Einen formlosen Pflegegrad Antrag stellen

Um Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Pflegebedürftige einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung stellen. Erst dann kann die Pflegekasse festlegen, welche Leistungen sie gewährt. Der Antrag kann formlos eingereicht werden.

Je älter Menschen werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie irgendwann in ihrem Leben auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Von Pflege im Sinne einer Unterstützung bei alltäglichen Handlungen bis hin zur 24-Stunden-Pflege für Schwerkranke gibt es viele Formen der Pflege. Damit die Pflegeversicherung entscheiden kann, welche Pflegeleistungen sie in jedem Einzelfall übernimmt, muss der Bedarf an Pflege erst einmal bei der zuständigen Pflegekasse angezeigt werden.

Viele Betroffene wissen jedoch gar nicht, was sie unternehmen müssen, um Pflegeleistungen zu erhalten. Obwohl ihnen diese per Gesetz zustehen, obliegt es jedem einzelnen, seine Pflegebedürftigkeit selbst bei der Pflegeversicherung zu melden. Dies kann mit einem einfachen, formlosen Antragsschreiben geschehen. Wir von Dr. Weigl und Partner stehen Ihnen im Antragsprozess zur Seite und zeigen Ihnen, wie Sie einen formlosen Pflegegrad Antrag aufsetzen und was Sie bei der Beantragung beachten müssen.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Warum muss ich einen (formlosen) Pflegegrad Antrag stellen?

Wie so vieles in Deutschland sind auch die Leistungen, die eine Pflegeversicherung ihren Versicherten gewährt, an strenge Auflagen gekoppelt. Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer zunächst während seines Arbeitslebens in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. Da die Pflegeversicherung (wie auch die Krankenversicherung) verpflichtend ist, ist dies bei den meisten Bürgern der Fall.

Um nun festlegen zu können, welche Leistungen einem Versicherungsnehmer im Fall einer Pflegebedürftigkeit zustehen, prüft die Pflegeversicherung jeden Antrag einzeln. Der formlose Antrag dient zunächst nur dem Zweck, die Pflegeversicherung über eine Pflegebedürftigkeit zu informieren. Sobald dieser bei der Pflegekasse eingeht, wird das eigentliche Einstufungsverfahren erst angestoßen.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Wie erhalte ich nach meinem Antrag einen Pflegegrad?

Die Pflegeversicherung entscheidet nicht einfach aufgrund Ihres formlosen Antrags, ob Sie einen Pflegegrad erhalten. Weil der Leistungsanspruch sehr unterschiedlich ausfallen kann, wird sehr genau geprüft, in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit besteht. Zunächst erhalten Sie ggfs. ein Formular, in dem Sie weitere Angaben zum Pflegebedarf machen müssen. Häufig vereinbart die Pflegeversicherung auch direkt einen Termin für eine Begutachtung des Pflegebedürftigen.

Diese Begutachtung bildet die Grundlage, auf der die Pflegeversicherung entscheidet, welchen Pflegegrad sie gewährt. Durchgeführt wird der Termin jedoch nicht von einem Mitarbeiter der Pflegekasse, sondern von einem unabhängigen Pflegegutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) für gesetzlich Versicherte oder von MEDICPROOF für Privatpatienten. Dieser betrachtet anhand eines vorgegebenen Begutachtungsassessments die Pflegesituation und spricht gegenüber der Pflegeversicherung eine Empfehlung aus, welcher Pflegegrad angemessen ist. Im Anschluss kann die Pflegekasse den Pflegegrad festlegen und informiert Sie in Form eines Pflegegradbescheids über die bewilligten Pflegeleistungen.

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Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich einen Pflegegrad?

Viele Pflegebedürftige wissen nicht, wann sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben. Vor allem bei der altersbedingten Pflege ist der Pflegebedarf anfangs noch nicht allzu groß: Sowohl den Betroffenen als auch ihren Angehörigen fällt es daher oft schwer einzuschätzen, ob ihnen einer der fünf Pflegegrade zusteht oder nicht. Eindeutiger ist der Fall, wenn aufgrund einer Krankheit täglich Hilfe bei bestimmten Alltagshandlungen benötigt wird – etwa beim Anziehen, Waschen und Essen.

Unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf einen Pflegegrad haben, ist gesetzlich geregelt. Deshalb ist es sinnvoll, so früh wie möglich einen formlosen Antrag auf einen Pflegegrad zu stellen – erst ab dem Tag, an dem Sie Ihren Antrag einreichen, erhalten Sie nämlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Wie hoch die Leistungen im Einzelnen ausfallen, richtet sich nach Ihrer individuellen Pflegesituation. Unser Team von erfahrenen Pflegeexperten analysiert Ihren Pflegebedarf und berät Sie von der Antragsformulierung bis zum Begutachtungstermin und darüber hinaus.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Wie schreibe ich einen formlosen Antrag auf einen Pflegegrad?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ein Formular auszufüllen ist zunächst nicht notwendig. Stattdessen kann der Antrag formlos erfolgen. Das bedeutet, Sie können der zuständigen Pflegeversicherung schriftlich, persönlich oder telefonisch mitteilen, dass Sie einen Pflegegrad beantragen möchten.

Am einfachsten ist es, wenn Sie ein formloses Schreiben aufsetzen und dieses an die Pflegeversicherung schicken. Der Vorteil gegenüber einer telefonischen Antragstellung ist, dass Sie ein datiertes Schriftstück in der Hand haben, falls die Pflegekasse das Datum Ihrer Antragstellung falsch notiert. Alternativ können Sie auch persönlich bei Ihrer Pflegeversicherung vorsprechen und Ihren Antrag auf einen Pflegegrad niederschreiben lassen. In diesem Fall erhalten Sie in der Regel eine schriftliche Antragsbestätigung, die ebenfalls verlässlich das Datum des Antrags festhält.

Wenn Sie den Antrag schriftlich formulieren, müssen Sie daran denken, folgende Daten zu nennen – andernfalls kann sich die Bearbeitung des Antrags verzögern, weil die Pflegekasse Rückfragen stellen muss:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum des Pflegebedürftigen
  • Versichertennummer des Antragstellers
  • Postadresse der Pflegeversicherung
  • Antragsdatum
  • Bitte um Zusendung von Antragsunterlagen
  • Unterschrift des Antragstellers

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!