GdB Tabelle Versorgungsamt
Bei der GdB Tabelle Versorgungsamt handelt es sich um die Auflistung verschiedener Erkrankungen und Behinderungen. Die Tabelle ist Bestandteil der sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“.
Anhand der GdB Tabelle bewerten die Gutachter des Versorgungsamtes die einzelnen Anträge bezüglich der Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz bzw. Bundesversorgungsgesetz und nach dem Schwerbehindertengesetz. Bei ersterem geht es um den „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) und bei letzterem um den „Grad der Behinderung“ (GdB). Inhaltlich unterscheidet sich der GdS vom GdB nicht, insofern kann der Begriff GdB Tabelle Versorgungsamt mit der Bezeichnung GdS Tabelle Versorgungsamt gleichgesetzt werden.
Wenn Sie offiziell feststellen lassen wollen, in welchem Maße Sie behindert sind, dann ist das örtliche Versorgungsamt die richtige Anlaufstelle für Ihr Anliegen. In der GdB Tabelle Versorgungsamt ist jeder Teil des menschlichen Körpers erfasst, beginnend mit Kopf und Gesicht bis hin zu den Haltungs- und Bewegungsorganen. Aufgeführt werden ebenfalls Nervensystem und Psyche sowie rheumatische Krankheiten. Denn unter Umständen wird auch eine chronische Erkrankung wie Rheuma als Behinderung anerkannt. Daneben können beispielsweise Asthma, Diabetes und schmerzhafte Rückenleiden als Behinderung geltend gemacht werden, wenn der Betroffene mindestens einmal pro Quartal wegen derselben Erkrankung auf ärztliche Behandlung angewiesen ist oder sich in permanenter Behandlung befindet, da sich sich die Erkrankung sonst verschlimmern würde.
Manche Erkrankungen sind in der GdB Tabelle Versorgungsamt nicht aufgeführt, sie werden aber mit Blick auf ähnliche Krankheiten beurteilt
Die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ („Versorgungsmedizin-Verordnung mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“- VersMedV) sind seit Januar 2009 in Kraft und fungieren als Regelwerk, das festlegt, wer einen einen „Grad der Behinderung“ (GdB) erhält und wie hoch dieser im Einzelfall ausfällt. Der GdB kann von 20 bis 100 reichen, er staffelt sich in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 gilt jemand als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis. In der Umgangssprache wird der GdB oft in Prozent angegeben, was jedoch nicht korrekt ist. Richtig ist beispielsweise zu sagen: „Ich habe einen GdB von 60.“
Je nach Höhe des GdB erhält man Vergünstigungen, etwa Steuerfreibeträge – und dies bereits ab einem GdB von 30.
Wenn sogar ein Schwerbehindertengrad vorliegt, dann unterliegt der Betroffene im Arbeitsleben unter anderem einem Kündigungsschutz und der Freistellung von Mehrarbeit. Als schwerbehinderter Beamter ist eine vorgezogene Pensionierung im Alter von 60 möglich. Im öffentlichen Dienst genießt der Betroffene eine besondere Fürsorge. Grundsätzlich ist auch ein Schutz bei der Wohnungskündigung gegeben. Dies sind nur ein paar Beispiele.
Für die amtlichen Gutachter ist es nicht immer einfach, die Symptome und Funktionseinschränkungen jedem einzelnen Fall entsprechend zuzuordnen und zu gewichten. Es kommt außerdem vor, dass Erkrankungen und Behinderungen in der GdB Tabelle gar nicht aufgeführt sind. Denn die Zahl der dort gelisteten Befunde und medizinischen Diagnosen ist begrenzt. Findet sich eine bei Ihnen diagnostizierte Erkrankung in der Tabelle nicht, dann geschieht die Einstufung analog zu einer gelisteten Erkrankung, die in etwa eine entsprechende Symptomatik und ähnliche Auswirkungen hat. Daher ist es wichtig, dass Sie auf Ihrem Antrag auf Feststellung eines „Grades der Behinderung“ (GdB) alle Fragen detailliert beantworten. Je mehr Informationen Sie geben und je klarer Sie formulieren, desto besser kann sich der Gutachter ein Bild von Ihrer Erkrankung und den damit verbundenen Beeinträchtigungen machen.
Als „unsichtbare Leiden“ machen psychische und seelische Behinderungen einen Teil der GdB Tabelle Versorgungsamt aus
Dies trifft insbesondere auf die „unsichtbaren Leiden“ zu, womit psychische und seelische Behinderungen gemeint sind. Diese sind nicht zu unterschätzen – so gehen in Deutschland jährlich rund 75.000 Menschen wegen einer schweren seelischen Erkrankung vorzeitig in Rente. Unter Punkt 3 finden sich in der GdB Tabelle Versorgungsamt unter anderem Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata, die zum Beispiel Angstzustände und Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen und soziale Anpassungsschwierigkeiten nach sich ziehen können. Suchtkrankheiten wie Drogen- oder Alkoholabhängigkeit und deren Auswirkungen werden ebenfalls als Ursache einer Behinderung im Einzelfall anerkannt. Zur Beurteilung der Beeinträchtigung wird in der Regel ein psychiatrisches Gutachten herangezogen.
Bei den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ handelt es sich nicht um starre Regeln, sondern von Zeit zu Zeit werden die Vorgaben immer mal wieder geändert und dem Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst. Dies sollten Sie im Hinterkopf haben, falls Sie einen Neu- oder Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen wollen. Eine Erkrankung kann sich schließlich im Laufe der Zeit bessern oder verschlimmern. Damit wäre der Grund für einen Verschlechterungsantrag gegeben.
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Einen Neuantrag stellen Sie, wenn Sie schon mehrmals Ihren Schwerbehindertenausweises verlängert haben und dies nicht mehr möglich ist. Also nach etwa zehn Jahren. Dann geht die Begutachtung von vorne los. Was bedeutet: Eine Behinderung, für die vor Jahren schon eine amtliche Bewertung abgegeben wurde, kann heutzutage womöglich ganz anders eingeschätzt werden als damals.
Ein Beispiel hierfür ist die Diabetes, für die ehemals ein GdB von 50 vergeben wurde, wenn Insulin gespritzt werden musste. Im Jahre 2010 wurden die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ dahingehend geändert, dass kaum noch jemand mit Diabetes allein auf einen GdB von 50 kommt. Informieren Sie sich vorab, ob es bezüglich Ihrer Behinderungen inzwischen zu Änderungen in der Bewertung gekommen ist. Holen Sie auch Ratschläge von Fachleuten ein, wenn Sie in dieser Frage unsicher sind.