Pflegestufe/Pflegegrad beantragen
Bis 2017 galten Pflegestufen, nun werden Pflegegrade vergeben. Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen; das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie dabei kompetent.
Wer in Deutschland auf Pflege angewiesen ist, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Seit Anfang 2017 gilt das System der Pflegegrade, das die bisherigen Pflegestufen abgelöst hat. In den Leistungen, die im Rahmen einer Pflegestufe/eines Pflegegrads ausgezahlt werden, sind beispielsweise ein monatliches Pflegegeld, monatliche Pflegesachleistungen sowie weitere Zuschüsse und Hilfen enthalten.
Pflegestufen/Pflegegrade werden nicht automatisch vergeben, sondern müssen beantragt werden. Leider werden immer noch viele Pflegegrad-Anträge abgelehnt. Entweder bereiten sich die betroffenen Familien nicht sorgfältig vor oder der Gutachter macht Fehler beim Begutachtungstermin. Wir von Dr. Weigl & Partner sind aber davon überzeugt, dass jedem Menschen der Pflegegrad zusteht, der seiner individuellen Situation entspricht. Deswegen haben wir ein dreistufiges System entwickelt, um Sie optimal bei Ihrem Pflegegrad-Antrag zu unterstützen. Rufen Sie uns an – die erste telefonische Beratung ist kostenfrei.
Eine Pflegestufe/einen Pflegegrad beantragen – was müssen Sie beachten?
Die wichtigsten Punkte für Ihren Pflegegrad-Antrag/Pflegestufen-Antrag:
- Eine Pflegestufe/ein Pflegegrad kann zunächst formlos bei der Pflegeversicherung beantragt werden.
- Formlos bedeutet, dass der Antrag sowohl schriftlich als auch telefonisch oder persönlich gestellt werden kann. Um später im Zweifel aber nachweisen zu können, dass tatsächlich ein Antrag gestellt wurde, sollte grundsätzlich jede Kommunikation mit der Pflegekasse schriftlich und unter Angabe des Datums erfolgen.
- Weil Leistungen der Pflegeversicherung nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt werden, kann der Nachweis des Antragsdatums beispielsweise über eine gesamte monatliche Zahlung entscheiden.Zu beachten ist außerdem, dass der Antrag auf einen Pflegegrad/eine Pflegestufe vom Pflegebedürftigen selbst gestellt werden muss. Da die Zahlungen an den Betroffenen gehen, muss er auch den Antrag stellen und eigenhändig unterzeichnen. Nur wenn der Pflegebedürftige dazu körperlich oder geistig nicht mehr in der Lage ist, kann der eine bevollmächtige Person in seinem Sinne handeln.
- Der Antrag muss an die zuständige Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse gerichtet werden. Weil diese eng mit der Krankenkasse zusammenarbeitet, ist der erste Ansprechpartner für die Antragstellung häufig die Krankenversicherung der pflegebedürftigen Person. Das gilt sowohl gesetzliche als auch für private Krankenversicherungen.
Beratungsmöglichkeiten vor dem Pflegegrad-Antrag
Wer bei einer deutschen Kranken- bzw. Pflegekasse versichert ist, hat per Gesetz Anspruch auf eine kostenlose und umfassende Pflegeberatung. Wann eine solche Beratung in Anspruch genommen wird, ist unabhängig von der Antragstellung. Sie können die Beratung auch dann nutzen, wenn Sie bereits einen Pflegegrad-Antrag/Pflegestufen-Antrag gestellt haben und Fragen zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder andere die Pflege betreffende Themen geklärt werden sollen. Die Beratung dient dazu, den Pflegebedürftigen oder eine Pflegeperson über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Pflegeversicherung zu informieren und offene Fragen zu beantworten, sie stellt jedoch weder eine Begutachtung noch eine Vorentscheidung über eine Pflegestufe/einen Pflegegrad dar.
Auch wir von Dr. Weigl & Partner bieten Ihnen ein umfassendes Unterstützungsangebot bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.
Kann eine Pflegestufe durch Gehalt oder Rente beeinflusst werden?
Anders als viele andere Leistungen des deutschen Staates sind Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht vom Einkommen oder Vermögen einer pflegebedürftigen Person abhängig. Sobald die Voraussetzungen für eine Pflegestufe/einen Pflegegrad erfüllt werden, gewährt die Pflegeversicherung dem Pflegebedürftigen Zugang zu den Leistungen der entsprechenden Pflegestufe.
Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit erfolgt, ohne dass Angaben über Vermögensverhältnisse, Einkommen oder Renten gegeben werden müssen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Leistungen aus der Pflegeversicherung keine Sozialleistungen darstellen, sondern Versicherungsleistungen sind.
Lohnt es sich, eine Pflegestufe/einen Pflegegrad zu beantragen?
Ob sich der Aufwand, einen Antrag auf eine Pflegestufe/Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung zu stellen, lohnt, können Sie mit Sicherheit erst nach dem positiven Bescheid oder der Ablehnung sagen. Wir raten aber grundsätzlich dazu, einen Pflegegrad-Antrag/Pflegestufen-Antrag zu stellen.
Der Antragsteller hat beim Antrag auf einen Pflegegrad nichts zu verlieren. Der Pflegegrad-Antrag ist kostenlos und kann ohne großen Aufwand formlos bei der Pflegeversicherung eingereicht werden. Zwar sollte bis mindestens zum Tag der Begutachtung durch den MDK ein Pflegetagebuch geführt werden, doch kann insbesondere dieser Einsatz dabei helfen, den Anspruch auf eine Pflegestufe/einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung durchzusetzen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegestufe und Pflegegrad oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!