Vorbereitung auf die Begutachtung: das Pflegetagebuch

Um einen Pflegegrad zu erhalten, müssen Sie den Pflegeaufwand vor der Pflegeversicherung belegen. Ein Pflegetagebuch hilft bei der Dokumentation; Dr. Weigl & Partner unterstützt Sie bei Ihrem Pflegegrad-Antrag.

Bevor eine pflegebedürftige Person einen Pflegegrad und damit auch finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung erhält, muss zunächst einmal nachgewiesen werden, dass tatsächlich ein Pflegebedarf im Sinne einer Pflegebedürftigkeit besteht. Nach dem Eingang Ihres Pflegegrad-Antrages (bis 2017 Pflegestufen-Antrag) lässt die Pflegeversicherung ein individuelles Gutachten erstellen.

Wir raten Ihnen dazu, sich intensiv auf den Begutachtungstermin vorzubereiten. In einem Pflegetagebuch können Sie festhalten, welche Pflegehandlungen wie oft am Tag vorgenommen werden. Dr. Weigl & Partner bietet Ihnen zudem professionelle Beratung im Vorfeld des Termins, unsere Experten sind auch während der Begutachtung an Ihrer Seite. So stellen wir sicher, dass alle wichtigen Aspekte Ihrer Pflegebedürftigkeit angesprochen werden. Wenn Sie Interesse an unserer Unterstützung haben, kontaktieren Sie uns gern unverbindlich: Die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenfrei.

Eine Übersicht der Pflegeleistungen

Was ist ein Pflegetagebuch?

Als Pflegetagebuch bezeichnet man ein Dokument, das für den Nachweis von pflegerischen Handlungen und Tätigkeiten zum Einsatz kommt. Es dient dazu, zunächst eine eigene Einschätzung des Pflegeaufwands für einen pflegebedürftigen Angehörigen vorzunehmen, stellt aber auch eine Grundlage für das Pflegegutachten dar.

  • Nach Eingang des Pflegegrad-Antrags beauftragt die Pflegeversicherung in der Regel den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Erstellung eines Gutachtens. Bei Privatversicherten übernimmt MEDICPROOF diese Aufgabe.
  • Das Pflegegutachten bildet die Grundlage für die Entscheidung der Pflegeversicherung, einem Versicherungsnehmer einen Pflegegrad zu bewilligen.
  • Nicht nur die grundsätzliche Erteilung eines Pflegegrads, sondern auch die Höhe der Pflegebedürftigkeit werden anhand des Gutachtens bemessen.
  • Für einen pflegebedürftigen Versicherungsnehmer kann die Einteilung in einen bestimmten Pflegegrad einen großen Unterschied machen: Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen auch die Leistungen der Pflegekasse aus, die monatlich bzw. jährlich in Anspruch genommen werden können.
Erfolgreich einen Pflegegrad beantragen

Für jeden Pflegebedürftigen ist es also von besonderer Wichtigkeit, dass das Gutachten ein realistisches Bild der Pflegesituation zeichnet – ein Pflegetagebuch ist ein ideales Hilfsmittel, um den täglichen Pflegeaufwand realistisch einzuschätzen und für den Gutachter aufzubereiten. Wir haben Ihnen ein Muster erstellt, das Sie sich gerne downloaden können.

  • Im Pflegetagebuch trägt die private Pflegeperson, d. h. ein Angehöriger, Freund oder Bekannter, der die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person sicherstellt, ein, bei welchen Verrichtungen er dem Pflegebedürftigen täglich hilft, wie umfangreich die Hilfestellung ist und wie lange der jeweilige Vorgang dauert.
  • Vor allem in den Bereichen Mobilität, Körperpflege und Ernährung lässt sich mit einem Pflegetagebuch eine sehr genaue Dokumentation des Pflegeaufwands erstellen.
  • Darüber hinaus bietet ein Pflegetagebuch auch Platz für Aufzeichnungen, die den geistigen und psychischen Zustand der pflegebedürftigen Person darstellen. Treten beispielsweise aufgrund einer Demenzerkrankung kognitive Probleme auf oder gibt es andere psychische oder kognitive Auffälligkeiten, sollten diese Punkte auf jeden Fall notiert werden, da auch der kognitive Zustand der pflegebedürftigen Person in die Begutachtung des MDK einfließt.
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Welchen Einfluss hat das Pflegetagebuch auf das MDK-Gutachten?

Die Erstellung des Pflegegutachtens folgt bestimmten Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind. Das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt, unter welchen Umständen ein pflegebedürftiger Versicherungsnehmer einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) und die daran geknüpften Pflegeleistungen erhält.

Um die individuelle Pflegebedürftigkeit zu ermitteln, wurde im Rahmen der Pflegereform, zu der auch die sogenannten Pflegestärkungsgesetze gehören, ein neues Verfahren entwickelt, unter dessen Vorgaben ein Pflegegutachten erstellt werden muss. Das „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) legt fest, dass jeder Versicherungsnehmer, der bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt hat, in insgesamt sechs Kategorien in seiner Selbstständigkeit begutachtet wird. Wird das Pflegetagebuch, das im Idealfall denselben sechs Kategorien folgt wie die Begutachtung selbst, korrekt und realistisch geführt, kann es deshalb einen entscheidenden Beitrag zur Bewilligung des richtigen Pflegegrads leisten.

Erfolgreich einen Pflegegrad-Widerspruch stellen

Folgende sechs Module werden im Neuen Begutachtungsassessment überprüft:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung und Alltagsverrichtung,
  • Selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Je genauer das Pflegetagebuch geführt wird, umso besser kann der MDK-Gutachter ein Bild der pflegebedürftigen Person zeichnen. Es kann ein wichtiges Hilfsmittel zur Beurteilung der Selbstständigkeit darstellen, denn der Begutachtungstermin stellt letztendlich nur eine Momentaufnahme dar, in der der Gutachter den Pflegebedürftigen in seinem gewohnten Umfeld erlebt, am Alltag aber nimmt er nicht teil.

Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegetagebuch oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege

Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie gerne bei dem Antrag auf Pflegeleistungen. Wir helfen Ihnen bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder sich die bisherige Pflegesituation verändert hat und Sie den Pflegegrad erhöhen wollen, helfen wir Ihnen auch gerne in diesen Prozessen.

Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!