Staatliche Pflegeförderung: die Pflege-Bahr

Seit 2013 wird im Rahmen der privaten Pflegezusatzversicherung die sogenannte Pflege-Bahr angeboten, eine Pflegetagegeldversicherung. Nach dem Riester-Prinzip erhalten Sie einen monatlichen, staatlichen Zuschuss. Das Team von Dr. Weigl & Partner berät Sie rund um alle Pflege-Themen.

Jeder kennt die Riester-Rente und das Prinzip, das dahintersteht. Viele Versicherungen bieten sie an, und viele Nutzer nehmen gern die staatliche Förderung in Anspruch, die später ihre Renten so erfreulich erhöht. Doch die wenigsten wissen, dass es seit 2012 eine ähnlich konzipierte Förderung auch in der Pflegeversicherung gibt. Nur ist sie nicht nach Walter Riester, sondern nach Daniel Bahr, dem früheren Bundesgesundheitsminister, benannt. Neben „Pflege-Riester“ hat sich mittlerweile die Bezeichnung „Pflege-Bahr“ durchgesetzt.

Die Pflegepflichtversicherung deckt oft im Pflegefall die entstehenden Kosten nicht vollständig ab – insbesondere bei der Unterbringung in einem stationären Pflegeheim. Deshalb ist der Staat daran interessiert, dass sich möglichst viele Bürger für eine Pflegezusatzversicherung entscheiden. Um hierfür einen Anreiz zu schaffen, wurde ein Modell entwickelt, das den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mit einer monatlichen Förderung koppelt. Diese Versicherungsform zeichnet sich dadurch aus, dass für den Abschluss keine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden darf. Doch was auf den ersten Blick als Vorteil erscheint, ist für die meisten ein Kritikpunkt – und nicht der einzige, der gegen die Pflege-Bahr spricht.

Bei Dr. Weigl & Partner arbeitet ein Team von Pflegeexperten, das es sich zum Ziel gesetzt hat, Pflegebedürftige bestmöglich zu unterstützen. Mit unserer Erfahrung stehen wir Ihnen bei allen Fragen zu Pflegegrad-Anträgen, Finanzierungsmöglichkeiten und privater Vorsorge kompetent zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung und freuen uns auf Ihren Anruf!

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Pflegetagegeldversicherung mit staatlichem Zuschuss

Pflegezusatzversicherungen werden ausschließlich von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Sie liegen in drei Varianten vor, zwischen denen der Versicherungsnehmer wählen kann:

  • Pflegetagegeldversicherung – in dieser Variante gibt es die Pflege-Bahr,
  • Pflegekostenversicherung und
  • Pflegerentenversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein bestimmter Tagessatz festgelegt, der im Pflegefall zur Auszahlung kommen soll; nach diesem richtet sich der Versicherungsbeitrag. Für die geförderte Pflege-Bahr-Versicherung wurden spezielle Tarife geschaffen, denn sie ist an ganz bestimmte Bedingungen gebunden. Faktisch jeder Bürger kann sie abschließen, vorausgesetzt er ist mindestens achtzehn Jahre alt, zahlt in die Pflegepflichtversicherung ein und hat noch keinen Pflegegrad. Ansonsten gibt es für den Abschluss keine der üblichen Einschränkungen. Insbesondere darf keine Gesundheitsprüfung durch die Versicherung erfolgen, und es darf niemand aufgrund von bekannten Vorerkrankungen ausgeschlossen werden.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Höheres Risiko – höhere Beiträge

Dieses Vorgehen ist gut und schlecht zugleich. Gut, weil auch ältere Menschen oder chronisch Kranke, die sonst keine Chance hätten, eine Zusatzversicherung abzuschließen, in der Pflege-Bahr unterkommen können – aber schlecht, weil die Versicherungen, die keine Gesundheitsfragen stellen dürfen, ihr Risiko natürlich durch eine Erhöhung der Beiträge abzusichern suchen. Wer sich für eine Pflege-Bahr entscheidet, muss in jedem Fall mit deutlich höheren Tarifen rechnen als beim Abschluss einer regulären Pflegetagegeldversicherung.

Dieser Nachteil wird auch durch die staatliche Förderung kaum ausgeglichen, denn sie beträgt nur fünf Euro pro Monat und ist mit der Auflage verbunden, dass der nicht geförderte Eigenanteil mindestens bei zehn Euro liegt. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss pro Jahr 120 Euro oder mehr einzahlen, um in den Genuss der staatlichen Förderung von jährlich 60 Euro zu kommen.

Welche Leistung dafür im Versicherungsfall geboten wird, hängt vom Alter des Versicherten sowie auch von dem Pflegegrad ab, der ihm zugewiesen wird. Festgesetzt wurde ein Mindestpflegesatz in Höhe von 600 Euro; doch der volle Satz kommt nur zur Auszahlung, wenn der Versicherte den Pflegegrad 5 erreicht, was in der Praxis nur selten der Fall ist. Liegt der Pflegegrad niedriger, kommt lediglich ein Teil des Pflegesatzes zur Auszahlung, der zwischen 10 und 40 Prozent liegt – eine Leistung, die in den meisten Fällen die entstehenden Pflegekosten nicht abdeckt.

Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Kritik an der Pflege-Bahr

Schon aus diesem Grund ist die Pflege-Bahr von Anfang an in die Kritik geraten. Doch es gibt noch weitere Konditionen, die von Kritikern bemängelt werden – etwa die Wartezeit, bevor die Leistung in Anspruch genommen werden kann. Bei den meisten Anbietern beträgt sie fünf Jahre, und selbst nach deren Ablauf laufen die Beiträge auch im Pflegefall weiter. Nur wenn ein Unfall die Pflegebedürftigkeit bewirkt, kann die Wartezeit aufgehoben werden.

Fazit: In der jetzigen Form ist die Pflege-Bahr noch wenig geeignet, einen Anreiz für den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu schaffen. Nur für eine kleine Personengruppe, etwa über Sechzigjährige oder Menschen mit beginnenden chronischen Krankheiten, die von anderen Pflegeversicherungen nicht mehr aufgenommen werden, ist die Pflege-Bahr empfehlenswert; alle anderen sind mit einer nicht geförderten Pflegezusatzversicherung in jeder Hinsicht besser bedient. Doch die Anbieter haben bereits reagiert und Versicherungskombinationen geschaffen, die den Vorteil der staatlichen Förderung mit attraktiveren Beitragskonditionen verbinden. Es lohnt sich also, die Fülle der Angebote genau zu prüfen und zu vergleichen. Und auch die weitere Entwicklung auf diesem Sektor lässt sich mit Spannung verfolgen: Das Thema staatliche Pflegeförderung ist noch längst nicht abgeschlossen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege-Bahr oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner hilft Ihnen beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, falls Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben und Pflege im Alltag benötigen. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!