Finanzierung der Pflege mit Unterstützung des Sozialamts

Wenn das Geld trotz Pflegeleistungen der Pflegeversicherung nicht für die Pflege ausreicht, übernimmt das Sozialamt die Pflegekosten als „Hilfe zur Pflege“. Die Experten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen bei allen Anträgen und Finanzierungsfragen.

Pflege ist teuer. Viele Familien, die von Pflegebedürftigkeit betroffen sind, haben Angst, die Pflege nicht bezahlen zu können. Das betrifft immer mehr Menschen, denn die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Grund dafür ist unter anderem die alternde Gesellschaft – Weiterentwicklungen in der medizinischen Versorgung, eine höhere Lebenserwartung und deutlich weniger Kinder als noch vor einigen Jahrzehnten sorgen dafür, dass es in Deutschland immer mehr alte und immer weniger junge Menschen gibt. Zwar kann ein Pflegefall auch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung in jüngeren Jahren eintreten, doch werden überdurchschnittlich viele Menschen aufgrund ihres hohen Lebensalters pflegebedürftig.

Nicht immer stehen Angehörige oder Bekannte zur Verfügung, die die Pflege und Betreuung übernehmen. Ein Pflegeheim und professionelle Pflegedienste aber sind teuer. Oftmals reicht deshalb das monatlich zur Verfügung stehende Geld nicht aus, um die Kosten für die Pflege vollständig abzudecken. Selbst wenn den Betroffenen aufgrund eines anerkannten Pflegegrads (bis 2017 Pflegestufe) Leistungen der Pflegeversicherung zustehen, bleibt oft eine Finanzierungslücke.

Da aber eine Verschuldung im klassischen Sinne nicht möglich ist, um die Kosten für einen Pflegefall zu bezahlen, benötigen Menschen mit einem geringen Einkommen oder einer niedrigen Rente die Hilfe des Staates und können unter bestimmten Voraussetzungen ihren Anspruch auf Pflege beim Sozialamt geltend machen.

Das Expertenteam von Dr. Weigl & Partner kennt alle Finanzierungsoptionen und berät Sie kompetent. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam ein Finanzierungskonzept auf, unterstützen Sie beim Pflegegrad-Antrag (bisher Pflegestufen-Antrag) und setzen für Sie Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen erfolgreich durch. Dabei gehen Sie kein Risiko ein, denn die anfallenden Kosten werden überwiegend im Erfolgsfall in Rechnung gestellt. Um uns kennenzulernen, bieten wir Ihnen eine erste kostenfreie Beratung per Telefon an.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Für wen übernimmt das Sozialamt die Kosten für die Pflege?

Bevor das Sozialamt die Kosten für die Pflege einer pflegebedürftigen Person übernimmt, wird in der Regel zunächst nach Alternativen gesucht, um die Pflegekosten zu finanzieren. Erst wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt das Sozialamt die „Hilfe zur Pflege“. Das ist immer dann der Fall, wenn die pflegebedürftige Person die Pflege nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann und auch niemand der Angehörigen die Kosten für die Pflege freiwillig übernimmt.

Mögliche Voraussetzungen, unter denen die „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden kann, sind beispielsweise die Ablehnung eines Antrags auf Leistungen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekosten, die die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung übersteigen. In diesem Fall kommt das Sozialamt für die Kosten auf, die nicht durch die Pflegekasse abgedeckt werden. Insgesamt kommen Leistungen des Sozialamtes immer dann zum Tragen, wenn sämtliche anderen möglichen sozialen Leistungen bereits ausgeschöpft wurden – dazu gehört neben der Pflegeversicherung auch die Unfallversicherung, falls die Pflegebedürftigkeit auf einem Unfall basiert.

Viele Familien wissen allerdings nicht, dass nicht nur Eltern für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind, sondern diese Verpflichtung auch umgekehrt gilt. Gewährt das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“, können die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von den Kindern zurückgefordert werden. Lassen Sie sich hier unbedingt professionell beraten, das Thema Elternunterhalt ist äußerst komplex. Aktuell, im Frühjahr 2019, arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzesentwurf, um betroffene Familien zu entlasten.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Welche Pflegekosten übernimmt das Sozialamt?

Um eine Übernahme der Pflegekosten durch das Sozialamt zu erreichen, müssen pflegebedürftige Personen nicht zwingend einen anerkannten Pflegegrad (früher Pflegestufe) haben. Wird ihnen beispielsweise kein Pflegegrad bewilligt, es ist aber ein tatsächlicher Pflegebedarf erkennbar, kommt das Sozialamt dennoch für die Kosten der Pflege, die nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können, auf.
Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien zur Pflegebedürftigkeit übernimmt das Sozialamt die Kosten, die für eine grundlegende Pflegeversorgung notwendig sind.

Darunter fallen unter anderem folgende Leistungen:

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Wie erfolgt die Antragstellung auf Pflege beim Sozialamt?

Die „Hilfe zur Pflege“ muss beim Sozialamt bzw. dem zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. Um eine Kostenübernahme durch das Sozialamt zu erreichen, ist es notwendig, Dokumente vorzulegen, die die Pflegesituation sowie die finanzielle Lage der pflegebedürftigen Person nachvollziehbar darstellen. Dazu gehören:

  • Belege über das Einkommen sowie Vermögenswerte,
  • Abrechnungen von Pflegediensten,
  • eine Bescheinigung der Pflegeversicherung über den anerkannten Pflegegrad, aber auch
  • allgemeine Dokumente wie der Personalausweis, der Mietvertrag und u. U. eine Betreuungsvollmacht für einen pflegenden Angehörigen.

Die administrativen Hürden, um „Hilfe zur Pflege“ zu erhalten, sind hoch. Dr. Weigl & Partner ist deswegen während des gesamten Antragsprozesses an Ihrer Seite. Wir empfehlen Ihnen, sich intensiv auf den Antrag zur „Hilfe zur Pflege“ vorzubereiten. Viele betroffene Familien wurden von uns erfolgreich unterstützt. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und lassen sich über unser Angebot informieren.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegehilfe durch das Sozialamt oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, um neben dem Sozialamt auch Unterstützung von der Pflegeversicherung zu erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!