Pflegegrad bei der BKK beantragen
Ist eine Person durch Alter, Krankheit oder einen Unfall langfristig körperlich oder psychisch beeinträchtigt und benötigt Unterstützung, kann ein Pflegegrad oftmals eine wichtige Hilfe darstellen. Nur mit einem anerkannten Pflegegrad besteht Anspruch auf bestimmte Pflegeleistungen und somit finanzielle Unterstützung. Dies gilt auch für Versicherte der Betriebskrankenkasse (BKK).
Wer dort krankenversichert ist, ist an die Pflegeversicherung der BKK gebunden. Im Folgenden wird erklärt, wie ein Pflegegrad der BKK beantragt werden kann, wie die Einstufung abläuft und was es alles dabei zu beachten gilt.
Bei der BKK, der Betriebskrankenkasse, handelt es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung und rechnet man alle Kassen zusammen, erhält man für den Dachverband der BKK in Deutschland eine Zahl von neun Millionen Versicherten, was die BKK zu einer der größten und somit auch bedeutendsten Krankenkassen in Deutschland macht. Folglich ist auch der Pflegegrad der BKK für viele Versicherte ein wichtiges Thema.
Pflegegrad der BKK beantragen
Der erste Schritt auf dem Weg zu einem Pflegegrad der BKK besteht darin, den korrekten Antrag zu stellen. Bei der BKK stehen diesbezüglich online die entsprechenden Dokumente zur Verfügung. Diese können heruntergeladen, ausgedruckt oder direkt im Dokument ausgefüllt werden. Dabei gilt es zunächst, das richtige Dokument auszuwählen. Für den erstmaligen Antrag auf einen Pflegegrad der BKK wird das Dokument „Erstantrag auf Pflegeleistungen“ benötigt. In diesem müssen persönliche Daten angegeben werden und es wird abgefragt, inwieweit bisher bereits Pflege in Anspruch genommen wird. Auch bereits erhaltende Pflegegelder und der Name des behandelnden Arztes müssen angegeben werden. Es ist wichtig, hierbei alle Informationen korrekt und vollständig auszufüllen. Hier kann auch fachliche Expertise und Beratung helfen, damit der Antrag auf einen Pflegegrad der BKK so erfolgsversprechend wie möglich gestellt werden kann.
Liegt bereits ein Pflegegrad der BKK vor, soll dieser aber modifiziert werden, stehen noch zwei weitere Dokumente zur Verfügung: Zum einen ist dies der „Antrag Höherstufung“. Dieser wird dann benötigt, wenn der derzeitige Pflegegrad der BKK nicht mehr den vorliegenden Begebenheiten und Ansprüchen entspricht, beispielsweise, weil sich die Situation der beeinträchtigten Person verschlechtert hat und weitergehende Unterstützung notwendig ist. Zum anderen gibt es noch den „Antrag auf Änderung der Leistungsart“. Dieser wird dann gebraucht, wenn ebenfalls bereits ein Pflegegrad der BKK vorliegt, die erhaltene Leistung jedoch in ihrer Form geändert werden soll. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn von einer ambulanten Tagespflege zu einer vollstationären Pflege gewechselt werden soll. In jedem Fall muss der ausgefüllte Antrag dann an die BKK gesendet werden. Diese prüft den Antrag und schaltet in einem nächsten Schritt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein.
Einstufung durch den MDK
Der MDK prüft in einem persönlichen Begutachtungstermin die Pflegebedürftigkeit der beeinträchtigten Person. Dafür wird vorher ein Termin vereinbart. Im Idealfall kann die beeinträchtigte Person selbst dies durchführen, ansonsten kann auch ein Betreuer den Begutachtungstermin vereinbaren. Der Termin ist zentral für die spätere Entscheidung über einen Pflegegrad der BKK. Es wird geprüft, inwieweit die antragsstellende Person noch selbstständig ihr Leben führen kann. Anhand eines Punktesystems wird anschließend der Pflegegrad der BKK vergeben. Dabei gilt: Je höher die Unselbstständigkeit, umso höher die Punktezahl und umso höher dann auch der vergebene Pflegegrad der BKK.
Geprüft werden dabei konkret die folgenden sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Probleme, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen. Der Gutachter prüft somit unter anderem, ob die Person noch selbstständig ihren Alltag organisieren kann, sich ohne Hilfe in der Wohnung fortbewegen kann, alleine Einkäufe tätigen kann oder selbstständig notwendige Medikamente einnehmen kann. Wird bei einer Vielzahl von Aspekten festgestellt, dass die Person auf Unterstützung angewiesen ist, kann von einem höheren Pflegegrad der BKK ausgegangen werden, der letztlich zugeteilt wird.
Pflegegrad der BKK: Fünf Stufen und unterschiedliche Leistungen
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Begutachtungstermin wird nach dem Punktesystem eine Entscheidung über den Pflegegrad der BKK getroffen, die einige Wochen nach dem Termin mitgeteilt wird. Die genannten sechs Module werden dabei unterschiedlich gewichtet, woraus sich am Ende eine Punktzahl ergibt, wobei 100 das Maximum darstellt. Je mehr Punkte, desto höher ist der Pflegegrad der BKK. Pflegegrad 1 der BKK entspricht dabei einer eher geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die anderen Stufen gehen jeweils von einer größeren Beeinträchtigung aus. Pflegegrad 5 stellt die höchste Stufe dar, hier liegen schwerste Beeinträchtigungen vor.
Je nach Pflegegrad der BKK sind auch die Leistungen gestaffelt. Je höher der Pflegegrad der BKK, desto umfangreicher und höher die zugestandenen Leistungen. Der genaue Umfang der Leistung setzt sich dabei oftmals aus den individuellen Ansprüchen zusammen. So können Mittel für Tagespflege, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder ein Wohngruppenzuschlag enthalten sein. Zudem ist ein Pflegegrad der BKK auch Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses sogenannter „wohnraumverbessernder Maßnahmen“, die eingesetzt werden, um bauliche Veränderungen in der eigenen Wohnung vorzunehmen, die den Alltag erleichtern.
Nicht nur das erstmalige Stellen des Antrags auf einen Pflegegrad der BKK selbst, sondern der gesamte Prozess ist sehr belastend und mit vielen Unsicherheiten verbunden, weshalb gute Beratung essenziell ist und eine echte Entlastung darstellen kann. Bei Dr. Weigl & Partner stehen wir Ihnen hier gerne zur Seite und begleiten Sie mit der nötigen Expertise auf dem Weg zu einem Pflegegrad der BKK.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad Antrag oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie beim Pflegegrad Antrag
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, sondern helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.
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