Finanzielle Unterstützung beim Badumbau mithilfe eines Pflegegrads
Ältere oder behinderte Menschen sind nicht selten in ihrer Mobilität eingeschränkt. Im Gegensatz zu der heutigen modernen Bauweise ist der Wohnraum nicht immer barrierefrei gestaltet. Gerade im Badezimmer entstehen so schier unüberwindbare Hindernisse.
Damit der Pflegebedürftige selbst und auch eventuell pflegende Angehörige oder Pflegepersonal eine deutliche Erleichterung erhalten, ist ein Badumbau durchaus sinnvoll. Da eine solche bauliche Maßnahme erhebliche Kosten verursacht, sollten sich die Betroffenen mit der Thematik Pflegegrad und Badumbau auseinandersetzen.
Unterstützung für wohnraumverbessernde Maßnahmen
Im Leistungskatalog der Pflegekassen gehört ein Badumbau zu den wohnraumverbessernden Maßnahmen. Diese werden bei allen der fünf Pflegegrade gleichermaßen mit bis zu 4.000 Euro unterstützt. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Anerkenntnis eines Pflegegrades (vormals Pflegestufe). Wenn Sie also zur Erleichterung der täglichen Körperpflege und dem Gang zur Toilette einen Badumbau planen, sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld (soweit noch nicht geschehen) um die Bewilligung eines Pflegegrades bemühen. Denn nur dann haben Sie Aussicht auf eine Bezuschussung für Ihre baulichen Veränderungen. Mit der professionellen Unterstützung von unseren Pflegeexperten haben Sie einen kompetenten Partner von der Antragstellung bis zur Bewilligung an Ihrer Seite.
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen können
Wenn Alter, Operation, Unfall oder Krankheit das Leben ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich machen, ist es vielen Betroffenen trotz allem oft ein Bedürfnis in den eigenen vier Wänden bleiben zu dürfen. Meist ist diese häusliche Pflege aber nur mit Pflegehilfsmitteln und dem Einsatz von pflegenden Angehörigen oder ambulanten Pflegekräften möglich. Spätestens jetzt werden sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Gedanken über den finanziellen Mehraufwand machen. Mit einem anerkannten Pflegegrad sieht das Ganze schon etwas besser aus, da Anspruch auf Pflegeleistungen besteht.
Daher sollten Sie keinen Tag vergeuden und Ihren Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Der Tag der Antragstellung gilt auch als Leistungsbeginn, wenn Ihr Ersuchen genehmigt wurde. Sie haben hierzu folgenden Möglichkeiten:
– Dieser kann telefonisch bei der zuständigen Stelle Ihrer Kranken- oder Pflegekasse erfolgen. Lassen Sie sich Ihren Anruf aber unbedingt schriftlich bestätigen (z.B. per E-Mail). So steht der Tag des Leistungsbeginns unwiderruflich fest.
– Sie können Ihren Antrag auch mit einem selbstverfassten Schriftstück formlos einreichen. Zu Ihrer Sicherheit schicken Sie das Schreiben am besten per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Stelle.
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Formeller Antrag
– Die Kranken- und Pflegekassen stellen für die Antragstellung auf einen Pflegegrad bereits fertige Vordrucke zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie sicher gehen, dass Sie bei Ihrem Ersuchen keine Details vergessen können.
– Sie nutzen einen Vordruck für den Pflegegrad Antrag aus unserem Hause. Unsere Pflegeexperten sind Ihnen gerne beim Ausfüllen behilflich, damit Ihr Ersuchen auch erfolgreich ist.
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Antragstellung per Fax
Sie können sowohl das formlose Schriftstück als auch das vorgefertigte und ausgefüllte Formular per Fax verschicken. Lassen Sie anschließend aber unbedingt ein Faxprotokoll heraus.
Antragsteller ist der Pflegebedürftige selbst. Sollte dieser aber aus körperlichen oder geistigen Gründen nicht dazu in der Lage sein, kann dies eine bereits bevollmächtigte Person übernehmen.
Damit Ihnen bei der Antragstellung keine wertvolle Zeit verloren geht, sollten Sie auf das Antragsformular von Dr. Weigl & Partner vertrauen. Denn wenn Ihr Antrag zunächst formlos erfolgt ist, bekommen Sie ein solches Formular sowieso von der Kranken- bzw. Pflegekasse zum Ausfüllen zugesandt.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
Im zweiten Schritt erfolgt nun eine Begutachtung der Lebensumstände durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ( MDK). Hierzu wird der MDK zum vorher vereinbarten Termin die Pflegenotwendigkeit persönlich vor Ort überprüfen. Seien Sie rechtzeitig bereit, die Gutachter kommen gerne ein wenig früher als vereinbart.
Da dieser heikle Termin für die Bewilligung eines Pflegegrades (vormals Pflegestufe) von größter Bedeutung ist, sollten Sie auch gut darauf vorbereitet sein. Unser professionelles Team steht Ihnen hier gerne mit Rat und Tat zur Seite. Denn einmal begangene Fehler sind im Nachhinein nur schwer wieder gut zu machen.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Einstufung für einen Pflegegrad ausfällt, um so höher sind die Geldleistungen. Lediglich bei den wohnraumverbessernden Maßnahmen ist der zu erreichende Höchstbetrag bei allen fünf Pflegegraden gleich und liegt bei 4.000 Euro. Ohne entsprechende Anerkenntnis eines Pflegegrades und der nachgewiesenen Notwendigkeit eines Badumbaus, stehen Ihre Chancen allerdings schlecht. Vertrauen Sie daher auf unsere Pflegeexperten!
Mit Pflegegrad zum Badumbau
Um ein Bad barrierefrei zu gestalten, bieten sich mehrere Maßnahmen an:
- Einbau einer barrierefreien Dusche
- Umbau einer Wanne in eine Dusche
- Einbau eines Badewannenlifts
- Installation eines behindertengerechten WC´s
- Anbringen von Haltegriffen und Stützstangen
Um von der Pflegekasse finanzielle Unterstützung bei den Umbaumaßnahmen zu bekommen, muss (wie schon erwähnt) ein Pflegegrad bewilligt worden sein.
Am besten ist es, wenn Sie den Antrag auf Bezuschussung nach einer gründlichen Planung, aber noch vor dem eigentlichen Umbau stellen.
Für eine Genehmigung der finanziellen Unterstützung werden unter anderem drei wichtige Kriterien herangezogen:
- Nur durch diese Maßnahmen ist eine häusliche Pflege möglich.
- Mit den Umbauten wird die häusliche Pflege für den Pflegebedürftigen und die Pflegeperson deutlich erleichtert.
- Mit den räumlichen Veränderungen wird dem Pflegebedürftige eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Badumbau mithilfe eines Pflegegrads oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Vertrauen Sie auf die Unterstützung von Experten
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner helfen Ihnen gerne bei der Einschätzung notwendiger Umbaumaßnahmen im Badezimmer und auch beim Antrag auf Pflegeleistungen, wodurch Sie oder Ihr Angehöriger finanzielle Unterstützung beim Badumbau erhalten. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation seit der letzten Begutachtung durch den MDK verschlechtert hat und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!