Die Rentenversicherung

Schon 1889 wurde in Deutschland die staatliche Rentenversicherung eingeführt; jeder Beschäftige, der Beiträge in die staatliche Rentenkasse einzahlt, hat Anspruch auf eine Altersrente. Das kompetente Team von Dr. Weigl & Partner berät Sie bei allen Aspekten rund um die Pflege.

Das Rentensystem war einst ein relativ überschaubares Modell, hat sich aber längst zu einem weit verzweigten, komplizierten System entwickelt, das kaum noch ein Laie durchschauen kann. Wenn es um die Rentenfinanzierung geht, wird oft vom „Generationenvertrag“ gesprochen. Die Söhne und Töchter erwirtschaften von ihren Arbeitsentgelten die Renten für ihre Mütter und Väter, und wenn sie dann selbst ins Rentenalter kommen, ist eine Enkelgeneration herangewachsen, die wiederum für sie die Renten bezahlt. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Aktuell wird gesellschaftlich und politisch diskutiert, wie sich das Rentensystem entwickeln soll. Demografische und wirtschaftliche Entwicklungen erfordern entsprechende Anpassungen. Wir von Dr. Weigl & Partner beantworten Ihre Fragen zur Pflege-Finanzierung, zu Ihrem Pflegegrad-Antrag oder anderen Aspekten der Pflege. Damit Sie uns und unser Angebot kennenlernen, bieten wir Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Gesicherte Rentenfinanzierung

Zur Finanzierung der Renten wurde festgelegt, dass die Rentenbeiträge zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern an die Rentenkasse zu entrichten sind. Dazu kommt ein Zuschuss aus Steuergeldern, der von Jahr zu Jahr divergiert und die Auszahlung der Renten auch dann garantiert, wenn die Beitragsleistungen, etwa aufgrund von schlechter Konjunktur oder geburtenschwachen Jahrgängen, die Kosten für die auszuzahlenden Renten nicht decken.

Auch diese Regelung hat sich in allen Wechselfällen der turbulenten deutschen Geschichte bewährt und wird prinzipiell immer noch angewandt. Heute sorgen allerdings hochkomplizierte Berechnungen und Kalkulationen dafür, dass auch in einer Zeit, da die Deutschen immer älter werden und vergleichsweise wenige Kinder nachwachsen, der fiktive Generationenvertrag jederzeit eingehalten werden kann.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Kompliziertes Rentensystem

Mittlerweile hat sich das deutsche Rentenversicherungssystem zu einem komplizierten Gebilde aus verzweigten und miteinander verflochtenen Rentenarten entwickelt, das für den Laien nur schwer zu durchschauen ist. Eckpfeiler des Systems sind:

  • die Altersrente. Hier werden aus den Jahren der Beschäftigung eines Versicherungsnehmers und den jeweils eingezahlten Versicherungsbeiträgen Entgeltpunkte errechnet, aus denen sich die jeweilige Höhe eines Rentenanspruchs ergibt. Neben der Regelaltersrente gibt es noch verschiedene Sonderformen, etwa die Rente für langjährig Beschäftigte oder die Schwerbehindertenrente. Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wurde ab 2018 aufgrund der guten Konjunkturlage gesenkt und liegt aktuell bei 18,6 Prozent.
  • die Rente aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit, die aus der ursprünglichen Invaliditätsrente hervorging. Wer nicht mehr oder nur noch eingeschränkt (weniger als sechs Stunden pro Tag) in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben, hat Anspruch auf diese Rente, sofern er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit mindestens drei Jahre lang Rentenbeiträge als Beschäftigter gezahlt hat. Man unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung, wobei es auch hier wieder ein kompliziertes System von Spezialfällen gibt.
  • die Rente wegen Todes. Diese Rentenart wurde erst später in das Rentenversicherungssystem aufgenommen und bildet darin insofern eine Ausnahme, als keine Beitragszahlung erforderlich ist, um sie zu erhalten. Sie ist eine Ersatzleistung und wird nach Todesfällen an Hinterbliebene ausgezahlt, die von dem Verstorbenen finanziell abhängig waren, also in der Regel Witwen oder Waisen.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Rentenversicherung oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie bei allen Anträgen zur Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, falls Sie oder Ihr Angehöriger noch keinen Pflegegrad haben und bei einer Erkrankung zusätzliche Unterstützung benötigen. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!