Pflegebedürftigkeit und hauswirtschaftliche Versorgung
Menschen, die der Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst bedürfen, benötigen häufig auch im Haushalt Unterstützung. Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt in diesem Fall die Grundpflege.
In den eigenen vier Wänden ist immer etwas zu tun: Regelmäßig muss eingekauft, das Geschirr gespült, der Müll rausgebracht oder die Wohnung gereinigt werden. Solange man körperlich und geistig fit ist, ist das kein Problem und wird als Teil der alltäglichen Routine erledigt. Wer aber aufgrund einer Erkrankung, durch einen Unfalls oder eine Behinderung auf Pflege und Betreuung angewiesen ist, hat in der Regel Schwierigkeiten, den Haushalt eigenständig in Ordnung zu halten. Sie können in diesem Fall die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegeleistung der Kranken- und Pflegekassen nutzen.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) und erhält verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei gilt die Formel: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die Ihnen zustehen. Aus diesem Grund ist der Pflegegrad-Antrag (früher Pflegestufen-Antrag) enorm wichtig – viele Anträge auf einen Pflegegrad werden aber leider abgelehnt. Das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie kompetent, damit Sie Ihren Pflegegrad erfolgreich beantragen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört allerdings nicht zur Grundversorgung eines Versicherungsnehmers mit einem Pflegegrad (bislang Pflegestufe) oder einer häuslichen Krankenpflege. Sie ist vielmehr als Ergänzung zu sehen, für die nur ein geringer Anteil der finanziellen Zuschüsse verwendet werden kann.
Welche Verrichtungen fallen unter den Begriff „hauswirtschaftliche Versorgung“?
Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist.
- Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich vor allem um folgende Aufgaben: das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen, das Kochen und Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, Geschirrspülen sowie das Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien oder das Beheizen der Wohnräume.
- Die hauswirtschaftliche Versorgung kann von Angehörigen, Freunden oder Bekannten oder von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden.
- Alternativ besteht auch die Möglichkeit, einen Alltagsbegleiter zu engagieren, der neben den hauswirtschaftlichen Besorgungen auch für Gespräche und Spaziergänge zur Verfügung steht, aus der Zeitung oder einem Buch vorliest oder den Pflegebedürftigen bei Ausflügen oder Verabredungen begleitet und betreut.
Muss die hauswirtschaftliche Versorgung bei der Pflegekasse beantragt werden?
Nicht nur den Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe), auch viele andere Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie beantragen; bei der hauswirtschaftlichen Versorgung ist allerdings kein gesonderter Antrag nötig.
- Obwohl die hauswirtschaftliche Versorgung einer pflegebedürftigen Person nicht unter die Grundpflege fällt, muss sie nicht mit einem zusätzlichen Antrag bei der Pflegeversicherung eingefordert und bewilligt werden.
- Der zuständige staatliche Leistungsträger ist wie auch für die Grundpflege die Pflegeversicherung.
- Als Teil der Pflegeleistungen ist die hauswirtschaftliche Versorgung gesetzlich im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt, hier können Sie auch die Bedingungen der Grundpflege nachlesen.
Bis Ende 2016 war der Zeitaufwand, der im täglichen Durchschnitt für die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen Angehörigen oder im Rahmen der Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst erbracht werden muss, ausschlaggebend für die Pflegestufe. Seit Anfang 2017 gelten statt der Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die bisherigen Regelungen zur Ermittlung der hauswirtschaftlichen Versorgung sind hinfällig geworden, sie bildet aber immer noch einen relevanten Aspekt im Neuen Begutachtungsassessment. Wenn Sie einen Pflegegrad-Antrag gestellt haben, wird dieser individuell geprüft und der Pflege- und Betreuungsaufwand eingeschätzt.
- Hat eine pflegebedürftige Person nach der Bewilligung durch die Pflegekasse einen anerkannten Pflegegrad, kann sie mit den finanziellen Leistungenauch die hauswirtschaftliche Versorgung abdecken.
- Dies geschieht entweder im Rahmen des Pflegegelds, wenn ein Angehöriger die Pflege sicherstellt, oder durch einen ambulanten Pflegedienst, der die hauswirtschaftliche Versorgung dann mit den sogenannten Pflegesachleistungen abrechnet.
Was fällt nicht unter die hauswirtschaftliche Versorgung?
Nicht unter den Begriff der hauswirtschaftlichen Versorgung fallen alle Verrichtungen, die die Pflege oder die medizinische Versorgung einer pflegebedürftigen Person betreffen. Dazu zählen diverse medizinische Aspekte, unter anderem:
- die Wunderversorgung,
- der Verbandswechsel oder
- das regelmäßige Lagern bettlägeriger Pflegebedürftiger.
Auch die sogenannte Grundpflege – also die Unterstützung der pflegebedürftigen Person bei alltäglichen Verrichtungen, die sie selbst betreffen – hat keinen direkten Bezug zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Zur Grundpflege gehören:
- die Körperpflege, u. a. das Waschen, das Begleiten beim Toilettengang sowie das An- und Ausziehen,
- die Ernährung, jedoch ohne das Zubereiten der Mahlzeiten, sowie
- die Mobilität, also die Unterstützung der pflegebedürftigen Person bei der Fortbewegung inner- und außerhalb der Wohnung.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Hauswirtschaftliche Versorgung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!