wenn ein erheblicher Pflegebedarf besteht. Im Gegensatz zu der Einschätzung bei Erwachsenen wird bei Kindern nach der Frage entschieden, wie die Eigenständigkeit gegenüber nicht Erkrankten der gleichen Altersklasse ausgeprägt ist.
Mittels gesetzlich festgelter Kriterien wird versucht, die Situation der Pflegebedürftigen einzuschätzen. Bei Kindern mit ADHS sind dies vor allem die Module „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ sowie „Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“, mit denen die relevanten Lebensbereiche abgedeckt werden sollen.
Eltern, die einen Pflegegrad für ihre Kinder beantragen, sollten dieses Wissen im Hinterkopf behalten. Notieren Sie, welche pflegerische Unterstützung Ihr Kind benötigt. Aspekte, die für die Einschätzung relevant sind, können zum Beispiel sein:
- Begleitung zu regelmäßigen Besuchen beim Kinderarzt oder Facharzt für Therapiemaßnahmen,
- Unterstützung bei therapeutischen Übungen zuhause, die das Kind nicht alleine durchführen kann,
- erhöhter Betreuungsbedarf bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität,
- Verzögerung der körperlichen und geistigen Entwicklung (z. B. längeres Windeltragen oder Bettnässen),
- Notwendigkeit einer rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung,
- Erforderlichkeit eines Helfers in der Schule aufgrund von Aufmerksamkeitsstörungen und Unruhe,
- regelmäßige Medikamentengabe.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege bei ADHS oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Pflegegrad bei ADHS abgelehnt – was tun?
Der Antrag auf einen Pflegegrad bei ADHS wird, obwohl die Eltern sich gut vorbereitet und den Pflegebedarf dokumentiert haben, oft nicht bewilligt. Die Familien können im Anschluss an diese Entscheidung binnen vier Wochen nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Dieser muss allerdings sinnvoll begründet werden, danach muss die Pflegeversicherung eine zweite Begutachtung durchführen.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Pflegegrad Widerspruch, wenn der erste Antrag für Ihr Kind von der Pflegeversicherung abgelehnt wurde. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass Sie zum ersten Mal den Antrag auf Pflegeleistungen stellen oder sich die bisherige Pflegesituation Ihres Kindes seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie dementsprechend den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!