Pflegegrad bei der BARMER beantragen
Die BARMER gehört zu den größten und bekanntesten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Sie gehört zur Gruppe der Ersatzkassen, hat ihren Sitz in Berlin und rund 9 Millionen Versicherte. Auch für Personen, die bei der BARMER versichert sind, ist es selbstverständlich möglich, einen Pflegegrad bei der BARMER zu beantragen. Dies läuft über die Pflegeversicherung ab, dabei muss jedoch bedacht werden, dass diese immer mit der Krankenkasse verknüpft ist. Wer bei der BARMER krankenversichert ist, muss somit auch einen Pflegegrad bei der BARMER beantragen.
Ein Pflegegrad der BARMER bringt viele Zuschussmöglichkeiten
Ein Pflegegrad der BARMER ist ein wichtiges Thema, vor allem für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder wegen eines Unfalls körperlich oder geistig beeinträchtigt sind und in unterschiedlichem Maße Unterstützung benötigen. Falls eine solche Unterstützung notwendig ist, kommt der Pflegegrad der BARMER ins Spiel. Nur wenn ein Pflegegrad der BARMER vorhanden ist, können Versicherte auch finanzielle Zuschussleistungen und Unterstützungen erhalten. Diese Leistungen richten sich nach der Höhe des Pflegegrads, der sich wiederum an der Natur und dem Ausmaß der vorliegenden Beeinträchtigungen bemisst. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Zuschussleistungen, die gewährt werden können. Die Leistungen können eine große Bandbreite an Unterstützungsmaßnahmen umfassen, darunter fallen beispielsweise Pflegehilfsmittel, Tagespflege oder ambulanter Dienst. Auch Baumaßnahmen, die das Leben in den eigenen vier Wänden erleichtern, können mit solchen Mittel finanziell bezuschusst werden. Der Pflegegrad bei der BARMER kann somit für beeinträchtigte Menschen den Zugang zu wichtigen Hilfen bedeuten.
Pflegegrad bei der BARMER: Voraussetzungen für einen Antrag auf einen Pflegegrad
Damit der Antrag auf einen Pflegegrad der BARMER überhaupt in Betracht gezogen werden kann, sollte noch bedacht werden, dass zwei grundlegende Bedingungen erfüllt sein müssen. Zunächst kann ein Pflegegrad der BARMER nur dann gewährt werden, wenn erwartet werden kann, dass bei der betroffenen Person langfristige Unterstützungsmaßnahmen notwendig sind. Für kurzfristige Hilfen kann meist kein Pflegegrad der BARMER gewährt werden, oftmals wird gefordert, dass mindestens sechs Monate lang Unterstützung vonnöten ist. Die zweite Bedingung besteht darin, dass in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung als Mitglied eingezahlt wurde. Sind die beiden genannten Bedingungen erfüllt, stehen die Chancen gut, dass ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der BARMER Erfolgsaussichten hat. Viele Personen scheuen sich jedoch vor dem Prozedere und wissen oftmals nicht, wie sie beginnen sollen, um einen Pflegegrad der BARMER zu beantragen. Es empfiehlt sich, sich während des gesamten Prozesses fachkundig beraten zu lassen, damit auch ein Gefühl von Sicherheit hergestellt wird und das individuell bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann. Als erster Überblick werden im Folgenden die einzelnen Schritte vorgestellt, die es durchzuführen gilt, um einen Pflegegrad bei der BARMER zu beantragen.
Formlos einen Antrag auf Pflegegrad bei der BARMER stellen
Der erste Antrag auf einen Pflegegrad der BARMER kann unkompliziert und formlos gestellt werden. Am einfachsten erfolgt dies telefonisch oder online. Es sei darauf hingewiesen, dass ein Pflegegrad bei der BARMER immer so früh wie möglich beantragt werden sollte. Leistungen können nämlich nicht rückwirkend gewährt werden, sondern nur für ab dem Monat der Antragsstellung. Bei der BARMER wird hierfür das Datum festgehalten, an dem telefonisch oder online angefragt wurde. Ist die Anfrage eingegangen, sendet die BARMER ein umfangreiches Formular zurück. Hier werden zum einen persönliche Daten abgefragt (Kontaktdaten, Berufstätigkeit usw.), zum anderen muss Auskunft über die genaue Situation gegeben werden. Wird beispielsweise schon eine Pflegeeinrichtung aufgesucht? Gab es in der letzten Zeit Unfälle? Es empfiehlt sich, beim Ausfüllen des Formulars auch Hilfsangebote und Beratung zu nutzen, damit hier keine Fehler passieren und das persönlich mögliche Maximum an Leistungen für den Betroffenen beantragt werden kann. Idealerweise füllt die beeinträchtigte Person das Formular selbst aus. Ist dies nicht möglich, kann auch ein amtlicher Betreuer oder ein Bevollmächtigter den Antrag auf einen Pflegegrad der BARMER ausfüllen. Ist das Formular komplett, wird es unterschrieben und an die BARMER zurückgesendet, die dieses nach Eingang umfassend prüft.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
Als zweiter Schritt folgt daraufhin die Erstellung eines Gutachtens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen vergleichbaren Gutachter. Der Gutachter prüft vor Ort oder in Ausnahmefällen telefonisch den individuellen Pflegebedarf, anhand dessen die Einstufung für den Pflegegrad der BARMER vorgenommen wird. Geprüft wird dabei vor allem die faktische Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person. Inwieweit ist sie in ihrem Alltag eingeschränkt und braucht Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten? Auf diesen Termin gilt es sich gut vorzubereiten. Zu empfehlen ist auch, dass pflegende Angehörige oder auch Nachbarn und Freunde anwesend sind, um zu unterstützen. Trotz der Angespanntheit einer solchen Situation sollte versucht werden, so offen wie möglich zu kommunizieren, damit auf beiden Seiten keine Fragen offenbleiben und der passende Pflegegrad der BARMER ermittelt werden kann. Auch wenn es schwerfällt, sollten Probleme nicht verheimlicht werden, denn es geht gerade darum, die größtmöglichen Unterstützungsleistungen erhalten zu können. Die BARMER selbst bietet beispielsweise auch entsprechende Broschüren an, mit denen vorab über den Ablauf der Pflegebegutachtung informiert wird und anhand derer schon einige Fragen im Vorfeld geklärt werden können.
Nach der Pflegebegutachtung
Nach einigen Wochen wird dann das Ergebnis der Begutachtung schriftlich mitgeteilt und somit auch, welcher Pflegegrad der BARMER genehmigt wurde. Daraus ergeben sich dann die spezifischen Leistungsansprüche. Im Falle von häuslicher oder vollstationärer Pflege werden dabei auch weitere Hilfsangebote und Informationen bereitgestellt. Da die individuelle Situation von Pflegebedürftigen oftmals nicht statisch ist, sondern sich verändert, ist ebenfalls zu beachten, dass der einmal erteilte Pflegegrad der BARMER nicht fest ist. Sollte sich die Situation beispielsweise deutlich verschlechtern und neue Beeinträchtigungen hinzutreten, die neue Unterstützungsmaßnahmen erfordern, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Dies kann erneut telefonisch oder online angefragt werden und ggf. kann dann nach Ablauf desselben Prozederes ein höherer Pflegegrad der BARMER genehmigt werden.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!