Pflegegrad 4: Voraussetzungen und Leistungen

Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung. Das Team von Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie kompetent bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.

Am 01.01.2017 ist die bisher größte Reform des deutschen Pflegesystems in Kraft getreten. Ihre bedeutendste Errungenschaft ist die Umwandlung der drei Pflegestufen in die fünf Pflegegrade. Mit der Pflegereform sind darüber hinaus auch klare Ziele definiert worden. Dazu zählen:

  • die Aufstockung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige,
  • die Förderung der häuslichen Pflege,
  • die Berücksichtigung von Menschen mit geringfügigen Beeinträchtigungen sowie
  • die Besserstellung von Menschen mit Demenz, psychisch Erkrankten und geistig Behinderten.

Zudem wurde ein neues Prüfungsverfahren eingeführt: das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Anhand eines Gutachtens sollen die Pflegebedürftigkeit und der Grad der Beeinträchtigung ermittelt werden.

Pflegegrad 4 ist definiert als „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, müssen Sie einen Pflegegrad-Antrag stellen – leider werden auch nach der Pflegereform immer noch viele Anträge von der Pflegeversicherung abgelehnt. Mit unserer Erfahrung und unserer Expertise führen wir Ihren Pflegegrad-Antrag zum Erfolg. Das Team von Dr. Weigl & Partner hat ein dreistufiges System entwickelt, um Sie optimal zu unterstützen. Rufen Sie uns unverbindlich und kostenfrei an und lassen sich beraten.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Die Begutachtung der Pflegesituation

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Betroffene oder deren Angehörige einen Antrag auf den Bezug von Pflegeleistungen stellen. Im Anschluss wird die Pflegebedürftigkeit im Rahmen des NBA durch einen Gutachter ermittelt. Bei Privatversicherten kümmert sich MEDICPROOF darum und bei gesetzlich Versicherten ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) verantwortlich. Um die Pflegebedürftigkeit von Antragsstellern zu vermitteln, gilt seit dem 01.01.2017 ein neu erarbeitetes Punktevergabesystem. Dieses wird auf prozentual verschieden gewichtete Bereiche angewendet.

Bei diesen Bereichen handelt es sich um:

  • die Mobilität,
  • den Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Behandlungen,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • die Gestaltung des Alltags, die Wahrnehmung und Pflege sozialer Kontakte sowie
  • die Fähigkeit, sich selbst zu versorgen.

Wird bei der Begutachtung dieser verschiedenen Bereiche ein Wert von mindestens 70 und unter 90 Punkten ermittelt, wird der Antragsteller in den Pflegegrad 4 eingestuft. Dieser Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) ist definiert als schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Hinweis: Personen, die bereits im Jahr 2016 in die Pflegestufe 3 eingestuft wurden oder Demenzkranke der Pflegestufe 2, werden automatisch in den Pflegegrad 4 überführt. Es muss also kein neuer Antrag gestellt werden und die Leistungen bleiben aufgrund des sogenannten Bestandschutzes erhalten. Ein neuer Antrag muss jedoch gestellt werden, wenn ein höherer Pflegegrad notwendig geworden ist.

Erfolgreich einen höheren Pflegegrad beantragen

Kriterien und Voraussetzungen für den Pflegegrad 4

Um in den Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, muss zunächst ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Im Anschluss macht der Gutachter einen Termin bei dem Pflegebedürftigen zu Hause aus und prüft die individuelle Situation.

Um die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit zu erfassen, werden sechs Bereiche des Alltags abgefragt. Je nachdem, wie groß die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit jeweils ist, werden die Punkte vergeben. Die Bereiche sind unterschiedlich prozentual gewichtet:

  • Mobilität mit 10 Prozent (Treppensteigen, selbstständige Fortbewegung innerhalb der Wohnung, Einnehmen einer stabilen Sitzposition),
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten mit 7,5 Prozent (Treffen von alltäglichen Entscheidungen, örtliche und zeitliche Orientierung, Gedächtnisleistung, Erkennen von Gefahren),
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit 7,5 Prozent (selbstschädigendes Verhalten, Ängste, Antriebslosigkeit, Sinnestäuschungen, Wahnvorstellungen, autoaggressives Verhalten, Ängste und Depressionen),
  • Selbstversorgung mit 40 Prozent (Körperpflege, Einkaufen, Zubereitung von Mahlzeiten),
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Behandlungen mit 20 Prozent (Medikamenteneinnahme, Anlegen eines Verbandes, Teilnahme an Therapien) sowie
  • die Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte mit 15 Prozent (Zukunftsplanung, Interaktion mit dem direkten Umfeld, Kontaktpflege).
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Leistungen beim Pflegegrad 4

Pflegebedürftige, die den Pflegegrad 4 erhalten, haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Zu unterscheiden sind dabei die Leistungen, die Pflegebedürftige erhalten, wenn sie stationär gepflegt werden und Leistungen, auf die Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege Anspruch haben.

Leistungen bei stationärer Pflege

Werden Pflegebedürftige in einem Pflegeheim betreut, erhalten sie seit dem 01.01.2017 1.775 Euro pro Monat von der Pflegekasse. Damit hat sich die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen der ehemaligen Pflegestufe 3 geringfügig verschlechtert.

Leistungen bei häuslicher Pflege

Werden Pflegebedürftige der Pflegestufe 4 von Angehörigen oder Freunden zu Hause betreut, haben sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Pflegegeld von 728 Euro pro Monat,
  • Pflegesachleistungen von 1.612 Euro pro Monat,
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 Euro pro Monat,
  • Kurzzeitpflege von maximal 1.612 Euro für bis zu 28 Tage im Jahr,
  • Verhinderungspflege von maximal 1.612 Euro für bis zu vier Wochen im Jahr sowie
  • Tages- und Nachtpflege von 1.612 Euro pro Monat.
Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Pflegegeld

Beim Pflegegrad 4 wird Pflegegeld gezahlt, wenn Freunde oder Angehörige die pflegebedürftige Person zu Hause betreuen. Ist dies der Fall, gibt es dafür ein monatliches Pflegegeld von 728 Euro.

Pflegesachleistungen

Werden Pflegebedürftige zwar zu Hause betreut, jedoch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, stehen ihnen dafür 1.612 Euro pro Monat zur Verfügung.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wird durch den Gutachter der Pflegegrad 4 ermittelt, haben Pflegebedürftige auch Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro. Mit diesem können sie beispielsweise folgende Leistungen wahrnehmen:

  • Teilnahme an einer Betreuungsgruppe, die für geistige und körperliche Aktivierung sorgt,
  • das Engagement eines Alltagsbegleiters, mit dem sich Pflegebedürftige des Pflegegrades 4 unterhalten und gemeinsam etwas unternehmen können sowie
  • die Inanspruchnahme einer Einkaufs- oder Haushaltshilfe.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege lässt sich zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn eine pflegebedürftige Person nach einem Krankenhausaufenthalt besondere Unterstützung braucht. Dafür stehen Pflegebedürftigen des Pflegerades 4 für bis zu 28 Tage im Jahr maximal 1.612 Euro zur Verfügung. Falls die Verhinderungspflege im laufenden Jahr nicht genutzt werden sollte, können Betroffene für die Kurzzeitpflege sogar einen Zuschuss von maximal 3.224 Euro für bis zu acht Wochen im Jahr erhalten.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Verhinderungspflege

Sollten die pflegenden Angehörigen oder Freunde erkranken oder in den Urlaub fahren, stellt die sogenannte Verhinderungspflege sicher, dass für die Pflegebedürftigen in diesem Zeitraum gesorgt ist. Zur Verfügung stehen Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 dafür bis zu 1.612 Euro für höchstens vier Wochen im Jahr. Mit diesem Geld kann eine professionelle Pflegekraft engagiert werden. Verhinderungspflege für bis zu sechs Wochen im Jahr von maximal 2.418 Euro kann erhalten, wer keine Kurzzeitpflege im laufenden Jahr beansprucht hat.

Tages- und Nachtpflege

Durch die Tages- und Nachtpflege werden Angehörige und Freunde bei der Pflege des Pflegebedürftigen unterstützt. Die Tages- und Nachtpflege wird mit monatlich 1.612 Euro bezuschusst und neben dem Pflegegeld gezahlt.

Weitere Leistungen

Um Pflegebedürftigen des Pflegegrades 4 den Alltag zu erleichtern, haben sie Anspruch auf weitere Leistungen. Zu diesen gehören zum Beispiel:

  • ein Zuschuss für wohnraumverbessernde Maßnahmen in Höhe von bis zu 4.000 Euro,
  • Pflegekurse für Angehörige, in denen diese lernen, wie Pflegebedürftige betreut werden können sowie
  • Beratungsangebote für Betroffene, um zu lernen, mit der Situation umzugehen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad 4 oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger finanzielle Unterstützung bei der alltäglichen Pflege erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!