Pflegegeld erfolgreich beantragen
Mit einem anerkannten Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige ein monatliches Pflegegeld, um pflegende Angehörige zu entlasten. Das Pflegegeld muss bei der Pflegeversicherung beantragt werden; Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie bei allen Fragen rund um Pflege und Pflegegrade.
Wer pflegebedürftig wird und in die Pflegeversicherung eingezahlt hat, hat nach dem deutschen Gesetz Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Ein monatliches Pflegegeld oder sogenannte Pflegesachleistungen helfen pflegebedürftigen Versicherungsnehmern, ihren Alltag zu meistern und die Menschen, die ihnen pflegerisch zur Seite stehen, zu entlasten. Um die finanzielle Unterstützung der Pflegekasse zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Pflegegeld gestellt werden.
Wie bei allen Themen rund um die Pflege sind auch mit dem Pflegegeld bürokratische Hürden verbunden. Wir informieren Sie über alles Wissenswerte und bieten Ihnen unser umfassendes Fachwissen an – Dr. Weigl & Partner sind die Experten in Sachen Pflege und Pflegegrade. Unser Team kämpft deutschlandweit und auch in Ihrer Nähe dafür, dass Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht. Lassen Sie sich unverbindlich beraten, die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenfrei.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag auf Pflegegeld erfüllt sein?
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, trotz ihres hohen Alters oder einer Erkrankung, zu Hause zu leben und einen weitgehend normalen Alltag zu führen. Tritt aber ein Pflegefall ein, ist die häusliche Pflege nur mit viel Einsatz und Engagement der pflegenden Angehörigen zu bewerkstelligen.
Die sogenannte häusliche oder ambulante Pflege ermöglicht einer pflegebedürftigen Person, weiterhin zu Hause, bei Verwandten oder in einer Pflege-WG zu leben. Die Betroffenen erhalten zwar zu bestimmten Zeiten Pflege und Betreuung, gestalten darüber hinaus ihren Alltag aber selbst. Mehr als zwei Drittel der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden derzeit in einem solchen häuslichen Umfeld ambulant gepflegt. Unterstützt wird diese Art der Pflege durch den Gesetzgeber: Im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist festgelegt, was Pflegebedürftigkeit bedeutet und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um monatliches Pflegegeld zu erhalten.
Bevor Sie einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Pflegeversicherung stellen, sollten Sie daher zunächst feststellen, ob zwei Grundvoraussetzungen für das Pflegegeld bereits erfüllt sind.
- Zum einen muss die pflegebedürftige Person, die das Pflegegeld beantragt, einen sogenannten Pflegegrad besitzen.
- Zum anderen muss eine Situation der ambulanten Pflege gegeben sein, in der der Pflegebedürftige zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld betreut wird, und zwar von einer Person, die die Pflege nicht berufstätig ausübt.
Liegt also beispielsweise noch keine Bewilligung über einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) vor, müssen Sie zunächst einen Pflegegrad für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen beantragen.
Wie hoch ist das monatliche Pflegegeld?
Wer einen Antrag auf Pflegegeld bei der Pflegeversicherung stellt, sollte wissen, dass der Pflegegrad 1 deutlich weniger Leistungen enthält als die Pflegegrade 2 bis 5 (bislang Pflegestufen). Ein monatliches Pflegegeld wird erst ab dem zweiten Pflegegrad ausgezahlt; der Pflegebedarf bei Pflegegrad 1 dagegen wird als so gering erachtet, dass keine monatlichen Zuschüsse vorgesehen sind, außer die tägliche Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst erbracht.
Bei den Pflegegraden 2 bis 5 erhalten anerkannt Pflegebedürftige eine finanzielle Unterstützung, die monatlich direkt an die Betroffenen selbst ausgezahlt wird. So können beispielsweise pflegende Angehörige für die investierte Zeit entschädigt werden. Für die einzelnen Pflegegrade ist ein monatliches Pflegegeld in folgender Höhe vorgesehen:
- Pflegegrad 2: monatlich 316 Euro
- Pflegegrad 3: monatlich 545 Euro
- Pflegegrad 4: monatlich 728 Euro
- Pflegegrad 5: monatlich 901 Euro
So stellen Sie einen Antrag auf Pflegegeld
Um einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, müssen Sie einige Formalien beachten. Halten Sie sich nicht an die Vorgaben der Pflegeversicherung, kann es sein, dass Ihrem Antrag nicht stattgegeben wird.
- Die wichtigste Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Antrag auf Pflegegeld ist, dass nicht der pflegende Angehörige, sondern der pflegebedürftige Versicherungsnehmer selbst das Pflegegeld beantragen muss.
- Ist der Betroffene aus körperlichen oder mentalen Gründen nicht in der Lage, den Antrag auf Pflegegeld zu stellen, darf ein gesetzlich bevollmächtigter Vertreter in seinem Namen handeln.
- Der Antrag auf das Pflegegeld ist – ebenso wie beim Antrag auf einen Pflegegrad – an die Pflegeversicherung des pflegebedürftigen Versicherungsnehmers zu richten.
- Da die Pflegekasse in der Regel an die Krankenkasse angeschlossen ist, kann das Schreiben auch an die Krankenkasse geschickt werden; der Antrag wird dann an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
- Um die Pflegekasse darüber zu informieren, dass die Leistung des Pflegegelds entsprechend dem anerkannten Pflegegrad in Anspruch genommen werden soll, genügt zunächst ein formloser Brief; tatsächlich kann der Antrag auf Pflegegeld sogar telefonisch bei der Pflegeversicherung gestellt werden.
- Im Anschluss schickt die Pflegekasse dem Versicherungsnehmer in den meisten Fällen ein Formular zu, das er oder ein bevollmächtigter Angehöriger ausfüllen und zurückschicken muss.Da das Pflegegeld, ähnlich wie die Bewilligung eines Pflegegrads, nicht rückwirkend erfolgen kann, sollten Sie den Antrag auf Pflegegeld so schnell wie möglich bei der Pflegeversicherung einreichen, nachdem Sie die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen festgestellt
In der Regel geht dem Antrag auf Pflegegeld die Beantragung eines Pflegegrads voraus, sodass Sie im Anschluss an die Bewilligung Ihren Antrag auf Pflegegeld stellen können. Häufig erhalten Sie auch direkt mit der Bewilligung des Pflegegrads ein Schreiben der Pflegeversicherung, in dem Sie über die weiteren Schritte informiert werden.
Wie geht es nach der Bewilligung des Pflegegelds weiter?
Sobald die Pflegeversicherung Ihrem Antrag auf Pflegegeld stattgibt, haben Sie bzw. Ihr pflegebedürftiger Angehöriger monatlichen Anspruch auf die Auszahlung der Geldleistungen. Diese Geldleistungen hängen vom individuellen Pflegegrad (bislang Pflegestufe) ab. Neben der Auszahlung des gesamten Betrags gibt es jedoch auch weitere Möglichkeiten, die Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen.
- Haben sie, zum Beispiel aus beruflichen Gründen, nicht die Zeit, sich täglich mehrmals um die Pflege Ihres Angehörigen zu kümmern, können Sie das Pflegegeld im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistungen auch mit der Unterstützung durch einen professionellen Pflegedienst kombinieren. Zu festgelegten Zeiten kommt dann ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes zu Ihnen nach Hause und hilft dem Pflegebedürftigen bei alltäglichen Verrichtungen. In diesem Fall rechnet der Pflegedienst die Kosten für die sogenannten Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegeversicherung ab.
- Wird nicht die gesamte Summe, die für Pflegesachleistungen vorgesehen ist, und die deutlich höher liegen kann als das reine Pflegegeld, in Anspruch genommen, können Sie darüber hinaus ein anteiliges Pflegegeld erhalten, das dann einem pflegenden Angehörigen zugutekommt. Die Art der Leistung, die der pflegebedürftige Versicherungsnehmer von der Pflegeversicherung erhält, kann nach der Bewilligung zwar selbst gewählt werden, wird aber auf mindestens sechs Monate festgelegt.
- Konkret bedeutet das, dass Sie nicht willkürlich zwischen verschiedenen Leistungsmodellen wechseln können. Erst nach einem halben Jahr können Sie beantragen, in ein anderes Leistungsmodell überführt zu werden.
Sie sollten schon im Vorfeld genau überlegen, welches Leistungsmodell – Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen – für Ihren individuellen Fall die beste Lösung ist.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegeld erfolgreich beantragen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie erfolgreich Pflegegeld erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat, Sie mehr Pflegegeld benötigen und deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!