Pflege nach einem Schlaganfall
Pflegebedürftigkeit kann sich langsam entwickeln, sie kann aber auch von einem Tag auf den anderen auftreten, zum Beispiel bei einem Schlaganfall. Das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner beantwortet Ihre Fragen rund um die Pflege.
Einen Schlaganfall kann jeder erleiden, pro Jahr sind es in Deutschland ca. 270.000 Menschen. Mehr als 80 Prozent der Patienten sind über 60 Jahre alt, aber auch Jüngere, selbst Kinder, sind betroffen. Da ein Schlaganfall meist plötzlich und ohne Vorwarnung auftritt, sind die Familien in der Regel auf die neue Situation nicht vorbereitet.
Bei einem Schlaganfall, auch Hirnschlag bzw. -insult oder Apoplexie genannt, handelt es sich um eine neurologische Störung der Gehirnfunktionen, die auf einer Durchblutungsstörung beruht. Für die Patienten kann es zu weitreichenden Folgen, körperlichen oder geistigen Behinderungen, kommen. In nicht wenigen Fällen kommt es auch zum Tod der Betroffenen.
Auf viele Schlaganfälle folgt eine Pflegebedürftigkeit, oft sitzen die Patienten im Rollstuhl und sind nicht mehr in der Lage, in ihr altes, eigenständiges Leben zurückzukehren. Dann muss die Pflege gut organisiert werden. Wir von Dr. Weigl & Partner beraten Sie bei der Wahl der richtigen Versorgungsform ebenso wie bei Ihrem Pflegegrad-Antrag. Wir sind davon überzeugt, dass alle Menschen die Pflege erhalten sollten, die ihnen zusteht. Dafür engagiert sich unser erfahrenes Team jeden Tag. Die telefonische Erstberatung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei; wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Schlaganfall – was ist das?
Schlaganfälle sind medizinisch sehr gut untersucht. Gründe für das Auftreten eines Schlaganfalls können Gefäßverengungen, Blutgerinnsel oder Thrombosen sein, die eine Durchblutungsstörung im Gehirn auslösen. Fließt kein Blut mehr, wird das Gehirn nicht mit Sauerstoff versorgt. Aus diesem Grund ist jeder Schlaganfall ein ernstzunehmender Notfall, bei dem jede Sekunde zählt. Je schneller ein Arzt vor Ort ist, desto mehr Hoffnung gibt es, dass keine (oder nur geringe) bleibenden Schäden entstehen.
Je länger das Gehirn ohne Sauerstoff ist, desto wahrscheinlicher sind weitreichende Folgen für die Patienten. Etwa 70 Prozent der Schlaganfallpatienten sind auf lange Zeit behindert. Typische Symptome, die nach einem Schlaganfall auftreten, sind:
- Taubheitsgefühle,
- Lähmungen im Gesicht, in einem Arm oder Bein oder gar in einer ganzen Körperhälfte,
- Sehstörungen oder Gesichtsfeldausfall,
- Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen,
- Probleme bei der Wortfindung,
- allgemeine Verwirrtheit,
- Kopfschmerzen,
- Gleichgewichtsstörungen,
- Schwindel,
- Übelkeit oder
- Schluckstörungen.
Jeder Fall ist individuell, die Ausprägung und Häufigkeit der Folgen variieren. Handelt es sich nur um einen leichten Schlaganfall, schaffen es viele Patienten nach einer Reha, wieder selbstständig zu leben. Teilweise ist auch das Autofahren möglich. Ist es allerdings ein schwerer Schlaganfall, kommt es oft zu einer Pflegebedürftigkeit.
Schlaganfall und Pflegebedürftigkeit
Oftmals geht der Schlaganfall mit einer teilweisen oder halbseitigen Lähmung einher, die besonderen Pflegebedarf erfordert und weit über die Tätigkeiten der alltäglichen Pflege hinausgeht. Es handelt sich in diesen Fällen um eine sogenannte schwerste Pflegebedürftigkeit. Vor allem bei bettlägerigen Patienten ist es nicht ausreichend, sich um die Bereiche Körperpflege, Bewegung und Ernährung zu kümmern. Die Pflegebedürftigen müssen zum Beispiel umgelagert werden, damit es nicht zu Wundliegen oder Wundsitzen kommt. Hier ist einige körperliche Kraft nötig, um die Patienten zu bewegen, damit keine Folgeerkrankungen entstehen.
War das Gehirn der Betroffenen länger ohne Sauerstoff, sind auch geistige Beeinträchtigungen möglich. Geduld, Verständnis und stetige Ermutigung sind in der täglichen Pflege gefragt – viele Angehörige kommen bei dieser Aufgabe an ihre Grenzen.
Zudem sollten weitere Punkte bei der Pflege nach einem Schlaganfall beachtet werden.
- Die ausreichende Flüssigkeitszufuhr muss sichergestellt werden, häufig leiden Schlaganfallpatienten allerdings unter Blasenschwäche.
- Bei Lähmungen muss beim An- oder Ausziehen besonders vorsichtig vorgegangen werden. Die betroffene Körperhälfte sollte immer zuerst angezogen und zuletzt ausgezogen werden.
- Bei Schlaganfallpatienten ist das Duschen sinnvoller als das Baden, da eine Dusche den Kreislauf weniger belastet. Ein Duschhocker kann dabei helfen, den Patienten die Situation zu erleichtern.
Wohnsituation nach einem Schlaganfall
Wie erläutert, tritt oftmals nach einem Schlaganfall eine Pflegebedürftigkeit auf, die sich allerdings in der Intensität unterscheiden kann. Teilweise handelt es sich nur um eine vorübergehende Beeinträchtigung, teilweise sind die Patienten ihr ganzes Leben lang auf Hilfe angewiesen.
Viele Patienten benötigen zwar mehrmals täglich Unterstützung, können ansonsten aber alleine leben, sodass die Pflege in den eigenen vier Wänden stattfinden kann. Der Einsatz einer ambulanten Pflege oder professioneller Pflegekräfte ist immer dann sinnvoll, wenn die Angehörigen – aus welchen Gründen auch immer – nicht in der Lage sind, die Pflege zu leisten. Ist der Betroffene 24 Stunden am Tag auf Betreuung angewiesen, führt meistens kein Weg an einer Unterbringung in einem Pflegeheim vorbei.
Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung?
In Deutschland bekommen Pflegebedürftige seit 2017 einen der sogenannten fünf Pflegegrade, der die davor verwendeten drei Pflegestufen ablöst. Dieser Grad orientiert sich an der Betreuungsintensität und wird individuell vergeben. Kann ein Schlaganfallpatient also nach umfangreicher medizinischer Unterstützung und den richtigen Reha-Maßnahmen wieder ein weitgehend eigenständiges Leben führen, wird zumeist ein mittlerer Pflegegrad vergeben. Hier ist die Pflege nur zeitweise nötig. Die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung können zum Beispiel dafür genutzt werden, einen ambulanten Pflegedienst zu engagieren, um die Familie zu entlasten.
Ist dagegen eine Pflege rund um die Uhr nötig, weil es sich um einen schweren Schlaganfall gehandelt hat, reichen die Leistungen der Pflegeversicherung oft nicht aus, auch wenn der höchste Pflegegrad (Pflegegrad 5) vergeben wird. Die Zahlungen der Pflegekasse sind gesetzlich geregelt und können nicht endlos erweitert werden.
Wer sich hier absichern möchte, kann – egal ob gesetzlich oder privat versichert – eine private Pflegezusatzversicherung abschließen, die die Kosten einer Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Schlaganfalls übernimmt. Voraussetzung ist allerdings, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch kein Anspruch auf Versicherungsleistungen bestand, das heißt, es darf noch zu keinem Schlaganfall gekommen sein.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege nach einem Schlaganfall oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nach einem Schlaganfall nicht nur beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
- Beantragen Sie mit uns erfolgreich einen Pflegegrad, um nach einem Schlaganfall zu erhalten
- Mit uns erfolgreich den Pflegegrad höherstufen für mehr Leistungen nach einem Schlaganfall
- Führen Sie mit uns erfolgreich einen Pflegegrad Widerspruch durch, um Ihr Recht auf Leistungen nach einem Schlaganfall durchzusetzen