Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse beantragen

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine gesetzliche Krankenkasse mit Sitz in Hamburg und Mitglied im Verband der Ersatzkassen. Rund elf Millionen Versicherte sind bei der Techniker Krankenkasse. Auch über die Techniker Krankenkasse ist es möglich, einen Pflegegrad zu beantragen.

Einen Pflegegrad bei der TK zu beantragen ist für Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, ein sehr wichtiges Thema. Vom Vorhandensein und der Höhe eines Pflegegrades der TK hängt es schließlich ab, ob und in welchem Maße wichtige Hilfsmaßnahmen bzw. finanzielle Unterstützung für diese gewährleistet werden können. Je höher der Pflegegrad der Techniker Krankenkasse ist, desto umfangreicher und höher sind auch die Hilfsmaßnahmen und Zuschüsse, die von der Pflegekasse bereitgestellt werden. Die Leistungen der Pflegekasse beziehen sich dabei beispielsweise auf Tagespflege, einen ambulanten Dienst, Einrichtungen, Hilfsmittel für die Pflege oder auch wohnraumverbessernde Maßnahmen. Bei Letzteren kann ein Zuschuss für bestimmte bauliche Maßnahmen gegeben werden. Für all diese Leistungen ist der Pflegegrad der TK entscheidend. Daher ist es von großer Wichtigkeit, diesen schnellstmöglich und korrekt zu beantragen. Pflegeleistungen können aus unterschiedlichen Gründen notwendig werden, sei es durch eine langsame kontinuierliche Entwicklung oder durch ein einmaliges einschneidendes Ereignis wie ein Unfall oder ein Schlaganfall. Zu beachten ist jedoch, dass ein Pflegegrad in der Regel nur dann gewährt wird, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Unterstützungsmaßnahmen mindestens sechs Monate lang notwendig sind. Für kurzfristige Hilfe nach einem leichteren Unfall kann somit meist kein Pflegegrad zugeteilt werden. Voraussetzung ist zudem, dass innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragsstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegekasse eingezahlt wurde. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, kann der Antrag mit positiven Aussichten gestellt werden.

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Antragsstellung für Pflegegrad bei der TK

Bezüglich der Antragstellung ist zunächst zu beachten, dass empfohlen wird, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Leistungen werden nämlich erst ab dem Datum der Antragsstellung ausbezahlt und nicht rückwirkend. Wer erst im Januar eines Jahres den Antrag stellt, kann erst für den Januar Leistungen erhalten, auch wenn der Pflegebedarf bereits in vorherigen Monaten bestand. Die Antragsstellung ist in der Regel zunächst unkompliziert. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die meist direkt an die entsprechende Krankenkasse gekoppelt ist. Bei der Techniker Krankenkasse ist somit auch direkt die Pflegekasse der TK angeschlossen, über die dann der Pflegegrad bei der TK beantragt werden kann. Dies verläuft zunächst formlos. Oft genügt ein einfaches Telefonat, um den Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse zu beantragen. Zu beachten ist dann jedoch, sich unbedingt eine Bestätigung zuschicken zu lassen. Andere Möglichkeiten sind E-Mail, Brief oder Fax.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Die Techniker Krankenkasse bietet hier zudem ein sehr leicht zu handhabendes Online-System an, mit dem die Antragsstellung vorgenommen werden kann. Im Idealfall sollte die Person, für die Pflegebedarf besteht, selbst den Antrag auf Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse stellen. Ist dies nicht möglich, kann dies auch ein Betreuer vornehmen. In diesem Fall ist dann eine Vollmacht vonnöten. Zunächst müssen die üblichen persönlichen Daten angegeben werden wie Name, Adresse, Versichertennummer usw. In einem zweiten Schritt wird dann die persönliche Situation abgefragt. Dies dient dazu, einen ersten Einblick zu erhalten über die mögliche Erteilung eines Pflegegrads der TK. Nach erfolgter Antragsstellung wird dann in der Regel ein ausführliches Formular zugesendet, das ausgefüllt werden muss, um dann einen Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse genehmigt zu bekommen. Hierbei werden dann genauere Pflegeleistungen beantragt. Es kann zum Beispiel gefragt werden nach Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Tages- und Nachtpflege oder Kombinationsleistungen. Auch ein möglicherweise vorliegender besonderer Grund für die Pflegebedürftigkeit kann erfragt werden (beispielsweise Arbeitsunfall, Behandlungsfehler usw.). Das genaue Ausfüllen dieses Formulars, das nötig ist, um einen Pflegegrad bei der TK zu beantragen, ist oftmals sehr schwierig. Für viele Personen, die keine Experten auf diesem Gebiet sind, sind einige Begriffe oft unklar oder die Zuordnung einzelner Pflegeleistungen ist nicht eindeutig. Damit trotzdem erfolgreich ein Pflegegrad bei der Techniker Krankenkasse beantragt werden kann, empfiehlt es sich daher, umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung kann zunächst dabei helfen, herauszufinden, ob ein Antrag überhaupt Erfolgsaussichten hat. Ist dies der Fall, kann dann auch beim Ausfüllen Unterstützung geboten werden, damit keine Fehler passieren, die mitunter zu einem ungünstigeren Ergebnis führen könnten.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Pflegegrad bei der TK: Was nach der Antragsstellung zu beachten ist

Nach der Antragsstellung für einen Pflegegrad bei der TK erfolgt die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Seit der Umstellung des Systems der Pflegestufen auf das der Pflegegrade bezieht sich die Prüfung eher auf das tatsächliche vorliegende Leistungsvermögen der Antragssteller (und nicht mehr auf das potenzielle), dabei steht vor allem das Kriterium der Selbständigkeit im Vordergrund. Der MDK fertigt ein Gutachten an, das an standardisierten Bewertungsmechanismen ausgerichtet ist. Es empfiehlt sich auch, auf die Prüfung gut vorbereitet zu sein. Geprüft wird die individuelle (Pflege-)Situation des Betroffenen, der Gesundheitszustand (sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen), die verwendeten Hilfsmittel sowie die aktuelle Wohnsituation. Die Ergebnisse werden in bestimmte Module eingeteilt und es wird, wie gesagt, in erster Linie der Grad der Selbständigkeit der pflegebedürftigen Person geprüft. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Prüfung wird dann der Pflegegrad der Techniker Krankenkasse vergeben.

In der Regel dauert es einige Wochen, bis der Bescheid über den Pflegegrad bei der TK vorliegt. Innerhalb von vier Wochen kann gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden. Möglich ist neben einer erstmaligen Einstufung auch ein Antrag auf Höherstufung, bei der dann ein neuer Pflegegrad von der Techniker Krankenkasse vergeben werden kann. Durch Verschlechterung der individuellen Situation kann es vorkommen, dass neue Hilfsmaßnahmen benötigt werden und entsprechend ein neuer Pflegegrad bei der TK beantragt wird. Für die Höherstufung sind dann ein erneuter Antrag und eine erneute Prüfung notwendig.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad bei der TK oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!