Pflegegrad bei der IKK beantragen

Ein Pflegegrad kann für Personen mit Beeinträchtigungen eine große Erleichterung mit sich bringen. Nur mit einem Pflegegrad besteht Anspruch auf Zuschüsse und Pflegegeld. Der Weg bis hin zur Zuschreibung eines Pflegegrads kann jedoch oftmals schwierig und aufreibend sein. Im Folgenden wird darüber informiert, wie speziell Versicherte der IKK an einen Pflegegrad der IKK gelangen können und welche Schritte und Besonderheiten es auf dem Weg zu beachten gilt.

Da die Pflegeversicherung stets an die Krankenversicherung gekoppelt ist, sind Versicherte der IKK automatisch auch in der Pflegekasse der IKK und können dort dann den Pflegegrad der IKK beantragen. Die IKK gehört zu den größten Krankenkassen in Deutschland. „IKK“ bedeutete ursprünglich „Innungskrankenkasse“, was darauf zurückzuführen ist, dass die Kasse in früheren Zeiten vor allem für Handwerker gedacht war, mittlerweile steht sie aber allen Versicherten offen. Zu beachten ist auch, dass seit 2010 die IKK classic existiert, die aus der Fusion verschiedener Innungskrankenkassen einiger Bundesländer hervorgegangen ist. Die IKK classic ist mit rund drei Millionen Versicherten in Deutschland heute sehr bekannt und ein Pflegegrad bei der IKK classic demnach für viele betroffene Menschen ein wichtiges Thema.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Einen Antrag auf Pflegegrad bei der IKK stellen

Um einen Pflegegrad der IKK bzw. einen Pflegegrad der IKK classic mit Erfolgsaussichten beantragen zu können, muss zunächst eine Bedingung erfüllt sein. In den letzten zehn Jahren vor der Stellung des Antrags muss die antragsstellende Person mindestens zwei Jahre bei der IKK versichert gewesen sein. Ansonsten kann der Antrag auf Pflegegrad der IKK nicht bewilligt werden. Bei einem Kind reicht es aus, wenn ein Elternteil die Bedingung erfüllt, dass mindestens zwei Jahre lang eine Versicherung bei der IKK bestand. Ist die Grundvoraussetzung erfüllt, muss im nächsten Schritt dann der Antrag auf einen Pflegegrad der IKK gestellt werden. Bei der IKK classic geht dies beispielsweise unkompliziert über ein Formular, das online heruntergeladen und ausgefüllt werden kann. Die IKK stellt vier Formulare zur Verfügung: Pflegeleistungen, Höherstufung (wenn bereits ein Pflegegrad der IKK vorliegt, dieser aber aufgrund einer neuen Situation neu bewertet werden soll, z.B. durch Verschlechterung der körperlichen Konstitution), Leistungsumstellung sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Für den erstmaligen Antrag auf einen Pflegegrad bei der IKK classic ist das erste Formular, „Pflegeleistungen“, entscheidend. In diesem werden verschiedene Details abgefragt. Diese betreffen die persönliche Pflegesituation oder die Ursache für die Pflegebedürftigkeit. Wichtig sind auch persönliche Angaben, der Name des behandelnden Arztes oder die Angabe, ob beispielsweise Ansprüche auf Beihilfe bestehen. Der ausgefüllte Antrag auf einen Pflegegrad der IKK kann dann in einem Servicecenter abgegeben oder per Post zugeschickt werden. Am besten ist es immer, wenn die pflegebedürftige Person selbst den Antrag auf einen Pflegegrad der IKK stellt. Ist dies nicht möglich, kann dies auch eine betreuende oder bevollmächtigte Person übernehmen, was dann ebenfalls entsprechend vermerkt werden muss.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Die Prüfung durch den MDK

In einem nächsten Schritt prüft die IKK den Antrag und bestellt dann den sogenannten MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Dieser führt ein Begutachtungsverfahren durch, anhand dessen ermittelt wird, welcher Pflegegrad der IKK der beeinträchtigten Person zugeschrieben werden kann. Dies erfolgt in der Regel mittels eines persönlichen Besuchs bei der betroffenen Person. Auf diesen Termin gilt es sich gut vorzubereiten und Freunde und Bekannte mit einzubinden. Der MDK macht die Entscheidung über den jeweiligen Pflegegrad der IKK vor allem von dem Umfang der Selbstständigkeit abhängig, über den die betroffene Person verfügt. Dies geschieht wiederum über die Prüfung von sechs Teilbereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, außerhäusliche Aktivitäten. Generell gilt, dass je unselbstständiger eine Person insgesamt bewertet wird, desto höher wird am Ende der Pflegegrad der IKK bzw. der Pflegegrad der IKK classic ausfallen. Im Bereich Mobilität wird so beispielsweise geprüft, ob die betroffene Person sich noch alleine und ohne fremde Hilfe in der eigenen Wohnung fortbewegen kann oder Treppensteigen kann. Im Bereich „Selbstversorgung“ wird geprüft, ob die Person sich noch selbstständig waschen und essen und trinken kann. Auf Grundlage aller gesammelter Informationen fällt der MDK dann schließlich die Entscheidung über den Pflegegrad der IKK, der zugeteilt wird. In der Regel wird das Ergebnis einige Wochen nach dem Termin mitgeteilt.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Die fünf Pflegegrade und ihre Bedeutung

Der Pflegegrad der IKK ist fünfstufig aufgebaut, das heißt, dass es fünf verschiedene Pflegegrade gibt, die unterschiedliche Pflegebedürftigkeit und einen bestimmten Grad an Selbstständigkeit kennzeichnen. Pflegegrad 1 der IKK bedeutet nur eine geringere Beeinträchtigung der Fähigkeiten und der Selbstständigkeit. Die weiteren Stufen kennzeichnen jeweils eine höhere Beeinträchtigung. Der höchste Pflegegrad der IKK ist Pflegegrad 5, dieser deutet auf eine schwerste Beeinträchtigung der Fähigkeiten hin und hier bedarf es besonderer pflegerischer Maßnahmen. Von dem zugeteilten Pflegegrad der IKK hängt ab, ob und in welchem Ausmaß Gelder für Pflegeleistungen ausgezahlt werden. Hier gilt wiederum, dass je höher der Pflegegrad der IKK, desto höher auch der Betrag, mit dem gerechnet werden kann. Dabei wird auch die individuelle Situation mit einbezogen. Liegt häusliche Pflege vor, so bestimmt der Pflegegrad der IKK beispielsweise auch die Höhe des Pflegegelds. Damit der gesamte Weg zu einem Pflegegrad der IKK in der ohnehin belastenden Situation so gut wie möglich bestritten werden kann, ist kompetente Unterstützung zu empfehlen. Unser Team von Dr. Weigl & Partner begleitet Sie hierbei gerne durch den gesamten Prozess und steht Ihnen beratend zur Seite.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!