Härtefallregelung in der Pflege

Die Härtefall-Pflege ist durch besondere Anforderungen an die Versorgung gekennzeichnet. Seit 2017 ist die Härtefallregelung jedoch Teil des Pflegegrads 5. Die Experten von Dr. Weigl & Partner beraten Sie bei allen Fragen rund um die Pflege.

Ein Härtefall in der Pflege liegt vor, wenn die Pflege und Versorgung sehr aufwendig oder besonders intensiv sind. Mögliche Voraussetzungen für einen solchen Härtefall sind beispielsweise schwere körperliche Erkrankungen im Endstadium oder Krankheiten, die mit einer geistigen Behinderung oder einer psychischen Beeinträchtigung einhergehen.

Die sogenannte Härtefallregelung, die den betroffenen Versicherungsnehmern in einem solchen Fall eine höhere finanzielle Unterstützung bzw. eine besondere Pflege zusicherte, ist jedoch zum Ende des Jahres 2016 ausgelaufen. Gab es bis dahin noch die „Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung“, so werden Pflegebedürftige, die unter die Voraussetzungen für die Härtefallregelung fallen, seit Anfang 2017 in den Pflegegrad 5 eingestuft.

Vom individuell vergebenen Pflegegrad hängen die Pflegeleistungen ab, die Sie erhalten. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen der Pflegeversicherung. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Pflegegrad-Antrag und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren. Mit unserer Expertise beraten wir Sie kompetent. Damit Sie unser Team und unsere Arbeit kennenlernen, bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche telefonische Erstberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Welche Erkrankungen erfordern eine Härtefallregelung?

Bis Ende 2016 entschied die zuständige Pflegeversicherung darüber, ob ein Versicherungsnehmer unter die Härtefallregelung fällt. Im Rahmen des Einstufungsverfahrens in die damaligen Pflegestufen (seit 2017 Pflegegrade) wurde überprüft, wie eingeschränkt die Alltagskompetenz des Antragstellers ist. Als Voraussetzung für einen Härtefall galten dabei beispielsweise schwere Krankheiten, die sich im Endstadium befanden, wie Krebs, Aids, Multiple Sklerose oder Mukoviszidose.

Weitere körperliche Erkrankungen mit Härtefallregelung konnten Querschnittslähmungen, hochgradige Spastik oder Tetraplegie sowie schwere Fehlbildungen im Säuglings- und Kindesalter sein. Auch Wachkoma-Patienten fielen unter die Härtefallregelung.

Im Bereich der kognitiven Erkrankungen wurden z. B. schwere Demenz oder Alzheimer, schwere Schädigungen des Gehirns oder der Nerven, neurologische Defektsyndrome sowie schwere Einschränkungen der Sinneswahrnehmungen als Härtefall eingestuft.

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Voraussetzungen für die Härtefallregelung

Ein Härtefall lag im Ermessen der Pflegeversicherung dann vor, wenn die tägliche Pflege weit über den Normalfall hinausgeht. Aus diesem Grund war die Härtefallregelung ausschließlich für Schwerstpflegebedürftige vorgesehen, die nicht nur tagsüber, sondern auch in der Nacht die Anwesenheit mindestens einer Pflegeperson erfordern.

Damit die Pflegeversicherung einen Härtefall und damit höhere Pflegeleistungen bewilligte, musste der Antragsteller eine anerkannte Pflegestufe 3 besitzen und nachweisen, dass die täglichen Anforderungen an die Pflege ein normales Maß übersteigen. Voraussetzung für einen Härtefall war u. a. ein täglicher Mindestaufwand von sieben Stunden, wovon zudem mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen mussten.

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Welche Instanz entscheidet über einen Härtefall?

Die Gewährung einer Pflegestufe bzw. eines Pflegegrads für einen pflegebedürftigen Versicherungsnehmer obliegt der Pflegeversicherung. Weil im Normalfall eine Einstufung in eine der Pflegestufen 1 bis 3 (heute Pflegegrade 1 bis 5) ausreichend ist, muss die Härtefallregelung mit einem zusätzlichen Antrag eingefordert werden. Das Verfahren läuft standardisiert ab.

  • Wird bei der Pflegeversicherung ein Antrag auf eine Härtefallregelung gestellt, obliegt es der Pflegekasse, eine Entscheidung über die Bewilligung zu treffen.
  • Wie auch bei der Beantragung einer Pflegestufe (bzw. seit 2017 eines Pflegegrads) beauftragt die Pflegeversicherung den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit der Erstellung eines Pflegegutachtens.
  • Im Rahmen des Gutachtens überprüft der MDK die Pflegesituation des Antragstellers und kann eine Empfehlung für die Härtefallregelung aussprechen, die der Pflegeversicherung als Grundlage für die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags
Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Vorteile der Härtefallregelung

Pflege, Versorgung und Betreuung einer pflegebedürftigen Person sorgen mit zunehmender Pflegeintensität und steigendem Aufwand auch für höhere Kosten. Deswegen liegen die Vorteile einer Härtefall-Bewilligung in erster Linie in den höheren finanziellen Leistungen.

  • Die höheren Leistungen werden monatlich mit dem Pflegegeld ausgezahlt.
  • Betreut ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen zu Hause, werden diese Kosten mit den Leistungen verrechnet.
  • Alternativ zur Pflege in einem häuslichen Umfeld kann die Härtefallregelung auch auf eine Unterbringung in einem Pflegeheim angewendet werden, um den zum Teil sehr hohen Kosten entgegenzuwirken.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Härtefallregelung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn der Pflegeaufwand und die Pflegeintensität von Ihnen oder Ihrem Angehörigen stark zugenommen hat. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!