Pflege bei Autismus – Unterstützung für Betroffene im Alltag

Autismus – eine Entwicklungsstörung, bei der die Betroffenen oft dauerhaft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Wir schildern Ihnen, welche Möglichkeiten der Unterstützung Sie durch die Leistungen der Pflegeversicherung haben und wie Sie diese erfolgreich beantragen können.

Seit der Pflegereform 2016 gilt ein neuer Pflegebegriff, bei dem auch geistige oder psychische Krankheiten im Vordergrund stehen. Dies ist auch nach der Diagnose Autismus relevant.

Autimus, eine Entwicklungsstörung, die bereits bei Kindern auftritt, lässt die Betroffenen auf Hilfe angewiesen sein, auch wenn in den meisten Fällen keine Unterstützung in Bereichen wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität nötig ist. In vielen Fällen ist es eine große Herausforderung, ein selbstständiges Leben aufrechtzuerhalten.

Pflegebedürftigkeit kann an vielen Faktoren festgemacht werden, allerdings ist es bei geistigen und psychischen Erkrankungen immer noch schwierig, eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegrad und damit Mittel der Pflegeversicherung zu erhalten, so auch beim Autismus. Im Folgenden wird ein Überblick über die wichtigsten Fakten zum Thema Autismus gegeben.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Was ist Autismus?

Autismus tritt schon in frühester Kindheit auf. Es ist eine Entwicklungsstörung, deren genaue Diagnose „Autismus-Spektrum-Störung“ lautet. Dieser Begriff umfasst all das, was in früheren Jahren einzeln benannt wurde, zum Beispiel frühkindlicher Autismus, atypischer Autismus oder das Asperger-Syndrom.

Bereits vor dem dritten Lebensjahr werden für gewöhnlich die ersten Symptome deutlich. Dabei handelt es sich einerseits um Beeinträchtigungen der Kommunikation, sei es sprachlicher oder nicht sprachlicher Art. Andererseits sind oft Schwierigkeiten im sozialen Umgang, im emotionalen Verständnis oder beim Aufbau von sozialen Beziehungen zu beobachten. Der dritte relevante Punkt: Stereotypen, also sich stetig wiederholende Verhaltensweisen und ein eingeschränktes Interesse.

Autismus wurde lange Zeit im klassischen Sinne als Krankheit diagnostiziert, von dieser Betrachtung wird in der Zwischenzeit abgewichen. Vereinfacht gesagt, sind die Synapsen im Gehirn eines Autisten anders verknüpft als bei Personen, die sich dem Durchschnitt entsprechend entwickeln. Das kann dazu führen, dass Betroffene bei einfachen Sachverhalten vor große Schwierigkeiten gestellt sind, wohingegen die Bearbeitung komplexer Probleme mühelos geschieht.

Die Autismus-Symptome unterscheiden sich ähnlich stark wie die konkreten Ausprägungen. Betroffene können ein selbstbestimmtes Leben führen, sie können aber auch auf lange Zeit auf Hilfe angewiesen sein. Autisten können hochbegabt oder normalintelligent sein oder eine verminderte Intelligenz aufweisen.

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Autismus und Pflege

Die Pflegebedürftigkeit bei Personen mit geistigen oder psychischen Erkrankungen festzustellen, ist eine Herausforderung – trotz des 2016 reformierten Pflegebegriffs. Bei körperlichen Einschränkungen ist es um ein Vielfaches leichter, den Pflegebedarf zu benennen, als dies zum Beispiel bei Autismus der Fall ist. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von Autismus betroffen sind, wirken auf den ersten Blick nicht krank und nicht eingeschränkt. Sie benötigen keine Unterstützung bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder bei der Mobilität.

Dennoch ist der Aufwand, der bei der Betreuung von Autisten entsteht, oft immens, immer aber abhängig vom Grad der Störung und demnach individuell unterschiedlich. Vor allem ältere Autisten, die mit ihrer Krankheit gelernt haben, zu leben, sind in der Regel nur in geringem Umfang auf Hilfe (vor allem im sozialpsychologischen Bereich) angewiesen.

Andere wiederum müssen den gesamten Tag betreut werden, können am alltäglichen Leben kaum teilnehmen, erkennen ihre eigenen Bedürfnisse nicht und müssen bei den einfachsten Tätigkeiten unterstützt werden. Es ist durchaus möglich, dass die Nahrungsaufnahme schlicht vergessen wird und sich Autisten in ihre eigene Welt zurückziehen.

Viele Autisten sollten zudem speziell gefördert werden, da sie über eine hohe Intelligenz verfügen und dieses Potenzial genutzt werden sollte. Eine solche Situation stellt Familien und Angehörigen der betroffenen Kinder und Erwachsenen vor eine besondere Herausforderung. In vielen Fällen wird eine Person benötigt, die im Alltag Hilfestellung und Struktur gibt – oft sind das Angehörige, möglich ist aber auch das Hinzuziehen eines sozialpsychologisch geschulten Alltagsbegleiters.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Autismus und Pflegegrad

Wer pflegebedürftig ist, hat in Deutschland einen Anspruch auf die Erteilung einer Pflegestufe bzw. seit 2017 eines Pflegegrades. Die Definition dessen lautet, dass Betroffene aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung auf Pflege und/oder Hilfe im Alltag angewiesen sind. Autismus ist bei dieser Betrachtung eine Art Spezialfall. Handelt es sich nicht nur um geistige oder seelische Störungen, sondern auch um körperliche Auswirkungen oder eine Behinderung, wird der Pflegegrad in aller Regel erteilt. Die medizinisch-pflegerischen Aspekte sind bei dieser Einschätzung ausschlaggebend.

Seit der Pflegereform 2016 haben betroffene Familien bessere Chancen, den erhöhten Betreuungsaufwand geltend zu machen und eine Pflegestufe bzw. einen Pflegegerad zu beantragen. Dies hängt mit der Erweiterung des Pflegegriffs um geistige und seelische Aspekte zusammen. Unabdingbar ist aber nach wie vor, dass die Kinder oder Erwachsenen in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen sind und diesen nicht mehr allein meistern können.

Der Erteilung eines Pflegegrades geht eine umfassende Prüfung der verschiedenen Lebensbereiche voraus. Relevante Aspekte sind hier: kommunikative und kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Einschränkungen der Selbstversorgung sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Entscheidung hängt dabei immer vom Einzelfall ab, die individuellen Gegebenheiten und das konkrete Krankheitsbild sind entscheidend.

Können sich Betroffene zeitlich oder räumlich nicht orientieren, sind sie nicht in der Lage, zu kommunizieren oder risikoreiche Situationen richtig einzuschätzen, ist es wahrscheinlich, dass die Pflegeversicherung dem Antrag stattgibt. Auch nächtliche Unruhe, regelmäßige Begleitung zu Arzt- oder Therapieterminen sowie abwehrendes Verhalten sind Aspekte, die eine Betreuung erfordern.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflege bei Autismus oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, wenn Sie oder Ihr Angehöriger zur Bewältigung des Alltags finanzielle Unterstützung in Form von Pflegeleistungen benötigen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verschlechtert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!