Grad der Behinderung – Alles zum GdB

Der „Grad der Behinderung“ wird mit GdB abgekürzt und bezeichnet die Schwere der chronischen Erkrankung. Hervorgegangen ist der Begriff aus der ehemaligen Bezeichnung „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE), er ist seit 1986 gebräuchlich.

Beim „Grad der Behinderung“ handelt es sich um eine Maßeinheit für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens. Wenn dieser länger als sechs Monate anhält und von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, spricht man von einer Behinderung. Der GdB wird in Zehnergraden angegeben, der niedrigste liegt bei 20 und der höchste bei 100. Was
bedeutet: Ab einem GdB von 20 gilt man als behindert. Bei einem Grad von 50 und höher liegt eine Schwerbehinderung vor.

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Der „Grad der Behinderung“ wird anhand einer Tabelle von medizinischen Befunden und Krankheiten ermittelt

Wer aufgrund einer Erkrankung den „Grad der Behinderung“ feststellen lassen möchte, muss sich an das Versorgungsamt bzw. das Amt für soziale Angelegenheiten wenden und einen Antrag stellen. In einigen Bundesländern gibt es zentrale Versorgungsämter, in anderen übernehmen kommunale Ämter diese Aufgabe. Am besten erkundigen Sie sich, welche Behörde für Sie zuständig ist.

Es ist heutzutage nicht mehr nötig, persönlich beim Amt zu erscheinen, sondern das Antragsformular kann auf der Webseite heruntergeladen werden. Zusammen mit Unterlagen wie ärztlichen Attesten, Laborbefunden oder Röntgenbildern können Sie das ausgefüllte Dokument auch wieder online an die Behörde verschicken.

Gemäß der „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ – das ist eine Auflistung von medizinischen Befunden und Krankheiten – wird der „Grad der Behinderung“ von Gutachtern ermittelt. Ein Bestandteil der „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ ist die sogenannten GdB Tabelle, mit deren Hilfe jeder Gesundheitsstörung ein Einzel-GdB zugeordnet wird. Achtung: Einzelne Beeinträchtigungen werden bei der Berechnung nur berücksichtigt, wenn sie für sich allein einen GdB von mindestens 10 ausmachen würden. Letztlich zählt, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken. Die Behinderungen und ihre Auswirkungen werden in ihrer Gesamtheit betrachtet, nicht als voneinander isolierte Beeinträchtigungen. Viele haben mit den Folgen ihrer Erkrankung im Alltag zu kämpfen, der Weg durch die Bürokratie mag eine weitere Belastung für sie sein. Lassen Sie sich also helfen. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags für die Feststellung Ihres GdB erhalten Sie von Mitarbeitern des Versorgungsamtes sowie bei den Sozialstationen von Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Die Pflegestützpunkte, wie auch die Sozialverbände – etwa VdK – und die Schwerbehindertenvertretungen sind ebenfalls behilflich.

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Holen Sie sich schon bei Beantragung des GdB einen Profi an die Seite

Am Ende des etwa drei Monate dauernden Verfahrens erhalten Sie vom Amt einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ über den „Grad Ihrer Behinderung“. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten – sei es, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde oder dass Sie sich falsch eingestuft fühlen – haben Sie ein Recht auf
Akteneinsicht und können eventuell Widerspruch gegen den Entscheid einlegen.

Es wäre ratsam, dass Sie sich bereits bei Antragstellung einen Profi an die Seite holen, der die Sachlage gut kennt. Bei der Einstufung des GdB um relevante Dinge wie Kündigungsschutz und Rentenansprüche, und dies hat für Ihr Leben gewisse Konsequenzen.

Ein Großteil der Betroffenen mag sich ohnehin fragen, wie sich die Feststellung ihrer Behinderung im Arbeitsleben auswirkt. Eines vorweg: Der „Grad der Behinderung“ sagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz aus. Rechtlich gesehen besteht ohnehin keine Verpflichtung, im Bewerbungsgespräch oder danach dem Arbeitgeber über den Gesundheitszustand Auskunft zu geben. Es ist sogar unzulässig, wenn sich ein Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch nach bestimmten Krankheiten erkundigt. Bewerber dürfen in einer solchen Situation sogar schwindeln. Das Unternehmen kann das Arbeitsverhältnis danach nicht anfechten. Mit einer Ausnahme: Wer aufgrund einer Erkrankung sich selbst oder andere gefährdet, muss die Wahrheit sagen. Beispielsweise ein Busfahrer oder Pilot, bei dem ein Augenleiden diagnostiziert wurde, ist verpflichtet seinen Arbeitgeber darüber informieren.

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„Grad Ihrer Behinderung“ und Pflegegrad

Auch wenn dem GdB und den Pflegegraden verschiedenen Sozialgesetzbücher zugrunde liegen, gibt es einige Berührungspunkte. So benötigen Menschen, die aufgrund körperlicher oder psychischer Einschränkungen über einen attestierten „Grad Ihrer Behinderung“ verfügen, in vielen Fällen eine umfangreiche pflegefachliche Betreuung. Ein Pflegegrad ist dabei die Grundvoraussetzung für den Erhalt von Leistungen der Pflegeversicherung.

Um Zuschüsse für eine pflegefachliche Betreuung, etwa in Form einer 24-Stunden Pflege oder der Unterbringung in einem spezialisierten Pflegeheim zu erhalten, sollten Sie deshalb unbedingt auch über einen Pflegegrad-Antrag nachdenken.

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Erkundigen Sie sich nach den sogenannten „Nachteilsausgleichen“, die Ihnen bei einem „Grad der Behinderung“ von 50 und mehr zustehen

Manchmal ist der Weg in die Selbständigkeit, ein Jobwechsel oder eine Umschulung eine sinnvolle Alternative. Wenn Sie beschließen, sich selbständig zu machen, dann wenden Sie sich am besten an das Integrationsamt. Dieses vergibt Darlehen und Zuschüsse für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, für eine Arbeitsassistenz und für Weiterbildungen.

Übrigens haben Kinder mit Behinderung das Recht auf gemeinsames Lernen mit Kindern, die keine Behinderung haben. Ihre Eltern beziehen auch nach dem 25. Lebensjahr weiterhin Kindergeld, vorausgesetzt, die Behinderung ist im Kinder- oder Jugendalter eingetreten und das Kind kann seinen Lebensunterhalt nicht selbst verdienen.

Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises erfolgt automatisch durch das Versorgungsamt, wenn ein Grad der Behinderung von 50 oder höher festgestellt worden ist. Generell bringt Ihnen der Ausweis eine Reihe von Erleichterungen und Vorteilen – hier finden Sie einige aufgelistet:

• Sie erhalten medizinische Leistungen und Hilfsmittel, eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten können vom Versorgungsamt übernommen werden.
• Es stehen Ihnen Steuererleichterungen zu, wie etwa ein zusätzlicher Pauschbetrag bei der Einkommens- und Lohnsteuer.
• Sie haben als Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Zusatzurlaub und auf Wunsch Freistellung von Mehrarbeit.
• Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz – nur mit Zustimmung des Integrationsamtes kann Schwerbehinderten gekündigt werden.
• Ihnen stehen finanzielle Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie bei Theater- und Museenbesuchen zu.

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Das sind nur einige Beispiele. Erkundigen Sie sich nach den sogenannten „Nachteilsausgleichen“, das sind die Vergünstigungen und Vorteile, die Ihnen abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung gewährt werden. Die Integrationsfachdienste sowie die Servicestellen von Krankenkassen und Selbsthilfeorganisationen stehen Ihnen beratend zur Seite.

Noch ein Tipp: Wenn es wahrscheinlich ist, dass Sie mit einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung oder Beeinträchtigung fortan leben müssen, sollte so bald wie möglich ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt werden. Dies kann beispielsweise nach einem Unfall oder schwerem Sturz der Fall sein – die Ärzte und Mitarbeiter in Krankenhäusern oder Rehakliniken können recht gut abschätzen, ob eine Antragstellung Erfolg haben wird. Zögern Sie dann nicht, den Grad der Behinderung amtlich ermitteln zu lassen, um sich Ihr Leben so zu erleichtern.