Pflege bei Arthrose – Maßnahmen zur Unterstützung im Alltag

Arthrose ist die weltweit häufigste Gelenkerkrankung. Die zum Teil umfangreichen Einschränkungen im Bewegungsapparat haben auch Auswirkungen auf den Pflegebedarf. Leistungen der Pflegeversicherung können Betroffene dabei unterstützen, den Alltag so normal wie möglich zu erleben. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten zur Hilfe Sie nutzen können.

Steife Gelenke an Knie, Hüfte, Schultern oder Händen sind ein typisches Problem im Alter, in Deutschland leiden ca. 5 Millionen Menschen darunter. Je älter wir werden, desto stärker nimmt die Knochensubstanz ab und das Skelett wird anfälliger. Der Begriff der Arthrose ist vielen Menschen geläufig und bezeichnet Gelenkverschleiß über das übliche Maß hinaus. Hier sind besonders oft die Kniegelenke betroffen, Arthrose kann sich allerdings in jedem Gelenk ausbreiten.

Die meisten Patienten sind 65 Jahre und älter, es handelt sich also um eine typische Alterserkrankung, aber auch junge Menschen kann es treffen. Ist die Arthrose fortgeschritten, sind vielfach umfassende Einschränkungen in der Bewegung die Folge. Heilbar ist diese Krankheit nicht, wenngleich sich der Verlauf zum Beispiel mit Physiotherapie oft aufhalten oder zumindest verlangsam kann.

Es sind aber durchaus auch Fälle bekannt, in denen es zu einer völligen Verknöcherung kommt, sodass Bewegung kaum und nur noch unter starken Schmerzen möglich ist. Mit der Pflege von Arthrose-Patienten sind mit den Bewegungseinschränkungen hohe Anforderungen verbunden, für die Betroffenen selbst und auch für pflegende Angehörige oder professionelles Pflegepersonal.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Arthrose – was ist das?

In der Umgangssprache wird Arthrose als Gelenkverschleiß bezeichnet, was die jeweilige Situation schon recht treffend definiert. Es handelt sich aus medizinischer Sicht um eine degenerative Erkrankung, die die Gelenke betrifft, eine sogenannte „Gelenkabnutzung“, die sich bei allen Gelenken bemerkbar machen kann. Mehr als zwei Drittel der Patienten sind 65 Jahre und älter, das Risiko der Erkrankung steigt folglich mit zunehmendem Alter.

Mediziner unterscheiden zwischen primärer und sekundärer Arthrose. Bei der primären Arthrose tritt die Krankheit ohne erkennbaren Grund auf. Die sekundäre Arthrose ist dagegen auf Fehlbelastungen, Übergewicht, Krankheiten, beispielsweise Osteoporose, Verletzungen an den Gelenken, eine angeborene Gewebeminderwertigkeit oder Fehlstellungen zurückzuführen. Tritt neben der Arthrose gleichzeitig eine Entzündung auf, ein sogenannter Gelenkerguss, lautet der Fachterminus aktivierte Arthrose.

Schmerzen in den Gelenken (vor allem bei Belastung oder nach längeren Ruhephasen) sind ebenso typisch wie eine eingeschränkte Mobilität. Ein Knorpel ist eine Art Schutzschicht zwischen den Knochenenden. Wird diese Knorpelschicht dünner bzw. zersetzt sich Schritt für Schritt, fehlt der Stoßdämpfer. Der Körper kann mit einer Knochenverdichtung reagieren, dies führt dann zu einem schmaleren Gelenkspalt. Geräusche und auch Schmerzen sind typisch bei Arthrose, denn die Unebenheiten in der Knochenoberfläche machen sich bemerkbar, wenn die beiden Gelenkflächen bei Bewegung aneinanderstoßen.

Arthrose kann, muss aber nicht mit starken Schmerzen einhergehen, auch symptomlose Arthrose-Fälle, die mitunter nicht erkannt werden, gibt es. Diese sind allerdings die Ausnahme, die Mehrheit der Patienten leidet bei Bewegung der Gelenke an Schmerzen, die im Verlauf der Erkrankung weiter zunehmen und in einer völligen Versteifung resultieren.

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Arthrose und Pflegebedürftigkeit

Arthrose kann ein eigenständiges Leben deutlich erschweren, besonders in stark ausgeprägten oder fortgeschrittenen Stadien. Mobilität und Fortbewegung können ebenso schwerfallen wie Alltägliches, zum Beispiel Körperpflege oder das Ankleiden. Für die Personen, die mit der Pflege betraut sind, seien es pflegende Familienangehörige oder professionelles Fachpersonal, bedeutet das die Unterstützung in vielerlei Bereichen.

Die Pflege bei Arthrose-Patienten beinhaltet alles das, was die Betroffenen nicht mehr eigenständig schaffen. Das können die Körperhygiene, das Einkaufen, das Zubereiten von Mahlzeiten oder das An- oder Auskleiden sein. Aber auch medizinische und therapeutische Pflegemaßnahmen sind relevant, beispielsweise wenn eine akute Gelenkentzündung auftritt. Ebenso fällt die aktive Anleitung zur Gelenkbewegung in das Aufgabengebiet.

Arthrose und Schmerzlinderung

Wärme ist ein probates Mittel im Kampf gegen Gelenkschmerzen. Wärmeanwendungen sollten aus diesem Grund regelmäßig durchgeführt werden, sie steigern die Durchblutung, führen zur Muskelentspannung und zur Erwärmung des Gewebes, sodass eine Schmerzlinderung bei den betroffenen Gelenken eintritt. Wärmflaschen, Wärmekissen, Kirschkernkissen oder heiße Wickel können eingesetzt werden, wenn sie nicht zu heiß sind. Hier ist das individuelle Wärmeempfinden der Patienten wichtig.

Liegt eine akute Entzündung vor, darf allerdings keine Wärme bei der Behandlung zum Einsatz kommen, da es in diesem Fall zu einer Verstärkung der Schmerzen, Schwellungen, Rötungen oder Hitzeausstrahlung kommen kann. Bei akuten Entzündungen sollten diese gekühlt werden.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Arthrose und Mobilität

Besonders wenn die Arthrose erst am Anfang steht, kann der Verlauf verlangsamt werden, wenn die Gelenke bewegt werden. Viele Patienten nehmen allerdings eher eine Schonhaltung ein, da die Gelenkbelastung unangenehm sein kann. Pflegende Angehörige oder Pflegepersonal sollten also die Patienten zu regelmäßiger Bewegung anhalten bzw. sie dabei unterstützen. Schon kleine Wege können viel ausmachen, beispielsweise der Gang zur Toilette zu Fuß statt im Rollstuhl, aber auch kleinere Spaziergänge sind möglich.

Übungen zur Bewegung lassen sich auch in der Badewanne durchführen, die Wärme wirkt sich positiv auf das allgemeine Wohlgefühl aus und lindert gleichzeitig die Schmerzen. Die Gelenke profitieren vom warmen Wasser, die Einschränkung der Mobilität wiegt weniger schwer.

In Verbindung mit den erwähnten Wärmebehandlungen lässt sich auch die Beweglichkeit fördern: Weil Wärme sich positiv auf das Allgemeinbefinden auswirkt und zudem die Schmerzen bei der Bewegung reduziert, können Bewegungstherapien beispielsweise auch in der Badewanne durchgeführt werden.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Pflegegrad und Arthrose

In Deutschland können Pflegebedürftige eine Pflegestufe bzw. seit 2017 einen Pflegegrad beantragen. Die Frage, die der Beurteilung zugrunde liegt, lautet: Wie selbstständig kann ein Patient sein Leben noch meistern? Benötigen Arthrose-Betroffene also Hilfe bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder bei der Bewegung, handelt es sich um eine Pflegebedürftigkeit.

Ein Pflegegutachter vom Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei Privatversicherten vom Medicproof, entscheidet über den Antrag bzw. über den Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen der Pflegeversicherung. Der Einzelfall, die individuelle Pflegesituation bzw. die Selbstständigkeit sind Faktoren für den konkreten Pflegegrad. Möglich ist zum Beispiel der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes. Auch Pflegegeld ist für pflegende Familienangehörige eine Variante, um diese finanziell zu entlasten.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege bei Arthrose oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger bei der Therapie von Arthrose finanzielle Unterstützung wie dem Pflegegeld benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!