Pflegesachverständige – Experten der Begutachtung

Ein Pflegesachverständiger ist zuständig für die Erstellung eines Gutachtens für die gesetzliche oder private Pflegeversicherung. In deren Auftrag begutachtet er pflegebedürftige Versicherungsnehmer. Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.

Pflegesachverständige sind immer dann im Einsatz, wenn eine Einschätzung über den Gesundheitszustand pflegebedürftiger Personen benötigt wird. Auch die Überprüfung pflegespezifischer Sachverhalte und Dienstleistungen von professionellen Pflegediensten fallen in das Aufgabengebiet eines Pflegesachverständigen. Ein Sachverständiger nimmt die Rolle eines Gutachters ein und steht so beispielsweise der Pflegeversicherung zur Seite, die individuell über Pflegegrad-Anträge entscheidet.

Für den Beruf als Pflegesachverständiger kommen Fachkräfte aus dem Pflege- und Gesundheitswesen infrage, die sich mit den spezifischen Themen auskennen, die die tägliche Pflege einer pflegebedürftigen Person betreffen. Sie arbeiten für Pflegeversicherungen, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, im öffentlichen Dienst sowie vor Gericht und erstellen sogenannte Pflegegutachten. Die Voraussetzung für die Arbeit als Pflegesachverständiger ist einerseits eine Ausbildung oder ein Studium im Bereich der Pflege und andererseits eine spezifische Weiterbildung zum „Geprüften Pflegesachverständigen im Gesundheitswesen“, die von verschiedenen zertifizierten Ausbildungsinstituten angeboten wird.

Welche Themen gehören zum Beruf des Pflegesachverständigen?

Der demographische Wandel der Gesellschaft hat die Pflege und das Gesundheitswesen zu wegweisenden Themen der Zukunft gemacht. Hohes Alter, schwerwiegende Erkrankungen sowie kognitive und psychische Beeinträchtigungen können die eigene Selbstständigkeit einschränken und die Unterstützung von Angehörigen oder einem professionellen Pflegedienst erfordern.

Pflegesachverständigen kommt die Aufgabe zu, eine Einschätzung vorzunehmen, wie hoch der Pflegebedarf eines Versicherungsnehmers, der einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) beantragt hat, tatsächlich ist. Im Rahmen des „Neuen Begutachtungsassessments“ erstellen Pflegesachverständige ein Gutachten, das der Pflegeversicherung als Grundlage dient, um über den Pflegegrad-Antrag zu entscheiden. Erhebt der Antragsteller Einspruch gegen den Pflegebescheid, weil er die Einstufung für zu niedrig und damit nicht gerechtfertigt hält, erfolgt in der Regel eine Neubewertung, die ebenfalls durch einen Pflegesachverständigen durchgeführt wird.

Wird ein Mensch zum Pflegefall, kann ein Pflegesachverständiger zudem eine Empfehlung aussprechen, ob der Betroffene zu Hause oder in einer ambulanten Pflegeeinrichtung eine ausreichende Betreuung erfährt oder ob er in einem Pflegeheim besser aufgehoben ist. Auch wenn es nach einem Einspruch gegen eine Pflegegrad-Einstufung zu einer Klage und einem Gerichtsverfahren kommt, wird ein Pflegesachverständiger benötigt, der in einem Gutachten klärt, welche Partei im Recht ist. Der Pflegegutachter arbeitet dabei entweder als interner oder externer Gutachter.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Welche Inhalte hat die Weiterbildung zum Pflegegutachter?

Im Rahmen der Ausbildung zu Geprüften Pflegesachverständigen sollen die Teilnehmer eine umfassende Qualifizierung für ihre Gutachtertätigkeit in der Pflege- und Gesundheitsbranche erhalten. Es handelt sich in der Regel nicht um eine grundständige Ausbildung, sondern um eine fachspezifische Weiterbildung – die Teilnehmer bringen also bereits Grundwissen aus der Pflege und dem Gesundheitswesen mit.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung sollen die Pflegesachverständigen in der Lage sein, eigenständig die Pflegebedürftigkeit bzw. den Grad der Selbstständigkeit einer pflegebedürftigen Person sowie die Qualität professioneller Pflegedienstleistungen zu beurteilen. Der zweite zentrale Aufgabenbereich eines Pflegegutachters liegt in der Erstellung schriftlicher Gutachten für Pflege- und Krankenversicherungen oder Gerichte.

Der Fokus der Weiterbildung zum Pflegesachverständigen liegt auf der methodischen und juristischen Ausbildung in pflegespezifischen Themenbereichen. Dazu zählen u. a. Fächer wie

  • Zivilrecht,
  • Strafrecht,
  • Sozialrecht,
  • steuerrechtliche Grundlagen,
  • Informationsrecherche und Gutachtenerstellung sowie
  • Methoden der Datenerhebung.

Über die Kernfächer hinaus erhalten die Teilnehmer der Weiterbildung zudem einen Einblick in die Bereiche:

  • Qualitätsmanagement,
  • Ethik,
  • Kommunikationstechniken und natürlich
  • die Pflegebedürftigkeit.

Um an der Weiterbildung teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege vorweisen können. Auch ein Pflegestudium kann die Teilnahme ermöglichen. Angeboten wird die Weiterbildung von verschiedenen Fachhochschulen und Akademien – der Lehrplan und die spezifischen Inhalte können sich in einzelnen Aspekten daher geringfügig unterscheiden.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegesachverständige oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege