Pflege bei Lähmungen – Hilfe zur Erhaltung der Mobilität

Wer unter einer Lähmung leidet, leidet oft nicht nur körperlich, sondern auch seelisch. Der Pflege kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Mithilfe der sogenannten Leistungen der Pflegeversicherung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Alltagsleben zu entlasten. Wir sagen Ihnen, wie Sie diese Unterstützung durch einen Pflegegrad Antrag erhalten können.

Bei einer Lähmung sind Nerven gestört, sodass einzelne Extremitäten oder auch eine gesamte Körperseite, die sogenannte Halbseitenlähmung (Fachbegriff: Hemiplegie), nicht mehr bewegungsfähig sind. Ursachen können unter anderem Schlaganfälle, Unfälle, Infekte oder Vergiftungen sein.

Eine Lähmung kann ad hoc oder schleichend auftreten, jeder Mensch kann in jedem Alter davon betroffen sein. Typisch sind Lähmungen nach einem Schlaganfall oder einer motorischen Schädigung durch einen Unfall. Nicht nur körperliche Folgen spielen eine Rolle, auch mit psychischen Auswirkungen haben viele Patienten zu kämpfen. Es ist nicht einfach, die Situation und die damit verbundene Pflegebedürftigkeit zu akzeptieren.

Einige Betroffene ignorieren die Lähmung und tun so, als wäre sie nicht da. Für pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal bedeutet das, mit besonders viel Einfühlungsvermögen den Patienten zur Seite zu stehen und sie im Akzeptanzprozess zu unterstützen. Die gelähmten Körperteile bzw. die gelähmte Körperhälfte müssen aktiv in die Pflege einbezogen werden.

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Ursachen für eine Lähmung

Eine Lähmung steht immer in Zusammenhang mit dem gesamten Bewegungsapparat des Organismus. Die Muskulatur verändert sich in einigen Fällen vorübergehend, in anderen Fällen dauerhaft, das ist von der jeweiligen Ursache abhängig. Bei dauerhaften Veränderungen ist die Muskelkraft nur noch schwach ausgeprägt oder gar nicht mehr vorhanden.

Meistens tritt die Lähmung plötzlich auf – in Folge eines Unfalls oder Schlaganfalls oder wenn es von heute auf morgen zu Veränderungen des zentralen oder peripheren Nervensystems kommt. Bei einigen Erkrankungen, wie es bei Parkinson oder Multipler Sklerose der Fall ist, kann es sich aber auch um einen schleichenden Prozess handeln.

Ursachen für eine Lähmung sind äußerst vielfältig. Dazu zählen unter anderem:

  • mechanische Schäden: Durchtrennung oder Schädigung von Nerven im Rückenmark oder Gehirn (Querschnittslähmung, Bandscheibenvorfall),
  • Infektionen (Borreliose, Hirnhautentzündung, Kinderlähmung),
  • Krebserkrankungen (Tumore an Nervenbahnen),
  • Alkoholabhängigkeit: Schädigungen an Muskeln und Nervenenden,
  • Gefäßerkrankungen (Schlaganfall, Migräne),
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems (Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Amyotrophe Lateralsklerose),
  • Erkrankungen des peripheren Nervensystems (Diabetes mellitus),
  • Vergiftungen.
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Vor allem dauerhafte Lähmungen erfordern meist einen Pflegegrad, da der tägliche Pflegebedarf über einen längeren Zeitraum sehr hoch ist. Neben den medizinischen und therapeutischen Maßnahmen kommt auch der Pflege eine wichtige Rolle zu. Zum einen sollen die Betroffenen in ihrem Alltag mit den täglichen Aufgaben aktiv unterstützt und zum anderen soll aber auch der Akzeptanzprozess mit der Erkrankung gestärkt werden.

Lähmungen lassen sich recht leicht an einigen Symptomen diagnostizieren, dazu gehören ein auffälliger Gang, Gehbehinderungen sowie eine Verkrampfung des Bewegungsapparates. Lähmungen treten durch die Schädigung der Gehirnnervenzellen oft nur auf einer Körperhälfte auf. Ist die Beweglichkeit der Schultern oder Hände eingeschränkt oder eine Störung der Feinmotorik zu beobachten, sind dies klare Anzeichen. Ein fester Händedruck, Hantieren, Pinzettengriff oder Faustschluss sind dann kaum oder überhaupt nicht möglich.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Lähmungen und Pflegebedürftigkeit

Der Pflegebedarf ist immer abhängig von der individuellen Krankheitsausprägung, das ist auch bei einer Lähmung der Fall. Sind nur einzelne Extremitäten oder Muskeln betroffen, können die Patienten noch in gewissem Maß selbstständig agieren. Das macht die Pflege natürlich einfacher. Schwieriger stellt sich die Situation bei einer Halbseiten- oder Querschnittslähmung dar. Allgemeine Pflegemaßnahmen, zum Beispiel Körperhygiene oder Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, gehören dann genauso zu den Aufgaben wie die Lagerung der Patienten als passive Bewegungsübung.

Wie schon erläutert, fällt vielen Patienten das Akzeptieren der Lähmung schwer, was diesen Prozess ebenfalls zum Teil der Pflege werden lässt. Das Körpergefühl ist an den betroffenen Stellen oder der betroffenen Körperseite meistens deutlich vermindert, was sich durch die typischen Haltungen der gelähmten Körperteile zeigt.

Alle Pflegemaßnahmen und Unterstützungen sollten idealerweise von der gelähmten Seite aus erfolgen. So dreht der Patient seinen Kopf und sieht über die gelähmte Seite – dieser Vorgang hat einen wichtigen psychologischen Effekt und ist gleichzeitig Voraussetzung für spätere Gehübungen, denn so wird das Drehen und Ausbalancieren des Kopfes verbessert.

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Lähmungen: eine Herausforderung für die Wohnsituation

Das Zuhause der Patienten, die unter einer Lähmung leiden, muss auf diese Erkrankung individuell zugeschnitten sein. Die Ausrichtung von Bett, Möbeln und Aktivitäten sollte immer auf die gelähmte Körperseite/die gelähmten Körperstellen ausgerichtet sein. Das Sofa sollte zum Beispiel so stehen, dass sich Angehörige von der betroffenen Seite aus nähern.

Diese Positionierung gilt auch für Fernseher, Nachttisch, Telefon und andere Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Der Pflegebedürftige muss dann immer den Blick über die geschädigte Körperpartie werfen und den Kopf so drehen, dass diese Bewegung trainiert und geübt wird.

Neben der Raumaufteilung ist auch die Auswahl des Mobiliars wichtig. Ist der Patient bettlägerig, ist ein Pflegebett, das in der Höhe verstellt werden kann, vonnöten. Polstermöbel sind ungeeignet, die Wahl sollte auf Stühle mit stabilen Lehnen fallen, sodass der Patient mehr Halt hat. Auch das Badezimmer sollte so eingerichtet werden, dass der Betroffene im Rahmen seiner Möglichkeiten noch aktiv an der Körperpflege mitwirken kann und sich seine Selbstständigkeit so weit erhält, wie nur möglich.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Lähmungen und Pflegegrad

Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung sein Leben nicht mehr ohne Hilfe und Unterstützung führen kann, der hat Anspruch auf einen Pflegegrad. Dieser Pflegegrad hat 2017 die bis dahin vergebenen Pflegestufen abgelöst und ist mit dem Anspruch auf Pflegeleistungen verbunden. Zum Beispiel kann eine finanzielle Unterstützung für wohnraumverbessernde Maßnahmen gewährt werden, was viele Familien entlastet.

Die einzelnen Anträge werden individuell durch einen Pflegegutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder vom MEDICPROOF bei Privatversicherten im Rahmen des sogenannten Neuen Begutachtungsassessments (NBA) geprüft, um zu eruieren, wie selbstständig die Patienten ihr Leben noch führen können. Bei einer Lähmung ist jeder der fünf Pflegegrade denkbar, abhängig davon, ob nur einzelne Extremitäten oder eine gesamte Körperhälfte betroffen sind. Die Frage ist auch, wie stark die Einschränkung in der Mobilität ausgeprägt ist.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege bei Lähmungen oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger mit einer Lähmung zur Bewältigung der täglichen Aufgaben finanzielle Unterstützung benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!