Pflege bei Demenz – Leistungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad

Seit kognitive und körperliche Erkrankungen und Beeinträchtigungen vor dem Sozialgesetz gleichgestellt sind, ist es für Demenzkranke leichter geworden, einen Pflegegrad zu erhalten. Dieser ist eine wichtige Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung.

Der Begriff „Pflegebedürftigkeit“ wird in Deutschland so definiert, dass als pflegebedürftig alle Personen gelten, die in ihrer Alltagsgestaltung auf Hilfe angewiesen sind. Die Ursache für diese Hilfebedürftigkeit kann sowohl in körperlichen als auch in kognitiven, d. h. geistigen Erkrankungen oder Behinderungen liegen.

Wer jedoch darauf angewiesen ist, täglich von einem Angehörigen oder einer professionellen Pflegegraft betreut zu werden, muss mit hohen Kosten rechnen: Pflege ist, wenn sie durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgt, teuer. Übernehmen Angehörige die Pflege und Versorgung des pflegebedürftigen Familienmitglieds, müssen sie in der Regel viel Zeit und Geduld investieren – häufig geht das zu Lasten ihres Berufs- und Familienlebens.

Damit Demenzkranke also im fortschreitenden Verlauf ihrer Erkrankung gut versorgt sind, können sie ihren Anspruch auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung geltend machen. Dazu gehören u. a. das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Ohne Pflegegrad gibt es allerdings auch keine Leistungen – dieser ist Grundvoraussetzung für jegliche finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Was ist Demenz und wie äußert sie sich?

Mit einer Demenzerkrankung verhält es sich anders als mit körperlichen Krankheiten und Behinderungen. Auch ein hohes Alter macht sich häufig körperlich bemerkbar und resultiert in typischen Gebrechen und altersspezifischen Erkrankungen. Jemand, der unter Demenz leidet, wird dagegen für einen vergleichsweise langen Zeitraum nicht als „krank“ wahrgenommen. Abhängig davon, wie schnell die Krankheit voranschreitet, sind Demenzkranke weitgehend in der Lage, ihren Alltag eigenständig zu gestalten.

Unter Demenz versteht man in der Medizin eine degenerative Erkrankung des Gehirns. Sie schreitet oftmals schleichend voran, wobei nach und nach immer mehr Nervenzellen des Gehirns zerstört werden. Neben Symptomen wie Vergesslichkeit und Verlust des Kurzzeitgedächtnisses treten zunehmende Defizite im kognitiven, emotionalen und sozialen Bereich auf. Entdeckt wurde die Erkrankung in den 90er Jahren; heute ist neben allgemeinen Formen der Demenz vor allem die Alzheimer-Krankheit bekannt.

Diese zerstört nach und nach die Nervenzellen, die im Gehirn für Gedächtnisfunktionen zuständig sind und sorgt dafür, dass zuerst das Kurzzeitgedächtnis, dann mittelfristige Erinnerungen und schließlich sogar Erinnerungen aus dem Langzeitgedächtnis verloren gehen. Weil die Anzahl der Betroffenen, die in der Regel ab dem 60. Lebensjahr an einer der verschiedenen Formen von Demenz erkranken, seit Jahren kontinuierlich steigt, werden kognitive Beeinträchtigungen heute von der Pflegeversicherung anders bewertet als noch vor einigen Jahren.

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Unter welchen Voraussetzungen erhalten Demenzkranke einen Pflegegrad?

Seit Anfang 2017 hat sich die Sozialgesetzgebung dahingehend geändert, dass es nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade gibt, die die einzelnen Abstufungen der Pflegebedürftigkeit regeln. Diese fünf Stufen beziehen sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen mit ein und werden im Rahmen eines unabhängigen Begutachtungsverfahrens vergeben. Die Pflegeversicherung beauftragt einen Pflegegutachter, beispielsweise vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), der den Pflegebedarf im Rahmen eines Hausbesuchs beurteilt.

Sechs verschiedene Kriterien bilden die Grundlage dieses Pflegegutachtens, das den Ausschlag für die Entscheidung der Pflegeversicherung gibt, einen Pflegegrad zu bewilligen. Mithilfe eines ausführlichen Fragebogens kann der Pflegegutachter die noch vorhandene Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Antragstellers überprüfen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Das Gutachten setzt sich aus folgenden sechs Kriterien zusammen:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Um eine mit anderen Fällen vergleichbare Aussage über die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen treffen zu können, vergibt der Gutachter in jeder dieser Kategorien Punkte. Eine höhere Punktzahl bedeutet, dass die Selbstständigkeit stärker eingeschränkt ist. Die Gesamtsumme der Punkte, die nach einem festgelegten Schema errechnet wird, ergibt den Pflegegrad, der dem Antragsteller aufgrund seiner Demenzerkrankung zuerkannt wird.
Welcher Pflegegrad, wenn zuvor schon eine Pflegestufe vorhanden war?

Erfolgreich einen höheren Pflegegrad beantragen

Mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wurden sämtliche Versicherungsnehmer, die bereits vor Ende 2016 eine Pflegestufe besaßen und somit als pflegebedürftig anerkannt waren, in den entsprechenden Pflegegrad übergeleitet. Im Zuge dieses Verfahrens konnten Demenzkranke mit einer Pflegestufe bis zu zwei Stufen nach oben rücken. Weil Demenz nach dem „alten“ System noch nicht bzw. nur in Ausnahmefällen als Grundlage für eine Pflegestufe anerkannt wurde, war es besonders wichtig, dass betroffene Pflegebedürftige eine ärztliche Bestätigung der sogenannten „eingeschränkten Alltagskompetenz (EA)“ vorweisen konnten.

Während Pflegebedürftige mit rein körperlichen Erkrankungen im Zuge der Umstellung eine Stufe nach oben gerutscht sind, wurden zuvor häufig benachteiligte Demenzkranke um zwei Stufen höher eingeordnet. Wer beispielsweise die nachträglich eingeführte Pflegestufe 0 besaß, erhält seitdem die Leistungen des Pflegegrads 2, usw.:

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Pflegegrad für Demenzkranke beantragen

Wer noch keinen Pflegegrad (bzw. ehemals Pflegestufe) hat, aber das Gefühl hat, dass der tägliche Pflegeaufwand den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung rechtfertigt, sollte so schnell wie möglich einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Ist ein Angehöriger mit Demenz beispielsweise nicht mehr in der Lage, seinen Alltag eigenständig zu gestalten oder muss aufgrund seiner nachlassenden Gedächtnisleistung betreut werden, ist die Anerkennung eines Pflegegrads sehr wahrscheinlich. Ein Antrag kann außerdem auf Neubegutachtung gestellt werden – dieser Schritt ist sinnvoll, wenn Sie berechtigten Grund haben, an der Einstufung zu zweifeln, weil die bewilligten Leistungen z. B. zu niedrig ausfallen. Überprüfen lässt sich das mit einem Online-Pflegegradrechner.

Beantragt werden kann ein Pflegegrad direkt bei der zuständigen Pflegeversicherung. Dafür genügt in der Regel ein formloses Anschreiben, das an die Pflegekasse oder die daran angegliederte Krankenkasse geschickt wird. Gestellt und unterzeichnet werden muss der Antrag von der pflegebedürftigen Person selbst – nur im Falle einer gesetzlichen Vormundschaft darf ein Angehöriger den Antrag stellen. Kurz darauf teilt die Pflegeversicherung einen Termin für das sogenannte Neue Begutachtungsassessment mit und entscheidet im Anschluss über den jeweiligen Pflegegrad.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad bei Demenz oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung bei einer Demenzerkrankung benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!