Einen Pflegegrad für Ihr Kind beantragen

Pflege ist kein Thema, das ausschließlich Erwachsene betrifft. Auch Kinder können pflegebedürftig sein und ein höheres Maß an Unterstützung benötigen als Gleichaltrige. Das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner berät Sie bei der Frage, wie Sie einen Pflegegrad für Ihr Kind erfolgreich beantragen.

Beim Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ denken viele Menschen vor allem an Senioren. Die Alterspyramide in Deutschland verschiebt sich; die Anzahl derer, die im Alter auf Pflege angewiesen sind, ist in den vergangenen Jahren rapide angestiegen. Nicht vergessen darf man jedoch, dass auch jüngere Menschen oder Kinder durch Krankheiten, Behinderungen oder einen Unfall pflegebedürftig werden können. Rund 3,5 Prozent aller Pflegebedürftigen waren im Jahr 2018 jünger als 15 Jahre.

Unabhängig vom Grad der Behinderung oder Erkrankung ist der Alltag mit einem pflegebedürftigen Kind ungleich schwieriger als für Eltern eines gesunden Kindes. Insbesondere wenn Babys und Kleinkinder eine schwere Krankheit oder Behinderung haben, ist es aber nicht leicht, einen Pflegegrad zu erhalten – denn bis zum 18. Lebensmonat bedürfen auch gesunde Säuglinge und Kleinkinder einer umfassenden Betreuung durch die Eltern. Nur wenn die Versorgungs- und Pflegemaßnahmen den allgemeinen Betreuungsaufwand deutlich übersteigen, gewährt die Pflegeversicherung einen Pflegegrad für Kinder.

Bei Dr. Weigl & Partner arbeiten wir jeden Tag daran, dass auch pflegebedürftige Kinder den Pflegegrad erhalten, der ihnen zusteht. Die mit einem Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) verbundenen Leistungen sind eine enorme Erleichterung für die betroffenen Familien. Unser Beratungsteam unterstützt Sie dabei, den Pflegegrad für Ihr Kind erfolgreich zu beantragen. Auch bei einem abgelehnten Bescheid setzen wir uns für Ihren Widerspruch ein. Um uns und unsere Arbeit kennenzulernen, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung. Rufen Sie uns unverbindlich an! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Kinder einen Pflegegrad?

Bei Kindern ist die objektive Feststellung, ob ein erhöhter Pflegeaufwand vorliegt, nicht leicht zu treffen. Einen Pflegegrad für ein Kind zu erhalten, ist also mit einigen Hürden verbunden.

  • Die allgemeine, gesetzlich festgelegte Definition der Pflegebedürftigkeit ist bei Kindern nicht immer eins zu eins umsetzbar.
  • Nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI, § 14, Abs. 1) ist jemand pflegebedürftig, wenn er „gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ aufweist und deshalb der Hilfe durch andere bedarf. Weiter heißt es dort: „Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.“
  • Kinder sind jedoch, auch wenn sie gesund zur Welt kommen, für einige Jahre auf die Betreuung und Versorgung durch ihre Eltern angewiesen. Beantragen die Eltern eines körperlich behinderten oder geistig beeinträchtigten Kindes einen Pflegegrad, wird dieser aus eben jenem Grund häufig nicht gewährt.
  • Um trotzdem einen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen die Eltern unter Beweis stellen, dass sie aufgrund des gesundheitlichen Zustands des Kindes einen weitaus höheren Betreuungsaufwand haben, als es bei einem gesunden Kind der Fall wäre.

Wird ein Antrag auf einen Pflegegrad (früher Antrag auf eine Pflegestufe) gestellt, erfolgt – wie bei erwachsenen Pflegebedürftigen – eine Begutachtung durch einen unabhängigen Pflegegutachter, der beispielsweise über den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) bestellt wird.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Die Begutachtung des Pflegebedarfs durch den MDK

Anfang 2017 trat eine umfassende Pflegereform in Kraft. Nicht nur der Pflegebegriff hat sich geändert, auch die Pflegestufen wurden durch Pflegegrade ersetzt. Zudem wird seitdem das „Neue Begutachtungsassessment“ umgesetzt. Um das Bild der Selbstständigkeit des Kindes zu erfassen, werden dabei dieselben sechs Kategorien abgefragt wie bei Erwachsenen:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Bei Kindern steht jedoch nicht die allgemeine Fähigkeit, den Alltag weitgehend selbstständig zu gestalten, im Vordergrund. Stattdessen obliegt dem Gutachter die Entscheidung, ob die Betreuung des Kindes über die eines gesunden Gleichaltrigen hinausgeht. Weil dies aber objektiv nicht leicht zu beurteilen ist, handelt es sich bei der Bewilligung eines Pflegegrads (bis 2017 Pflegestufe) für ein Kind häufig um eine Grauzone. Ein weiterer Paragraph des Sozialgesetzbuchs regelt die Einschätzung von kindlicher Pflegebedürftigkeit: „Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt“ (SGB XI, § 15, Abs. 6).

Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Einen Pflegegrad für Kinder beantragen – so geht’s

Wer bei einer deutschen Krankenkasse versichert ist, hat das Recht, einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit zu stellen. Weil die Pflegeversicherung – wie auch die Krankenversicherung – zu den Pflichtversicherungen zählt, ist sie bei gesetzlichen Krankenkassen in der Regel in den Beitrag integriert. Private Versicherungen verfahren ähnlich. Als Eltern gelten Sie vor dem Gesetz als vertretungsberechtigt für Ihr Kind und können den Antrag auf Pflegebedürftigkeit persönlich stellen.

  • Um den Grad der Pflegebedürftigkeit Ihres Kindes überprüfen zu lassen, müssen Sie lediglich ein formloses Anschreiben an die zuständige Kranken- bzw. Pflegekasse schicken. Von dort wird es an die entsprechende Stelle weitergeleitet und Ihr Antrag wird von der Pflegeversicherung bearbeitet.
  • Weigl & Partner stellt Ihnen ein Musterformular für Ihren Pflegegrad-Antrag zum Download zur Verfügung.
Erfolgreich einen höheren Pflegegrad beantragen
  • Weil der Nachweis der Pflegebedürftigkeit nicht immer einfach ist, sollten Sie spätestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ein Pflegetagebuch führen. Hier halten Sie detailliert fest, bei welchen alltäglichen Aufgaben und Verrichtungen Ihr Kind Hilfe benötigt. Sie sollten außerdem notieren, wie genau die Unterstützung erfolgt und wie viel Zeit diese in Anspruch nimmt. Im Pflegetagebuch finden auch Notizen über geistige Beeinträchtigungen oder psychische Problemlagen Platz. Um Ihre Chancen auf einen Pflegegrad für Ihr Kind zu erhöhen, gilt: Je ausführlicher das Pflegetagebuch, desto leichter fällt es auch dem Gutachter des MDK, sich ein realistisches Bild von der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit des Kindes zu machen.
  • Ergänzend zum Pflegetagebuch sollten Sie vor dem Begutachtungstermin sämtliche Dokumente zusammentragen, die Auskunft über den gesundheitlichen Zustand Ihres Kindes geben. Dazu zählen Arztbriefe, Diagnoseberichte oder Entlassungspapiere aus dem Krankenhaus. Auf Ihre Nachfrage erstellt zudem u. U. Ihr Kinderarzt eine schriftliche Einschätzung des Pflegebedarfs.

Wir raten allen betroffenen Eltern dazu, sich sorgfältig auf den Pflegegrad-Antrag und die daran anschließende Begutachtung vorzubereiten. Viele Anträge auf einen Pflegegrad (früher Anträge auf eine Pflegestufe) werden abgelehnt. Das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner hat bereits unzählige Familien erfolgreich beraten. Wir unterstützen Sie kompetent, damit auch Sie einen positiven Bescheid für Ihren Pflegegrad-Antrag erhalten.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Lohnt sich ein Antrag auf einen Pflegegrad für Kinder?

Sofern nicht bereits bei der Geburt eine körperliche Behinderung vorliegt oder in den ersten Lebensjahren eine schwere chronische Erkrankung festgestellt wird, merken viele Eltern über einen langen Zeitraum gar nicht, dass ihr Kind unter Umständen pflegebedürftig ist. Schließlich sind die ersten Wochen und Monate mit einem Neugeborenen von Liebe und fürsorglicher Betreuung geprägt. Dass die Versorgung eines Kindes zeitlich und emotional über ein normales Maß hinausgeht, wird den betroffenen Eltern oftmals erst dann klar, wenn sie selbst ein weiteres, gesundes Kind haben oder den Vergleich zu anderen Familien suchen.

  • Ob das Kind eine aufwendigere Pflege und Betreuung benötigt als gesunde Kinder im selben Alter, wird durch ein Pflegegutachten ermittelt.
  • Im Rahmen des Neuen Begutachtungsassessments, das Anfang 2017 zeitgleich mit dem Pflegestärkungsgesetz II eingeführt wurde, werden Kinder ebenso wie Erwachsene nach den oben genannten Kriterien begutachtet.
  • Vor allem für Eltern von geistig oder psychisch beeinträchtigten Kindern ist es seitdem einfacher, einen Pflegegrad zu erhalten.

Wenn Sie glauben, dass Ihr Kind pflegebedürftig sein könnte, sollten Sie den Grad der Pflegebedürftigkeit prüfen lassen. Um schon im Vorfeld eine Einschätzung zu erhalten, ob Ihr Kind mehr Pflege und Betreuung benötigt als andere, empfehlen wir Ihnen, das Gespräch mit dem Kinderarzt oder anderen Eltern zu suchen – so erhalten Sie einen Überblick, wie viel Zeit und Aufwand für die Pflege eines gesunden Kindes benötigt werden.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad für Ihr Kind oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, unterstützen unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen für Ihr Kind. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation Ihres Kindes verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!