Mehr Selbstständigkeit durch wohnraumverbessernde Maßnahmen
Damit pflegebedürftige Menschen möglichst lange und so selbstständig wie möglich in ihrem häuslichen Umfeld leben können, ist neben der körperlichen Pflege oft auch eine Anpassung des Wohnraums nötig. Körperliche und geistige Einschränkungen machen eine Anpassung der Gestaltung des Alltags erforderlich. Neben der Pflege an sich und den unvermeidlichen Hilfsmitteln, kann auch ein Umbau des Wohnraums sinnvoll sein.
Viele Menschen, die durch ihr hohes Alter, einen Unfall oder einer Krankheit pflegebedürftig werden, haben den Wunsch weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Oftmals übernehmen Angehörige oder ein ambulanter Pflegedienst dann die Versorgung. Wohnraumverbessernde Maßnahmen können sowohl die Pflege erleichtern als auch die Selbstständigkeit der betroffenen Person verbessern.
Da solche Umbauten oft mit hohen Kosten verbunden sind, besteht die Möglichkeit, hierfür Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten. Mit einem anerkannten Pflegegrad können bis zu 4.000 € Zuschuss pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden.
Wie werden wohnraumverbessernde Maßnahmen definiert?
Das SGB X1 macht im Paragraf 40 Abs. 4 genauere Angaben darüber, welche Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung für eine Zuschussgewährung in Betracht kommen:
- Einbau eines Personenaufzuges oder dessen Anpassung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen.
- Anbringung von Handläufen an der Treppe (gegebenenfalls auch beidseitig) oder Einbau eines Treppenliftes.
- Reduzierung von Stolpergefahren an Treppen oder Türschwellen und Austausch des Bodenbelages.
- Vergrößerungen von Türen, Einbau von Türen mit pneumatischen Antrieb, Einbau von Sicherungstüren bei Menschen mit Demenz oder Alzheimererkrankung.
- Höhenveränderung von Küchenschränken, Herd, Arbeitsplatte oder Spüle.
- Einbau einer barrierefreien Dusche, Anpassung der Höhe des Toilettensitzes, Einbau einer behindertengerechten Toilette.
- Bau einer Rampe, welche ein Verlassen des Wohnraums ermöglicht oder Überwindung von Stufen und Absätzen ermöglicht.
Dies sind nur einige Beispiele, die pflegebedürftigen Personen mehr Selbstständigkeit ermöglichen können und den pflegenden Angehörigen oder dem Pflegedienst die Versorgung des Patienten erleichtern.
Unter welchen Voraussetzungen werden wohnraumverbessernde Maßnahmen bezuschusst?
Wenn durch zunehmendes Alter, einen Unfall, Krankheit oder einer Operation ein Leben in den eigenen vier Wänden nur noch mit der Hilfe von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst möglich ist, sollte diese Pflegebedürftigkeit bei der Pflegeversicherung angezeigt werden. Denn um Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung erhalten zu können, muss die Pflegebedürftigkeit von dieser anerkannt werden. Je nach Schwere der Pflegenotwendigkeit wird der Pflegebedarf in fünf Pflegegrade unterteilt, die sich in der Höhe der Leistungen unterscheiden.
Während regelmäßige Pflegeleistungen, wie zum Beispiel das monatlich ausgezahlte Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, sich in ihrer Höhe nach dem jeweiligen, anerkannten Pflegegrad richten, werden wohnraumverbessernde Maßnahmen generell mit maximal 4000 € pro Person bezuschusst. Profitieren mehrere Personen in einem Haushalt (Ehepartner, Senioren-WG) von den Umbauten, kann für bis zu vier Personen ein Zuschuss von je 4000 € bewilligt werden. Daraus ergibt sich eine Höchstsumme pro Haushalt von zu 16.000 €.
Somit sind die wohnraumverbessernden Maßnahmen für alle Pflegebedürftigen gleichermaßen zu behandeln. Sie werden Personen mit nur leichter Beeinträchtigung und Pflegegrad 1 ebenso gewährt, wie Pflegebedürftigen, die ein Schwerstpflegefall mit Pflegegrad 5 sind. Maßgeblich für die Bezuschussung durch die Pflegekasse ist also nicht der Pflegegrad, sondern ob die Veränderungen dem Pflegebedürftigen tatsächlich den Alltag erleichtern und seine Selbstständigkeit verbessern.
Um nun bei derart erforderlichen Umbaumaßnahmen besagten Zuschuss bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragen zu können, sollten Sie oder Ihr bevollmächtigter Angehöriger so schnell wie möglich einen Pflegegrad (soweit dies noch nicht geschehen ist) beantragen.
Obwohl ein solcher Antrag formlos gestellt werden kann und sogar telefonisch übermittelbar ist, sollten Sie auf die Unterstützung unserer Pflegeexperten und unser vorgedrucktes Formular vertrauen. Bei der Beantragung auf Anerkennung eines Pflegegrades können bereits bei der Antragstellung gravierende Fehler passieren. Wird der Antrag zunächst von der Pflegekasse akzeptiert, steht vor der Bewilligung erst noch ein Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bevor. Erst auf Grund seines Gutachten bewilligt die Pflegekasse einen Pflegegrad oder lehnt seine Anerkennung ab. Je besser Sie und Ihre pflegenden Angehörigen auf diesen Termin vorbereitet sind, umso wahrscheinlicher ist auch die angestrebte Anerkennung einer Pflegestufe.
Wohnraumverbessernde Maßnahmen beantragen
Bevor Sie mit den Umbauten für einen pflegebedürftigen Angehörigen beginnen, sollten Sie bei der für Sie zuständigen Pflegekasse im Rahmen Ihres Anspruchs auf Pflegeleistungen bei Anerkennung eines Pflegegrades einen Zuschuss beantragen.
Beginnen Sie mit den Umbauten am besten erst, nachdem Sie die Bewilligung auf finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung erhalten haben. Unsere Pflegeexperten stehen Ihnen bei der Antragstellung und Begründung für die angestrebten wohnraumverbessernden Maßnahmen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema wohnraumverbessernde Maßnahmen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Das Team von Dr. Weigl & Partner begleitet Sie
Sobald durch fortgeschrittenes Alter oder anderen gesundheitlichen oder geistlichen Einschränkungen eine Pflegebedürftigkeit besteht, können Sie auf die Unterstützung der Pflegeexperten von Dr. Weigel & Partner vertrauen. Gerade dann, wenn auch der Wohnraum des Pflegebedürftigen durch wohnraumverbessernde Maßnahmen umgebaut werden muss. Die Pflegeversicherungen unterstützen derartige Vorhaben mit einer Bezuschussung von maximal 4000 € pro Person.
Grundvoraussetzung ist jedoch ein Antrag auf Pflegeleistungen, der durch die Anerkennung eines Pflegegrades begründet ist. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Sollte trotz aller Maßnahmen zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Pflege im häuslichen Umfeld nicht mehr möglich sein, sind wir Ihnen auch gerne bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim behilflich.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
- Beantragen Sie mit uns erfolgreich einen Pflegegrad, um Geldleistungen für wohnraumverbessernde Maßnahmen zu erhalten
- Mit uns erfolgreich den Pflegegrad höherstufen für mehr Geldleistungen für wohnraumverbessernde Maßnahmen
- Führen Sie mit uns erfolgreich einen Pflegegrad Widerspruch durch, um Ihr Recht auf Geldleistungen für wohnraumverbessernde Maßnahmen durchzusetzen