Unterstützung in der täglichen Pflege

Wer zu Hause gepflegt wird, benötigt nicht nur pflegerische Betreuung, sondern auch Hilfe bei den alltäglichen Aufgaben. Das erfahrene Team von Dr. Weigl & Partner berät Sie bei allen Themen rund um die Pflege.

Schon das Einkaufen, das Kochen oder das Lesen eines Buches können für Pflegebedürftige zu einem täglichen Problem werden. Verschiedene Hilfsangebote zur „Unterstützung im Alltag“, wie der offizielle Terminus lautet, sind deswegen sowohl für die Belange der Haushaltsführung als auch für Soziales und Kulturelles vorhanden. Unter Umständen werden sie sogar von der Pflegekasse bezuschusst.

Oft wird häusliche Pflege reduziert auf die rein pflegerische und medizinische Betreuung. Doch damit allein ist es nicht getan. Der Pflegebedürftige hat – ungeachtet seiner Krankheit oder seiner altersbedingten Einschränkungen – seinen Haushalt zu führen, den Alltag zu bestreiten, Kontakte zu pflegen und nicht zuletzt auch geistige Interessen zu verfolgen. Doch die Zeit professioneller Pflegedienste ist knapp bemessen, sodass beispielsweise kaum die Möglichkeit besteht, gemeinsam spazieren zu gehen. Hier sind Familienangehörige ebenso gefordert wie alte Freunde oder nette Nachbarn, und in etlichen Fällen klappt das auch sehr gut. Doch es gibt viele pflegebedürftige Senioren, deren Angehörige verstorben sind oder in weiter Ferne leben. Dann drohen Einsamkeit und Überforderung bei der Verrichtung von alltäglichen Aufgaben.

Längst hat die Pflegebranche auf diese Problematik reagiert und zahlreiche Angebote zur Alltagsentlastung für pflegebedürftige Personen geschaffen. Wir von Dr. Weigl & Partner kennen die verschiedenen Dienste und können Sie bei der Auswahl beraten. Auch wenn Sie Fragen zu Ihrem Pflegegrad-Antrag oder der Finanzierung der Pflege haben, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Die Erstberatung ist selbstverständlich für Sie kostenfrei; wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Vielfältige Hilfsangebote

Sozialwerke oder Wohlfahrtsorganisationen bieten eine Vielzahl von Diensten an, um den Alltag pflegebedürftiger Personen zu erleichtern:

  • Essensdienste,
  • Einkaufsdienste,
  • Hol- und Bringdienste,
  • Fahrdienste oder
  • Wäschedienste.

Inzwischen werden auch Vermittlungsfirmen zugelassen, die sich auf Dienstleistungen für Pflegebedürftige spezialisiert haben. Auch die soziale Seite kommt nicht zu kurz: Hier sind es vor allem die lokalen Nachbarschaftshilfe-Vereine, zum Beispiel die Ortsgruppen der Volkssolidarität, die sich um die Hilfsbedürftigen in ihrer Umgebung kümmern. Neben zahlreichen Freizeitaktivitäten wird hier auch individueller Service geboten, etwa das Vorlesen von Büchern oder Hilfe bei Behördenangelegenheiten.

Ein Kapitel für sich ist das „Essen auf Rädern“, das sich in den letzten Jahrzehnten zu einem eigenen, sehr lukrativen Erwerbszweig entwickelt hat. Alte Menschen haben oft Probleme, wenn sie sich so wie in früheren Jahren am eigenen Herd ein warmes Essen zubereiten wollen; und das Gefährliche ist, dass viele Betroffene auch kein normales Hungergefühl mehr verspüren. Ausgehend von Großbritannien, hat sich in Deutschland das „Essen auf Rädern“ seit den 1960er-Jahren etabliert und ist heute gefragter denn je. Fast jedes große Wohlfahrtsunternehmen bietet diese Form der Verköstigung an, die vielen alten Menschen hilft, sich trotz Pflegebedürftigkeit und altersbedingten Gebrechen oder Gedächtnislücken gesund und vollwertig zu ernähren.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Alltagshilfe im Pflegerecht

Im Pflegerecht werden alle diese sozialen und haushaltsbezogenen Hilfsangebote unter dem Terminus „niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag“ zusammengefasst. Oft wird auch der Begriff „Betreuungs- und Entlastungsangebote“ verwendet.

  • In der Regel sind es ehrenamtliche Helfer, die einen Pflegebedürftigen außerhalb der regulären Pflege betreuen, beaufsichtigen oder unterhalten.
  • Der Rahmen solcher Einsätze ist weit gefasst: Die stundenweise Pflegevertretung und die Sitzwache am Krankenbett fallen ebenso darunter wie der wöchentliche Einkauf für den pflegebedürftigen Nachbarn oder der Theaterbesuch mit der gehbehinderten Seniorin.
  • Oft handelt es sich bei solchen Einsätzen um freiwillige Nachbarschaftshilfe, bei der keine Vergütung im Spiel ist.
  • Einige der hier genannten Tätigkeiten werden auch in professionellem Umfang durchgeführt – meist verbunden mit hohen Kosten. In solchen Fällen kann durchaus eine Erstattung durch die Pflegekasse erfolgen – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der jeweilige ehrenamtliche Helfer reguläres Mitglied in einer gesetzlich zugelassenen Organisation ist. Das kann ein anerkannter Pflegedienst sein, eine Serviceeinrichtung, ein lokaler Verein zur Nachbarschaftshilfe oder eine kirchliche Einrichtung.
  • Für Privatpersonen ist keine Honorierung der Pflegeunterstützung vorgesehen.
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Der Entlastungsbetrag

Wenn die helfende Person oder Organisation die besagten Prämissen erfüllt, hat sie Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Wie der Name schon sagt, wird er für Aufwendungen vergeben, die den Pflegebedürftigen bzw. dessen Pflegeperson entlasten.

  • Während die Höhe des Betrages früher vom jeweiligen Pflegegrad abhing, beträgt sie seit 2017 für alle Pflegegrade einheitlich 125 Euro pro Monat.
  • Bei den 125 Euro handelt es sich um keine Pauschale, die jeden Monat ausgezahlt wird, sondern eine Höchstgrenze für die Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten, die durch Belege und Rechnungen nachzuweisen sind.
  • Der Antrag auf den Entlastungsbetrag wird in der Regel erst gestellt, nachdem eine bestimmte Leistung erbracht wurde, was bedeutet, dass der Pflegebedürftige oder dessen Pflegeperson zunächst in Vorkasse gehen muss, um diese Leistung zu vergüten.
  • Nur Pflegedienste oder Vermittlungsfirmen rechnen direkt mit der Kasse ab.

Mit den 125 Euro steht dem Pflegebedürftigen gewissermaßen ein kleine Budget für Unterstützungen im Alltag zur Verfügung, das er ausgeben, aber auch über mehrere Monate ansparen kann, um es dann für eine größere Betreuungsleistung auszugeben. Sogar im folgenden Kalenderjahr ist dieses Budget noch abrechenbar.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegeunterstützung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, falls Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben und Pflegeunterstützung im Alltag in Form der Entlastungsleistung benötigen. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!