Erfolgreiche Pflegegrad-Höherstufung

Wenn sich Ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert, sollten Sie eine Überprüfung des Pflegegrads beantragen. In vielen Fällen ist eine Höherstufung in der Pflege möglich, Dr. Weigl & Partner berät Sie umfassend.

Eine Höherstufung in der Pflege kommt infrage, wenn der anerkannte Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) einer pflegebedürftigen Person mit hoher Wahrscheinlichkeit unter dem tatsächlichen Pflegebedarf liegt. Zwei Ursachen sind denkbar, wenn ein zu niedriger Pflegegrad vorliegt:

  • Der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person hat sich verschlechtert, sodass der bereits bewilligte Pflegegrad nicht mehr den individuellen Pflegebedarf widerspiegelt.
  • Von Anfang an wurde eine zu niedrige Einstufung in das System der Pflegegrade vorgenommen. Fehler bei der Begutachtung passieren leider immer wieder.

Wenn Sie oder ein nahestehender Angehöriger oder Bekannter eine Bewilligung für einen Pflegegrad erhalten haben, sollten Sie überprüfen, ob dieser dem beantragten bzw. im Pflegegutachten empfohlenen Pflegegrad entspricht. Passt der Pflegegrad zu der täglich zu leistenden Pflege? Stellt sich dabei heraus, dass Sie mit den von der Pflegeversicherung bewilligten Leistungen nicht einverstanden sind und begründete Einwände haben, lohnt es sich, einen Höherstufungsantrag zu stellen.

Ein höherer Pflegegrad bedeutet für Sie auch, dass Sie mehr Leistungen von der Pflegeversicherung und auch mehr Pflegegeld erhalten. Anträge auf eine Höherstufung des Pflegegrads werden allerdings häufig nicht korrekt gestellt, eine Ablehnung aufgrund von Formfehlern ist die Folge. Dr. Weigl & Partner bietet Ihnen kompetente Beratung; wir sind auf die Themen Pflege und Pflegegrade spezialisiert. Ihr Risiko ist dabei gering, der erste Telefonkontakt ist für Sie kostenfrei, die Vergütung erfolgt überwiegend im Erfolgsfall. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und lassen Sie sich von uns beraten.

Erfolgreich einen höheren Pflegegrad beantragen

Jede Veränderung der Pflegesituation kann eine Höherstufung des Pflegegrads bewirken

Im Zusammenhang mit der „Höherstufung des Pflegegrads“ (früher Höherstufung der Pflegestufe) wird häufig die Frage gestellt, welche Voraussetzungen für einen Antrag bei der Pflegeversicherung erfüllt sein müssen. Da aber jede Pflegesituation so individuell wie die pflegebedürftige Person selbst ist, kommt es bei der Bewilligung eines Höherstufungsantrags immer auf den Einzelfall an.

  • Versicherungsnehmer, die bereits seit einiger Zeit oder mehreren Jahren einen anerkannten Pflegegrad besitzen (bzw. aus einer Pflegestufe in einen Pflegegrad übergeleitet wurden), aber eine gesundheitliche Veränderung zum Schlechteren beobachten, sollten in jedem Fall einen Höherstufungsantrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen.
  • Auch bei geringfügigen Veränderungen, die für den Pflegebedürftigen oder die Pflegeperson gar nicht schwerwiegend ins Gewicht fallen, kann es sich daher lohnen, einen Höherstufungsantrag zu stellen.
  • Führen Sie sich vor Augen, dass Sie mit einem Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads (bislang Pflegestufe) nichts zu verlieren haben – Sie können nur gewinnen. Bei einer Ablehnung Ihres Antrags bleibt der Status Quo unverändert.
  • Im Zweifel raten wir dazu, den Antrag auf eine Höherstufung bei der Pflegeversicherung zu stellen, er ist nämlich kostenlos. Die Pflegekasse ist in der Pflicht, jeden Antrag auf einen Pflegegrad, ganz gleich ob Erstantrag oder Höherstufungsantrag, zu überprüfen und ein neues Pflegegutachten als Grundlage einer neuen bzw. aktualisierten Einstufung in Auftrag zu geben.
Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Was bedeutet das neue Begutachtungssystem für die Höherstufung des Pflegegrads?

Eine groß angelegte Pflegereform trat Anfang 2017 in Kraft. Die bisherigen Pflegestufen wurden durch Pflegegrade ersetzt und auch das Begutachtungssystem wurde geändert.

  • Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert. Neben körperlichen Erkrankungen werden nun auch geistige oder psychische Beeinträchtigungen in die Begutachtung des Pflegebedarfs einbezogen.
  • Das neue Begutachtungssystem der Pflegeversicherungen ermöglicht vielen Pflegebedürftigen eine Höherstufung und damit auch den Bezug höherer Leistungen.
  • Im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessment“ (NBA) wird nicht mehr nach Pflegeminuten, sondern nach dem tatsächlichen Bedarf an Pflege und Betreuung gefragt. Viele Pflegebedürftige erhalten dadurch höhere Pflegeleistungen.

Vor allem Menschen mit einer kognitiven Einschränkung wie Demenz oder einer psychischen Beeinträchtigung, aber auch körperlich erkrankte Pflegebedürftige, deren Zustand sich verschlechtert hat, haben somit große Chancen auf eine Erhöhung des Pflegegrads.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

So stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads

Halten Sie den neuen Pflegegrad für gerecht, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sind Sie oder ein Angehöriger, der Sie in pflegerelevanten Fragen unterstützt und berät, aber der Meinung, dass die Einstufung zu niedrig ausgefallen ist, sollten Sie einen Antrag auf Höherstufung bei der zuständigen Pflegeversicherung stellen.

  • Alle sechs Monate sind Sie dazu berechtigt, eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen.
  • Den Antrag auf eine Höherstufung des Pflegegrads (früher Pflegestufe) können Sie formlos stellen. Wir empfehlen Ihnen, ein Einschreiben zu wählen, damit sind Sie auf der sicheren Seite.
  • Weigl & Partner stellt Ihnen ein Musterformular für Ihren Antrag bereit.
  • Nach Eingang Ihres Antrags auf einen höheren Pflegegrad wird sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) – bei Privatversicherten ist es MEDICPROOF – erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Begutachtungstermin vereinbaren.
  • Sowohl auf den Höherstufungsantrag als auch auf die Begutachtung sollten Sie sich intensiv vorbereiten. Im besten Fall lassen Sie sich dabei von einem Experten beraten, der Ihnen die Vorteile und Risiken eines Höherstufungsantrags im Detail erläutern kann – bezogen auf Ihre individuelle Pflegesituation.
Schnell & unkompliziert online den Pflegegrad berechnen

Kann der Antrag auf Höherstufung zu einem niedrigeren Pflegegrad führen?

Eine Herabstufung oder völlige Aberkennung der Pflegebedürftigkeit findet in der Regel nicht statt. Pflegebedürftige, die schon vor der Umstellung der Pflegestufen auf Pflegegrade eine anerkannte Pflegestufe besaßen, stehen unter dem sogenannten Bestandsschutz: Auch wenn die beantragte Höherstufung nicht bewilligt wird, sind die Pflegekassen dazu verpflichtet, die bereits bestehenden Leistungen weiterhin zu zahlen.

Ein Risiko besteht allerdings dann, wenn die Neubegutachtung nicht zu einer Herabstufung, sondern zu einer vollkommenen Aberkennung der Pflegegrade führt. Die erneute Begutachtung führt in seltenen Fällen dazu, dass der Pflegebedarf so niedrig eingeschätzt wird, dass die Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit als nichtig erklärt und die Leistungen vollständig einstellt.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Antrag auf Höherstufung nach Überleitung in das neue Pflegesystem

Die Umstellung des Pflegesystems im Zuge der Pflegereform und der sogenannten Pflegeneuausrichtungsgesetze hatte für viele Pflegebedürftige ohnehin eine Erhöhung der monatlichen Pflegeleistungen zur Folge.

  • Mit dem Jahreswechsel 2016/2017 wurden sämtliche bereits vorhandenen Pflegestufen automatisch in den entsprechenden bzw. nächsthöheren Pflegegrad umgewandelt.
  • In den meisten Fällen bedeutet das eine positive Veränderung: Pflegebedürftige mit einer körperlichen Erkrankung erhalten seitdem die Leistungen des nächsthöheren Pflegegrads – aus Pflegestufe 1 wurde Pflegegrad 2, aus Pflegestufe 2 wurde Pflegegrad 3
  • Pflegebedürftige, die zudem eine anerkannte „eingeschränkte Alltagskompetenz“ (EA) besitzen, wurden sogar um zwei Pflegegrade nach oben gestuft, um die zusätzlichen Anforderungen an die Pflege, die aus einer kognitiven Beeinträchtigung entstehen, anzurechnen: Aus Pflegestufe 0 mit EA wurde somit Pflegegrad 2, aus Pflegestufe 1 mit EA wurde Pflegegrad 3 usw.

Diese automatisierte Überleitung des alten in ein neues System bringt sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Auf der einen Seite konnten die Pflegeversicherungen den meisten Pflegebedürftigen auf diese Weise einen gerechten Pflegegrad sowie die entsprechenden Leistungen zuteilwerden lassen, ohne jeden Versicherungsnehmer einzeln neu begutachten zu müssen. Andererseits sind viele Pflegebedürftige nun aber entweder zu hoch oder zu niedrig eingestuft, weil durch eine automatische Umstellung natürlich keine Rücksicht auf Einzelfälle genommen wird.
Es liegt somit in der Verantwortung jedes einzelnen Pflegebedürftigen, seine individuelle Situation zu beurteilen und eine Einschätzung vorzunehmen, ob der zugeteilte Pflegegrad gerechtfertigt ist oder nicht.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Höherstufung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei der Höherstufung der Pflegeleistung. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder  bei der Pflegeversicherung das erste Mal den Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!