Finanzierung der häuslichen Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege müssen Sie nicht privat bezahlen. Die Krankenkasse übernimmt im Krankheitsfall die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, der sich um die medizinische Versorgung kümmert. Dr. Weigl & Partner berät Sie bei Fragen der Finanzierung und weiteren Themen rund um die Pflege.

Die häusliche Krankenpflege ist nicht mit der Pflege aufgrund einer Pflegebedürftigkeit zu verwechseln. Die häusliche Pflege für eine pflegebedürftige Person setzt eine dauerhafte Beeinträchtigung der Fähigkeiten, den Alltag selbstständig zu gestalten, voraus. Die häusliche Krankenpflege kommt hingegen dann zum Einsatz, wenn ein Versicherungsnehmer vorübergehend auf Pflege und medizinische Betreuung im Wohnumfeld angewiesen ist.

Diese Unterscheidung zwischen den beiden Fällen, in denen eine häusliche Pflege notwendig sein kann, bedingt auch, dass der Leistungsträger jeweils ein anderer ist. Für die häusliche, krankheitsbedingte Pflege ist die Krankenkasse des Versicherungsnehmers zuständig. Die Kosten für die häusliche Pflege im Rahmen der Pflegebedürftigkeit übernimmt dagegen die Pflegeversicherung.

Die verschiedenen Themen rund um die Pflege sind für Betroffene mitunter verwirrend. Das Team von Dr. Weigl & Partner berät Sie bei allen Fragen kompetent. Ob Pflegegrad-Antrag, Finanzierungsmöglichkeiten oder die Wahl des richtigen Pflegeheims – wir unterstützen Sie gern mit unserer Erfahrung. Die Erstberatung ist selbstverständlich für Sie kostenfrei, lernen Sie uns unverbindlich kennen!

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Welche Leistungen fallen unter den Begriff der häuslichen Krankenpflege?

Die Leistungen, die durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und von der Krankenkasse bezuschusst werden, umfassen mehrere Bereiche der Pflege und medizinischen Versorgung. Dazu gehört zunächst die sogenannte Grundpflege, die die tägliche Körperpflege, Ernährung und Mobilität der zu versorgenden Person sicherstellt.

Ergänzt wird die Grundpflege durch die medizinische Behandlungspflege, die in der Regel entsprechend der Verordnung des betreuenden Arztes vorgenommen wird. Dabei handelt es sich z. B. um

  • regelmäßige Verbandswechsel,
  • die Verabreichung von Medikamenten,
  • die Überprüfung und Versorgung von Drainagen oder
  • die Gabe von Injektionen und Infusionen.

Erfordert der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zudem eine psychiatrische Betreuung, fällt auch die psychiatrische Krankenpflege unter die häusliche Krankenpflege. Darüber hinaus können auch hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen erbracht werden, beispielsweise das Einkaufen, die Abfallentsorgung oder die Säuberung der Wohnung.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?

Die häusliche Krankenpflege ist – bei der häuslichen Pflege aufgrund einer Pflegebedürftigkeit ist die Sachlage eine andere – nicht an einen anerkannten Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) gebunden. Um die Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen und mit der Krankenversicherung abrechnen zu können, muss jedoch eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliegen, die nachweist, dass der Versicherungsnehmer vorübergehend bzw. längerfristig auf Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld angewiesen ist.

Wird die häusliche Krankenpflege nicht bewilligt, erfordert der Gesundheitszustand des Betroffenen häufig einen längeren stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus – dieser stellt jedoch im Vergleich zur Versorgung im eigenen Zuhause sowohl für die Krankenversicherung als auch für den Versicherungsnehmer einen deutlich höheren finanziellen Posten dar.
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege (HKP) kann daher in folgenden Situationen geltend gemacht werden:

  • wenn die HKP einen stationären Krankenhausaufenthalt vermeiden kann bzw. dieser dadurch kürzer ausfällt;
  • wenn eine (eigentlich erforderliche) Behandlung im Krankenhaus nicht erfolgen kann;
  • wenn keine andere Person (z. B. ein Angehöriger) die Krankenpflege im erforderlichen Maß übernehmen kann.
Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Was kostet die häusliche Krankenpflege?

Wird die häusliche Krankenpflege bei der Krankenversicherung beantragt, können die Betroffenen viel Geld einsparen. Viele Patienten wissen allerdings überhaupt nicht über ihren Anspruch auf diese Zusatzleistung der Krankenkasse Bescheid. Weil sie trotz ärztlicher Verordnung nicht darüber informiert sind, dass ihnen in diesem Bereich Zuschüsse zustehen, zahlen sie die Leistungen aus der HKP häufig selbst.

Kostenlos ist die häusliche Krankenpflege allerdings nicht: Da sie auf einer ärztlichen Verordnung basiert, erfordert sie, ähnlich wie bei einem ärztlichen Rezept, eine Zuzahlung durch den Versicherungsnehmer und kann beispielsweise mit der Verordnung von Krankengymnastik, Physiotherapie oder Massagen verglichen werden. Versicherungsnehmer, die von der Zuzahlungspflicht befreit sind, müssen dementsprechend keine Zuzahlungen leisten; in ihrem Fall übernimmt die Krankenversicherung die gesamten Kosten für die häusliche Krankenpflege.
Pflegebedürftige, die einen anerkannten Pflegegrad besitzen, können zudem von Leistungen sowohl aus der HKP als auch der Pflegesachleistungen profitieren. Sie verrechnen einfach die HKP-Leistungen mit der Krankenkasse.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Häusliche Krankenpflege oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger von der HKP wie auch den Pflegesachleistungen einen Nutzen ziehen möchten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!