Pflegegrad erfolgreich beantragen
Seit dem 1. Januar 2017 gelten fünf neue Pflegegrade anstelle der bisherigen Pflegestufen. Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie kompetent bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.
Ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung ermöglicht pflegebedürftigen Versicherungsnehmern den Zugang zu Versicherungsleistungen. Bei einer Pflegebedürftigkeit haben Sie Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Dabei gilt: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die Sie erhalten.
Die fünf neuen Pflegegrade ersetzen im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes, das zum Jahreswechsel 2016/2017 in Kraft getreten ist, die drei bzw. vier Pflegestufen, die bis dahin galten. Sowohl der Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch das Begutachtungsverfahren wurden ebenfalls verändert. Allerdings werden noch immer viele Pflegegrad-Anträge abgelehnt – aus Formfehlern, aufgrund mangelnder Informationen oder fehlender Zeit beim Gutachtertermin. Hier unterstützen wir von Dr. Weigl & Partner Sie professionell, damit Ihr Antrag auf einen Pflegegrad erfolgreich verläuft. Informieren Sie sich unverbindlich über unser dreistufiges System, die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenfrei.
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
Um eine Pflegestufe zu erhalten, war bis 2017 der Zeitaufwand, der täglich anfiel, ausschlaggebend. Die Grundlage für einen der neuen Pflegegrade aber bildet der neue, im Zuge der Pflegestärkungsgesetze definierte Begriff der Pflegebedürftigkeit. Im Elften Sozialgesetzbuch wird festgelegt, wann eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird und welche Voraussetzungen sie erfüllen muss, um einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen.
- Der alte Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde als nicht mehr zeitgemäß erachtet. Bis Ende 2016 waren ausschließlich körperliche Beeinträchtigungen für die Bewilligung einer Pflegestufe relevant, kognitive Einschränkungen fanden dagegen kaum Eingang in das Begutachtungsverfahren.
- Menschen mit Demenz wurden daher in vielen Fällen von den Pflegeversicherungen abgelehnt oder erhielten eine zu niedrige Einstufung, die ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht gerecht wurde.
- Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit umfasst deshalb seit 2017 sowohl körperliche als auch kognitive und psychische Einschränkungen.
- Im Ergebnis erhalten nun mehr Menschen als bislang Leistungen der Pflegeversicherung.
Was muss beachtet werden, wenn ein Pflegegrad beantragt wird?
Welcher Pflegegrad für eine pflegebedürftige Person in Frage kommt, ermittelt nicht der Pflegebedürftige selbst, sondern die Pflegeversicherung. Hierzu beauftragt sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers zu erstellen.
Bevor dies geschehen kann, muss die Pflegeversicherung zunächst einmal über den Wunsch einer pflegebedürftigen Person, Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, informiert werden.
- Der Pflegebedürftige muss bei seiner Pflegeversicherung einen Antrag auf einen Pflegegrad (früher Antrag auf eine Pflegestufe) stellen.
- Dieser Pflegegrad-Antrag ist in der Regel zunächst an die Krankenkasse des Versicherungsnehmers zu richten, die mit der zuständigen Pflegekasse zusammenarbeitet und den Antrag an diese weiterleitet.
- Ob der Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert ist, ist dabei zweitrangig. Sowohl gesetzliche als auch private Pflegeversicherungen arbeiten mit externen Gutachtern zusammen, die jeden Antragsteller im Rahmen des sogenannten „Neuen Begutachtungsassessments“ (NBA) auf ihre noch verbleibende Selbstständigkeit überprüfen.
- Der Pflegegrad-Antrag (bis 2017 Pflegestufen-Antrag) muss vom Pflegebedürftigen selbst gestellt werden. Ist der Betroffene körperlich oder geistig nicht mehr dazu in der Lage, kann eine vertretungsberechtigte Person mit einer Vollmacht den Antrag im Namen der pflegebedürftigen Person stellen.
- Es genügt, im Antragsschreiben um die Einstufung in einen Pflegegrad zu bitten. Über die Situation des Pflegebedürftigen muss hier noch nicht berichtet werden.
- Wird der Antrag telefonisch gestellt, schicken viele Krankenkassen ein Formular an den Antragsteller, das dieser mit den wichtigsten Informationen ausfüllen muss – auch hier raten wir davon ab, zu sehr ins Detail über die Pflegesituation zu gehen.
Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
Das weitere Verfahren, um den Pflegegrad-Antrag zu prüfen, läuft immer nach dem gleichen Schema ab.
- Nachdem der Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, erhält der Antragsteller einen Termin, an dem ein Gutachter des MDK oder einer anderen Organisation ein persönliches Gutachten über die Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers erstellt.
- Um sich auf den Termin vorzubereiten, kann zunächst der ungefähre Pflegegrad errechnet werden.
- Online finden Sie sogenannte Pflegegradrechner. Anhand Ihrer Angaben erhalten Sie eine Einstufung, welcher Pflegegrad voraussichtlich vergeben wird. Das Ergebnis ist allerdings nicht bindend.
- Um dem Gutachter ein möglichst detailliertes Bild der Pflege präsentieren zu können, sollten Sie zudem ein ausführliches Pflegetagebuch führen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!