Schwerbehinderungsgrad – Alle Infos

Menschen mit schwerwiegenden psychischen und körperlichen Einschränkungen können einen Schwerbehinderungsgrad erhalten. Dieser besonders hohe „Grad der Behinderung“ (GdB) gewährt Betroffenen zahlreiche Vergünstigungen und Vorteile. Erfahren Sie im Folgenden alles Wissenswerte über die Antragsstellung und mögliche Nachteilsausgleiche.

Der Schwerbehinderungsgrad

Der Schwerbehinderungsgrad wird durch eine amtliche Begutachtung ermittelt, zuständig ist das Versorgungsamt beziehungsweise die nach Landesrecht zuständige Behörde. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund einer schweren körperlichen Beeinträchtigung oder einer langanhaltenden Erkrankung schwerbehindert sind, dann müssen Sie zunächst einen Antrag auf Feststellung des „Grades der Behinderung“ (GdB) einreichen.

Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei den örtlichen Fürsorgestellen, den Sozialämtern, Bürgerbüros, Behindertenverbänden und den Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen. Inzwischen auch auf den Webseiten des jeweiligen Versorgungsamtes, so dass Sie das Dokument einfach ausdrucken und per Hand ausfüllen oder es gleich am Computer bearbeiten. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, das Antragsformular telefonisch oder auf dem Postweg anzufordern. Wenn Sie sich bei der Beantragung helfen lassen möchten, dann vereinbaren Sie am besten vorab einen Termin mit einem Mitarbeiter des Versorgungsamtes.

Aber im Grunde ist es ganz einfach: Auf dem mehrseitigen Formular sind Angaben zu Ihrer Person, zu den behandelnden Ärzten oder Kliniken und zu Ihrer Behinderung zu machen. Ihre Erkrankung beschreiben Sie mit Ihren eigenen Worten ohne medizinische Fachbegriffe zu verwenden. Wichtig ist,
dass der Antrag vollständig ausgefüllt ist und Sie alles anführen, was Sie geltend machen möchten. Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden!

Noch ein Tipp: Wurde bei Ihnen von anderer Stelle ein „Grad der Schädigungsfolgen“ (GdS) festgestellt – beispielsweise durch einen Bescheid einer Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls – dann ist normalerweise kein Verfahren beim Versorgungsamt erforderlich. Der Bescheid der anderen Stelle hat die gleiche Wirkung wie die Feststellung eines „Grades der Behinderung“ (GdB) im Schwerbehindertenrecht.

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Ab welchem GdB liegt ein Schwerbehinderungsgrad vor?

Es liegt an Ihnen, ob Sie bei diesem ersten Schritt die medizinischen Befunde, Röntgenbilder, Atteste usw. beilegen. Sie sind dazu nicht verpflichtet, aber Sie sparen Zeit, wenn das Amt diese nicht erst anfordern muss. Denken Sie daran, nur Kopien einzureichen, damit Sie schnell für Ersatz sorgen können, falls etwas verloren geht.

Der „Grad der Behinderung“ (GdB) wird in Zehnergraden angegeben, der niedrigste liegt bei 20 und der höchste bei 100. Ein Schwerbehinderungsgrad ist bei einem GdB von mindestens 50 gegeben. Allerdings können auch Personen mit einem GdB von mindestens 30 auf Antrag mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Nach dem Gesetz soll eine solche Gleichstellung dann vorgenommen werden, wenn jemand aufgrund seiner Behinderung ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten kann. Voraussetzung: Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Was bedeutet: Personen mit einem Schwerbehinderungsgrad von 30 oder 40 können auf diese Weise von einzelnen Vorteilen einer anerkannten Schwerbehinderung profitieren. Wichtig ist noch, dass laut Gesetz der Betroffene seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Arbeitsplatz in Deutschland
haben muss.

Junge Erwachsene mit einem GdB von unter 30 sind während der Ausbildung Menschen mit Schwerbehinderungsgrad gleichgestellt

Für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (unter 27 Jahren) gilt noch eine Sonderregelung: Weil es für sie nicht einfach ist, einen Ausbildungsplatz zu finden, werden sie während der Zeit einer Berufsausbildung selbst dann Menschen durch eine Schwerbehinderung gleichgestellt, wenn ihr GdB weniger als 30 beträgt. Als Nachweis ist eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder ein Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ausreichend. Die Arbeitsagentur darf den Schwerbehinderungsgrad unabhängig vom Versorgungsamt ermitteln. Für den Arbeitgeber hat diese Regelung den Vorteil, dass er vom Integrationsamt Zuschüsse zu den Ausbildungskosten erhält. Beachten Sie: Die Gleichstellung endet automatisch mit dem Abschluss der Ausbildung.

Unabhängige Pflegeberatung erhalten

Mit Ihrem Schwerbehinderungsgrad können Sie Merkzeichen für die „Nachteilsausgleiche“ beantragen

Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, dauert es im Schnitt drei Monate, bis Sie einen sogenannten Feststellungsbescheid erhalten. In diesem wird Ihnen das Ergebnis der amtlichen Begutachtung mitgeteilt. Sie erfahren, wie hoch Ihr Gesamt-GdB ausfällt – haben Sie mindestens 50 erreicht und damit einen
Schwerbehinderungsgrad, wird in Ihrem Schwerbehindertenausweis unter Umständen auch ein Merkzeichen auftauchen. Dabei handelt es sich um einzelne Buchstaben, etwa das „Merkzeichen H“ für hilflos, oder um eine Buchstaben-Kombination wie das „Merkzeichen aG“ für außergewöhnlich gehbehindert.

Die Merkzeichen sind für die „Nachteilsausgleiche“ wichtig, denn abhängig von der Art und dem Grad Ihrer Behinderung erhalten Sie gewisse Vergünstigungen und Vorteile. Beispielsweise bei zahlreichen Freizeitaktivitäten – so verbilligen sich für Sie die Eintrittskarten für Kino, Schwimmbad, Museum oder Theater.

Wenn Sie bereits in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen und bei Ihnen ein Schwerbehinderungsgrad festgestellt wird, hat der Arbeitgeber die Pflicht, die Weiterbeschäftigung zu prüfen und das Umfeld so zu gestalten, dass die Arbeit gut ausgeführt werden kann. Unterstützung erhält er dafür von der Agentur
für Arbeit oder den Integrationsämtern. Sie als schwerbehinderter Mensch können bei unterschiedlichen Problemen im Arbeitsleben Hilfe durch die Integrationsfachdienste erhalten. Zudem stehen Servicestellen von Krankenkassen und Selbsthilfeorganisationen den Berufstätigen beratend zur Seite. Auf Wunsch ist es Ihnen gestattet, etwas früher in Altersrente zu gehen. Außerdem genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf mehrere zusätzliche Tage bezahlten Urlaub im Jahr.

Unser Team berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zum Schwerbehinderungsgrad und zu allen Themen der Pflege

Wenn eine Person mit einem Schwerbehinderungsgrad im täglichen Leben erhebliche Hilfe benötigt, wie etwa beim Waschen, Kochen oder Einkaufen, gilt sie in der Regel als pflegebedürftig. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem jene, die das Merkzeichen „H“ (hilflos) oder das „Merkzeichen Bl“ (blind) auf ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt haben. Hilflos bedeutet, dass diese Menschen dauerhaft auf Unterstützung von Dritten angewiesen sind – sie haben den Pflegegrad 4 oder 5. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung oder das Alter die Ursache für die Pflegebedürftigkeit ist.