Pflegebedürftigkeit bei Beamten
Werden Beamte pflegebedürftig, sind sie in der Regel abgesichert. Bei einer Pflegebedürftigkeit trägt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe für Beamte einen großen Teil der anfallenden Kosten. Der Rest wird in der Regel über eine private Pflegeversicherung mit speziellen Beamtentarifen abgedeckt. Doch angesichts des ständig steigenden Niveaus der Pflegekosten in Deutschland sind auch Zusatzversicherungen empfehlenswert.
Beamte und Beamtenanwärter genießen die Vorteile des Alimentationsprinzips. Das bedeutet, dass ihr jeweiliger Dienstherr, also in der Regel eine öffentliche Institution des Bundes, eines Bundeslandes oder einer Gemeinde, verpflichtet ist, sie und ihre Familien angemessen zu versorgen, wenn sie krank oder dienstunfähig werden. Die wichtigsten Fakten:
- Bei einer Pflegebedürftigkeit haben die Beamten Anspruch auf sogenannte Beihilfe, also auf teilweise oder pauschale Erstattung von Krankheitskosten durch den Dienstherrn.
- Die Höhe der Erstattung variiert in Abhängigkeit vom Dienstgrad beziehungsweise von der Stellung des Beamten. In den einzelnen Bundesländern werden die Erstattungen unterschiedlich geregelt, die Sätze schwanken zwischen 50 und 80 Prozent.
- In bestimmten Berufsgruppen, beispielsweise bei der Polizei oder der Bundeswehr, bezeichnet man die Aufwendungen des Dienstherrn nicht als Beihilfe, sondern als freie Heilfürsorge.
Die Höhe der Beihilfe wird komplex errechnet – Dr. Weigl & Partner unterstützt Beamtinnen und Beamte bei allen Fragen rund die unterschiedlichsten Pflege-Themen. Unser kompetentes Expertenteam berät Sie umfassend und steht Ihnen hilfreich zur Seite. Die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenfrei. So lernen Sie uns und unser Angebot unverbindlich kennen.
Pflegeversicherung als Ergänzung zur Beihilfe
Das Alimentationsprinzip wirkt sich auch auf die Pflegeversicherung für Beamte aus. Zwar greifen die Beihilfe oder freie Heilfürsorge zu einem erheblichen Teil auch dann, wenn ein Beamter pflegebedürftig wird, doch die Aufwendungen, die im Pflegefall entstehen, werden je nach Bundesland nur zu 50 bis 80 Prozent gedeckt. Deshalb ist jeder Beamte verpflichtet, die Versorgungslücke durch den Abschluss einer Pflegeversicherung für diejenigen Kosten zu decken, die über die Erstattungen der Beihilfe hinausgehen. Und weil nur private Kranken- und Pflegeversicherungen die auf Beamte zugeschnittenen beihilfekonformen Tarife bieten, ist es grundsätzlich eine private Pflegeversicherung, in die der Beamte einzutreten hat.
Beamte können aus drei Varianten der Versicherung wählen:
- die Pflegekostenversicherung, die sich auf die jeweils anfallenden, durch die Vorlage von Rechnungen nachzuweisenden Kosten bezieht,
- die Pflegetagegeldversicherung, die im Pflegefall auf der Basis eines festgesetzten Tagegeldes leistet,
- die Pflegerentenversicherung, die in Abhängigkeit vom Pflegegrad als pauschale Monatsrente konzipiert ist.
Doch wofür Sie sich auch entscheiden, Sie können davon ausgehen, dass die beihilfekonformen Tarife in jedem Fall äußerst günstig sind. Im Pflegefall müssen die daraus resultierenden Leistungen ja nur einen Teil der Kosten decken. Natürlich gibt es trotzdem Unterschiede zwischen den verschiedenen Pflegekassen, die der Beamte vergleichen sollte, bevor er eine Pflegeversicherung abschließt.
Pflegegrade bei Beamten
Zeichnet sich bei Ihnen oder einem Angehörigen, der als Beamter arbeitet, eine Pflegebedürftigkeit ab, müssen Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad (bislang Antrag auf eine Pflegestufe) bzw. auf pflegerische Leistungen bei der Pflegeversicherung stellen.
- Die Einschätzung des Pflegebedarfs und die Festlegung eines Pflegegrades (bis 2017 Pflegestufe) erfolgt bei den Beamten, wie bei allen privat Pflegeversicherten, durch die Medicproof GmbH. Bei Personen, die gesetzlich versichert sind, übernimmt die Prüfung der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK).
- Die Kriterien, nach denen sich die Medicproof bei der Begutachtung von Pflegebedürftigen richtet, sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denjenigen des MDK.
- Im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments“ wird die Pflegebedürftigkeit individuell anhand verschiedener Module eingeschätzt. Ein Gutachter macht hierfür einen Termin mit Ihnen zu Hause aus.
- Seit Anfang 2017 gelten die neuen Pflegegrade, die die bisherigen Pflegestufen abgelöst haben.
Viele Anträge auf einen Pflegegrad (früher Pflegestufen-Anträge) werden abgelehnt. Mangelnde Zeit bei der Begutachtung oder fehlende Unterlagen führen schnell zu einer falschen Einschätzung. Oft wird auch ein zu niedriger Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) vergeben. Bei Dr. Weigl & Partner arbeiten Pflegeexperten täglich dafür, dass Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht. Deswegen haben wir ein dreistufiges System entwickelt, um Sie individuell zu unterstützen. Die erste telefonische Beratung ist kostenfrei; rufen Sie uns gern an und lernen Sie uns kennen.
Aufteilung der Kosten zwischen Beihilfekasse und Pflegeversicherung
Ist der Antrag des Beamten auf Pflege genehmigt und über den Pflegegrad entschieden, so tritt ein komplizierter Schlüssel in Kraft, nach dem die anfallenden Pflegekosten zwischen der Beihilfekasse und der Pflegeversicherung aufgeteilt werden.
- Der Anteil der Beihilfe richtet sich in erster Linie nach dem festgesetzten Pflegegrad, bislang waren die Pflegestufen maßgeblich.
- Auch die Art der Pflege spielt eine Rolle: Wird die Pflege ambulant im eigenen Wohnumfeld des Pflegebedürftigen geleistet, gelten andere Aufteilungsregeln als bei einer stationären Betreuung im Pflegeheim. Dort sind nur die reinen Pflegekosten beihilfefähig, während die sogenannten Hotelkosten, also die Beträge für Unterkunft und Versorgung, in den meisten Bundesländern nicht im Rahmen der Beihilfe getragen werden.
- Bei der ambulanten Pflege wiederum spielen bei der Bemessung von Beihilfegrenzen die betreuenden Personen eine große Rolle: Ein professioneller Pflegedienst wird mit anderen Maßstäben gemessen als ein pflegender Angehöriger. Doch auch in diesem Punkt gibt es von Bundesland zu Bundesland abweichende Regelungen, sodass sich kaum pauschale Aussagen treffen lassen.
Zusatzversicherungen empfohlen
Beamte haben grundsätzlich die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine gesetzliche Pflegeversicherung abzuschließen. Auch hier müssen Sie keine hohen Kosten befürchten: Sie zahlen nur 1,025 Prozent Ihres Einkommens. Die gesetzlichen Kassen sind auch im Hinblick auf bestimmte Zusatzversicherungen für Beamte interessant, denn angesichts der steigenden Kosten, die die Pflege in Deutschland verschlingt, wird der Abschluss solcher Zusatzversicherungen von Experten dringend empfohlen und von vielen Beamten gewünscht.
In mehreren Bundesländern wird darüber nachgedacht, die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen für Beamte zu öffnen. Aktuell, im Jahr 2019, erarbeitet die Finanzverwaltung in Berlin einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Auch die 2017 in Kraft getretenen Regelungen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes wirken sich auf die Pflegeversicherungen der Beamten bisher nur günstig aus, denn in vielen Fällen wird von den Dienstherren jetzt ein höherer Betreuungsbedarf gesehen, für den sie zusätzliche Beiträge bereitstellen. Es ist besser denn je dafür gesorgt, dass Beamte auch im Pflegefall gut versorgt sind.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeversicherung für Beamte oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie als Beamter mehr finanzielle Unterstützung für die Pflege benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch Medicproof verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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