Vordruck für den Pflegegrad Antrag

Pflegeleistungen zahlt die Pflegeversicherung erst aus, nachdem ein Pflegebedürftiger einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt hat und sein Pflegebedarf überprüft wurde. Bei uns finden Sie einen Vordruck für den Pflegegrad-Antrag.

Die häusliche Krankenpflege ist ein wachsender Zweig des alltäglichen Lebens. Je mehr Menschen aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, desto größer wird auch die Wahrnehmung der Öffentlichkeit in Bezug auf das Thema Pflege. Viele Versicherungsnehmer, die seit Jahrzehnten in die Pflegeversicherung einzahlen, wissen beispielsweise überhaupt nicht, wann sie Anspruch auf Leistungen haben. Auch wie diese beantragt werden können, ist vielen Betroffenen nicht bewusst.

Wichtig zu wissen ist, dass die Pflegeversicherung nicht von sich aus Pflegeleistungen an ihre Versicherten auszahlt. Um Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder andere Zuschüsse zu erhalten, müssen Pflegebedürftige zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Erst dann kann geprüft werden, welche Leistungen dem Antragsteller zustehen; die Pflegeversicherung vergibt dann einen der fünf Pflegegrade, der die Höhe des Anspruchs regelt. Mit einem Vordruck (siehe Muster für den Pflegegrad-Antrag) für den Pflegegrad Antrag ist es ganz einfach, einen Pflegegrad zu beantragen. Gerne sind wir Ihnen beim Aufsetzen Ihres Schreibens an die Pflegeversicherung behilflich.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Warum Sie einen Pflegegrad Antrag stellen sollten

Pflegeleistungen erhalten Sie nur und ausschließlich, wenn Sie zuvor einen Pflegegrad Antrag gestellt haben. Wird Ihnen im Anschluss ein Pflegegrad bewilligt, erhalten Sie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, mit denen Sie die tägliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst finanzieren können. Je früher Sie diesen Antrag stellen, desto besser: Denn die Pflegeleistungen erhalten Sie erst ab dem Tag, an dem Sie diese bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen.

Der Antrag auf einen Pflegegrad muss schriftlich bei Ihrer Pflegekasse eingehen. Mit einem formlosen Schreiben oder unserem Vordruck können Sie schnell und unkompliziert einen Pflegegrad beantragen. Der weitere Verlauf der Überprüfung Ihres Pflegebedarfs obliegt dann der Pflegeversicherung. Diese kann Ihnen z. B. ein Formular zuschicken, das Sie ausfüllen müssen. Alternativ erhalten Sie ohne weitere bürokratische Anforderungen einen Termin für die Begutachtung durch einen Pflegegutachter.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Voraussetzungen für Ihren Anspruch auf einen Pflegegrad

Den meisten Pflegebedürftigen (und ihren Angehörigen) ist gar nicht bewusst, ab wann sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Dabei können (und sollten) Sie Ihre gesetzlichen Ansprüche so früh wie möglich geltend machen – denn mit jedem Tag, den Sie warten, verlieren Sie wertvolle Pflegeleistungen.

Wir informieren Sie über die Voraussetzungen, unter denen die Pflegeversicherung für die Pflege auskommt. Unabhängig davon, ob Sie von einem Angehörigen versorgt werden oder einen ambulanten Pflegedienst mit der Pflege beauftragen möchten, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf monatliche Zahlungen sowie weitere Zusatzleistungen.

Oft bleibt lange unerkannt, dass Anspruch auf Pflegeleistungen besteht: Wird jemand aus Altersgründen pflegebedürftig, verläuft die Veränderung hin zu immer weniger verbleibender Selbstständigkeit in der Regel schleichend. Dann übernehmen zunächst Angehörige die Alltagshandlungen, die der Betroffene nicht mehr alleine ausführen kann und helfen beispielsweise im Haushalt. Dass es dafür von der Pflegeversicherung eine finanzielle Entschädigung ins Form des Pflegegeldes gibt, wissen viele aber nicht.

Wenn im Alltag mehr und mehr Hilfe notwendig wird, ist davon auszugehen, dass eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Im Bereich des geltenden Pflegegrads bewilligt die Pflegeversicherung dann finanzielle Hilfen, mit denen ein pflegender Angehöriger oder eine professionelle Pflegekraft entlastet werden kann.

Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Voraussetzungen für den Pflegegrad Antrag

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss der Pflegebedürftige selbst als Antragsteller auftreten. Wenn Sie einen Vordruck für den Pflegegrad Antrag verwenden, müssen die Daten des Pflegebedürftigen eingetragen werden; auch muss er den Antrag eigenständig unterzeichnen. Gibt es allerdings einen gesetzlichen Vertreter oder Vormund – z. B. wenn der Pflegebedürftige krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage ist, seine Unterschrift zu leisten – darf eine bevollmächtigte Person den Antrag für ihn stellen.

Beim Ausfüllen des Vordrucks darf ein Angehöriger natürlich helfen. Wenn Sie unsicher sind, was Sie bei der Antragstellung beachten müssen, können Sie sich außerdem an unsere Pflegeberater wenden: Gerne laden sie für Sie einen Vordruck herunter, erklären Ihnen den Ablauf des Pflegegrad Antrags und helfen Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Aufbau und Inhalt des Pflegegrad Antrags

Der Pflegegrad Antrag kann unkompliziert mit unserem kostenlosen Vordruck gestellt werden. Wenn Sie kein Muster zur Hand haben oder den Antrag selbst formulieren möchten, ist es auch möglich, ein formloses Schreiben an die Pflegeversicherung aufzusetzen. Sie müssen also keine strengen Vorgaben beachten – die Informationen, die die Pflegekasse für die Bearbeitung des Antrags benötigt, müssen aber enthalten sein:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Pflegebedürftigen
  • Versichertennummer des Antragstellers
  • Postadresse der Pflegeversicherung
  • Antragsdatum
  • Bitte um Zusendung von Antragsunterlagen
  • Unterschrift des Antragstellers

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Vordruck für den Pflegegrad-Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!