Pflegeerschwerende Faktoren

Sind Pflegebedürftige von pflegeerschwerenden Faktoren betroffen, steigen die Anforderungen an die Pflege. Wir – Dr. Weigl & Partner – sind bei allen Fragen rund um die Pflege für Sie da.

Vielfältige Gründe können zu einer Pflegebedürftigkeit führen: körperliche Erkrankungen, geistige oder psychische Einschränkungen, aber auch die Folgen eines hohen Lebensalters. Für die betroffenen Familien ist diese Situation eine große Herausforderung.

In der Regel wird die Pflege durch Angehörige oder eine ambulante Pflege übernommen. Der Vorteil liegt darin, dass der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld leben kann und nicht auf einen Platz in einem Pflegeheim angewiesen ist. Solange der Pflegebedürftige körperlich oder geistig noch einigermaßen fit und eigenständig ist, stellt das in der Regel kein Problem dar. Komplizierter wird es, wenn Faktoren hinzukommen, die die Pflege erschweren, etwa wenn nicht nur tagsüber, sondern auch während der Nacht eine Pflegeperson anwesend sein muss oder die Sinneswahrnehmungen des Pflegebedürftigen eingeschränkt sind.

Wir von Dr. Weigl & Partner haben es uns zum Ziel gesetzt, dass jeder und jede den Pflegegrad erhält, der ihm oder ihr zusteht. Denn vom jeweiligen Pflegegrad ist auch die Höhe der Pflegeleistungen abhängig – die bestmögliche Pflege ist uns ein Herzensanliegen. Unser Expertenteam berät Sie bei allen Fragen rund um die Pflege und Pflegegrade; kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenfrei, damit Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Was sind pflegeerschwerende Faktoren?

Unter dem Begriff „pflegeerschwerende Faktoren“ werden alle Aspekte der Pflege zusammengefasst, die die tägliche Pflege erschweren, einen erhöhten Zeitaufwand oder eine zweite Pflegekraft erfordern. Dabei kann es sich sowohl um körperliche Einschränkungen oder geistige Defizite als auch um den Einsatz zeitaufwändiger Hilfsmittel handeln. Diese Faktoren stellen mitunter individuelle Anforderungen an die pflegende Person.

  • Körpergewicht höher als 80 Kilogramm
  • Fehlstellung von Extremitäten, Kontrakturen oder Einsteifung großer Gelenke
  • Spasmen, einschießende unkontrollierte Bewegungen
  • eingeschränkte Belastbarkeit des Pflegebedürftigen, z. B. durch kardiopulmonale Dekompensation mit Orthopnoe und ausgeprägter zentraler und peripherer Zyanose, periphere Ödeme
  • Unfähigkeit, Blase und Darm selbst zu entleeren; Erforderlichkeit der mechanischen Harnlösung oder der digitalen Darmentleerung
  • Atemstörungen
  • Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik
Eine Übersicht der Pflegeleistungen
  • Abwehrverhalten, fehlende Kooperation mit der Pflegeperson bzw. bei der Übernahme von Pflegehandlungen (vor allem bei geistigen Behinderungen/psychischen Erkrankungen)
  • stark eingeschränktes Hören oder Sehen
  • starke therapieresistente Schmerzen
  • pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
  • zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz (z. B. bei fahrbaren Liftern/Decken- oder Wandliftern)
  • verrichtungsbezogene, krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen, die medizinisch regelmäßig erforderlich sind:
    • aus medizinisch-pflegerischen Gründen Bestandteil der täglichen Grundpflege
    • objektiv notwendig im unmittelbaren zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit Verrichtungen der Grundpflege (z. B. das Anziehen von Kompressionsstrümpfen)

Jeder einzelne der hier beispielhaft aufgeführten pflegeerschwerenden Faktoren erfordert eine besondere Achtsamkeit bei der täglichen Pflege. Für die pflegebedürftige und die pflegende Person bedeutet die Pflegeerschwernis eine Herausforderung: Ist der Pflegebedürftige besonders schwer und muss regelmäßig neu gelagert werden, muss die Pflegeperson körperlich dazu in der Lage sein. Gleichzeitig ist es vielen Pflegebedürftigen unangenehm, sich helfen zu lassen – die Ablehnung der Pflege und mangelnde Kooperation bei der Grundpflege sind daher keine Seltenheit und müssen bei der Pflegeplanung und -durchführung eingeplant und berücksichtigt werden.

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Pflegeerschwerende Faktoren und Pflegegrade

In ihrer Auswirkung auf den tatsächlichen täglichen Pflegeaufwand nehmen pflegeerschwerende Faktoren zuweilen entscheidenden Einfluss auf die Bewilligung eines der fünf Pflegegrade. Schließlich resultiert ein erhöhter Pflegeaufwand in aller Regel auch in höheren Kosten – für Hilfsmittel, die für die Pflege benötigt werden oder für einen ambulanten Pflegedienst, der mehrmals am Tag zu dem Pflegebedürftigen nach Hause kommt und sich um die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten kümmert.

  • Nach Eingang des Pflegegrad-Antrags (bis 2017 Pflegestufen-Antrag) wird ein persönlicher Gutachtertermin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vereinbart.
  • Werden die pflegeerschwerenden Faktoren im Rahmen der Pflegebegutachtung aufgenommen und in die Entscheidung über den Pflegegrad einbezogen, sollte der bewilligte Pflegegrad dem tatsächlichen Pflegeaufwand in etwa entsprechen.
  • Häufig fallen die Einstufung durch den MDK und damit auch der Pflegegrad zu niedrig aus.
  • Pflegebedürftige erhalten dann zwar einen Pflegegrad, jedoch nicht den, der ihnen eigentlich zustehen würde, sofern sämtliche Faktoren in die Entscheidung berücksichtigt worden wären.
  • Auch die Leistungen der Pflegeversicherung fallen dann niedriger aus: Pflegende Angehörige erhalten weniger Geld, und auch die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst sind nur eingeschränkt möglich.
Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Wie lässt sich der richtige Pflegegrad sicherstellen?

Eine Garantie auf einen bestimmten Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige in der Regel nicht. Trotzdem können pflegende Angehörige im Antragsverfahren so vorgehen, dass ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

  • Schon vor der ersten Begutachtung durch den MDK sollten Angehörige sich mit dem System der Pflegegrade und deren Vergabe intensiv auseinandersetzen.
  • Je genauer den Familien die Anforderungen der einzelnen Pflegegrade bekannt sind und je besser sie einschätzen können, ob die Pflege ihres Angehörigen unter die „pflegeerschwerenden Faktoren“ fällt, desto besser können sie sich auf die Begutachtung vorbereiten.
  • Weil die Begutachtung häufig unter Zeitdruck stattfindet, werden wichtige Faktoren vergessen, nicht beachtet oder sind den Angehörigen schlichtweg nicht bekannt.
  • Ein Pflegetagebuch und die genaue Vorbereitung auf die Fragen des MDK-Gutachters bilden daher einen wichtigen Baustein, um letztlich den Pflegegrad zu erhalten, der einem Pflegebedürftigen zusteht.

Wird trotzdem ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, haben die Betroffenen immer noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wenn die entsprechenden pflegeerschwerenden Faktoren bei der Begutachtung nicht berücksichtigt wurden, haben Pflegebedürftige das Recht, dies einzufordern. Dem MDK-Gutachten lässt sich entnehmen, ob die pflegeerschwerenden Faktoren in die Entscheidung eingeflossen sind.

Ist das nicht der Fall, können pflegende Angehörige einen detaillierten Widerspruch einreichen, mit dem sie begründen, warum dem Pflegebedürftigen ein höherer Pflegegrad zusteht. Eine Beratung durch einen Pflegeexperten – beispielsweise Dr. Weigl & Partner – kann die Erfolgschancen deutlich erhöhen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeerschwerende Faktoren oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne dabei, den Widerspruch beim Pflegegrad zu stellen, wenn der erste Antrag von Ihnen oder Ihrem Angehörigen abgelehnt oder die pflegeerschwerenden Faktoren bei der Begutachtung nicht berücksichtigt wurden. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass Sie oder Ihr Angehöriger zwar finanzielle Unterstützung durch die Pflegeleistungen benötigen, aber bisher noch keinen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt haben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!