Kosten für einen Pflegeheimplatz

Wenn eine Pflege im häuslichen Umfeld nicht möglich ist, bleibt Pflegebedürftigen oftmals nur die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Kosten für den Pflegeheimplatz werden teilweise von der Pflegeversicherung übernommen. Bei allen Fragen rund um die Finanzierung beraten Sie die Pflegeexperten von Dr. Weigel & Partner.

Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland lebt weiterhin zu Hause oder bei Angehörigen. Doch nicht immer ist die Pflege in einem häuslichen Umfeld möglich. Wenn „betreutes Wohnen“ als Unterbringungsmöglichkeit keine Alternative darstellt oder kein Platz verfügbar ist, bleibt häufig nur die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Die Betreuung in einem Pflegeheim stellt andere und deutlich umfangreichere Anforderungen an das Pflegepersonal. Während in der häuslichen Pflege nur einzelne Zeitfenster in die Pflegekosten einfließen, kommt die Unterbringung in einem Pflegeheim einer Rundumversorgung gleich. Aus diesem Grund ist ein Pflegeheimplatz mit hohen Kosten verbunden, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Neben der Versorgung rund um die Uhr werden auch die Unterkunft, die Verpflegung und sogenannte Investitionskosten in Rechnung gestellt.

Schnell kommt monatlich eine große Summe zusammen, die in der Regel größtenteils durch den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen bezahlt werden muss; für einen Teil der Kosten kommt die Pflegeversicherung auf. Wir von Dr. Weigl & Partner beraten Sie sowohl bei der Suche nach dem idealen Pflegeheimplatz als auch bei Ihren Fragen rund um die Finanzierung. Die Erstberatung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei, damit Sie uns und unsere Arbeit kennenlernen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wie setzen sich die Kosten für einen Pflegeheimplatz zusammen?

Je höher der Standard in einem Pflegeheim ist und je individueller die Pflegemaßnahmen auf einen pflegebedürftigen Heimbewohner zugeschnitten sind, desto teurer ist auch der Pflegeheimplatz.

Die monatlichen Kosten setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, von denen insgesamt drei den größten Anteil ausmachen. Dabei handelt es sich um:

  • die Kosten für die Pflege und die medizinische Versorgung,
  • die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie
  • die sogenannten Investitionskosten.

Zusätzliche Kosten können u. a. durch individuelle Zusatzleistungen, eine integrierte Versorgung oder eine Ausbildungsvergütung entstehen, beispielsweise wenn Auszubildende in der Pflegeeinrichtung angestellt sind.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Kosten für die Pflege und Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung

Die sogenannten Pflegekosten sind einer der Grundpfeiler der Versorgung in einem Pflegeheim. Unter diesen Begriff fallen sämtliche Kosten für die pflegerischen Leistungen und die medizinische Behandlungspflege, die durch die Pflegekräfte durchgeführt werden.

Einen Teil der Kosten übernimmt die Pflegeversicherung – die Höhe des Betrags richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Pflegebedürftige mit einem höheren Pflegegrad erhalten entsprechend ihrem Bedarf an Pflege und medizinischer Versorgung höhere Sätze, jedoch decken auch diese in der Regel nur einen Teil der Gesamtpflegekosten ab. Folgende Leistungen trägt die Pflegeversicherung:

Diese Leistungen der Pflegekasse können monatlich in Anspruch genommen werden.  In der Regel werden sie nicht an den Pflegebedürftigen selbst ausgezahlt, sondern als sogenannte Pflegesachleistungen direkt mit dem Pflegeheim, in dem der Versicherungsnehmer untergebracht ist, abgerechnet.

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Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Anders als in der häuslichen Pflege werden pflegebedürftige Versicherungsnehmer, die in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, rund um die Uhr betreut und versorgt. Dies erfordert nicht nur die Unterbringung in einem eigenen Zimmer oder Apartment, sondern auch die Verpflegung der Heimbewohner. Mehrere Mahlzeiten am Tag und auch die Zubereitung und das Anrichten der Speisen können vom Pflegeheim in Rechnung gestellt werden.

Auch die Kosten für Wasser, Strom, Heizung und Wartung sowie eventuelle Freizeitveranstaltungen und Betreuungsangebote, die über die übliche Pflege hinausgehen, fallen in den Bereich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Kosten für den Wohnraum – Investitionskosten

Die Kosten für den Wohnraum, den das Pflegeheim seinen Bewohnern zur Verfügung stellt, fallen nicht unter die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sondern gelten als sogenannte Investitionskosten. Es muss also eine Art Miete entrichtet werden, um ein Zimmer oder ein Apartment innerhalb des Pflegeheims bewohnen zu können.

Zu den Kosten zählen:

  • die Ausstattung des Wohnraums (Möbel, Küchen, Elektrogeräte),
  • Abschläge für die Beschaffung der Immobilie, also Miete oder Kauf,
  • betriebliche Fahrzeuge und
  • die Instandhaltung.

Es handelt sich, ähnlich wie bei der klassischen Miete, um eine Refinanzierungsmaßnahme, mit der die Kosten für die Immobilie des Pflegeheims auf die Pflegeheimplätze umgelegt werden.

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Zusatzleistungen im Pflegeheim

Zusätzlich zu den Grundkosten, bestehend aus Pflegekosten, Kosten für Unterbringung und Verpflegung sowie Investitionskosten, können für einen Pflegeheimplatz Zusatzleistungen in Rechnung gestellt werden. Sie basieren auf den sogenannten Regelleistungen eines Pflegeheims und stellen sämtliche Leistungen dar, die über diese Regelleistungen hinausgehen.

Mögliche Zusatzleistungen sind z. B. besondere Anforderungen an die Pflege, die etwa durch Inkontinenz oder einer schwere Erkrankung an Demenz entstehen können. Auch ein gehobener Standard der Ausstattung oder ein größeres Zimmer oder Apartment im Pflegeheim können, sofern sie über die Regelleistungen hinausgehen, als Zusatzleistungen gelten.

Zusatzleistungen werden im Normalfall individuell im Heimvertrag festgehalten und in ihrer finanziellen Auswirkung durch das Pflegeheim definiert. Die Kosten müssen in der Regel durch den Pflegebedürftigen oder seine Angehörigen getragen werden.

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Wie hoch sind die Kosten für einen Pflegeheimplatz?

Wer seinen pflegebedürftigen Angehörigen in einem Pflegeheim unterbringen muss oder möchte, muss mit hohen monatlichen Ausgaben rechnen, von denen nur ein Teil durch die Pflegeversicherung übernommen wird. Die Höhe der Gelder, die die Pflegeversicherung zahlt, ist abhängig vom anerkannten Pflegegrad.

Der bundesweite Durchschnitt für die Kosten eines Pflegeheimplatzes lag im Jahr 2014 bei rund 2.938 Euro, jedoch gibt es in den einzelnen Bundesländern starke Schwankungen. Dazu tragen vor allem die Investitionskosten bei, die sich von Stadt zu Stadt und Bundesland zu Bundesland deutlich unterscheiden können.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Kosten für einen Pflegeheimplatz oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei der Suche nach dem passenden Pflegeheim, um Sie und Ihren Angehörigen bei der Finanzierung eines Pflegeheimplatzes zu entlasten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben und den Antrag auf Pflegeleistungen stellen wollen oder der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen. Wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zudem die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!