Pflegegrad und Treppenlift – mit welchen Zuschüssen Sie rechnen können
Den Menschen ist es vergönnt immer älter zu werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man im Alter nicht mehr so beweglich und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Wir nennen Ihnen die Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Finanzierung eines Treppenlifts und unterstützen Sie bei den Anträgen der Pflegeversicherung.
Für viele ältere Mitbürger wird das Treppensteigen zu einer echten Belastung. Oder ist aufgrund einer Operation, eines Unfalls oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr möglich. Ein Treppenlift kann für diese Personen zu einem echten Segen werden. Je nach Aufwand kann der Einbau eines Treppenliftes jedoch recht kostspielig werden. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich Kranken- und Pflegeversicherungen aber durchaus an der notwendigen Finanzierung
Wenn älteren Menschen selbst das Gehen schwerfällt, sind sie nicht nur in ihrer Selbstständigkeit, sondern auch in ihrer Mobilität stark eingeschränkt. Verschiedene Stockwerke im eigenen Haus zu erreichen ist für sie so gut wie nicht mehr machbar. Da viele Senioren aber so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben wollen, müssen sie und ihre Angehörigen sich mit dem Thema Pflegegrad und Treppenlift beschäftigen. Damit sich Pflege- oder Krankenversicherungen an den Kosten für einen Treppenlift beteiligen, muss für die betroffene Person ein Pflegegrad beantragt und genehmigt werden. Unsere Pflegeexperten stehen Ihnen bei der Antragstellung für einen der fünf Pflegegrade und dem Kostenzuschuss für den Treppenlift gerne zur Seite.
Pflegegrad und Treppenlift – ab wann gibt es einen Zuschuss?
Zunächst einmal müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass der Einbau eines Treppenliftes nur bezuschusst wird, wenn die betroffene Person eine Pflegegrad bewilligt bekommen hat. Der Höchstbetrag für die finanzielle Unterstützung liegt bei allen fünf derzeitig bestehenden Pflegegraden bei 4000 €.
Anders als ein Rollator oder Rollstuhl handelt es sich bei einem Treppenlift nicht um ein Pflegehilfsmittel, sondern gehört in die Kategorie wohnraumverbessernde Maßnahmen.
Leben in einem Haushalt mehrere Personen zusammen, die auf die Hilfe eines Treppenaufzuges angewiesen sind, können die entstehenden Kosten für bis zu vier Personen zusammengelegt werden. Im Idealfall werden also maximal 16.000 € zugezahlt.
Um bei der Krankenkasse oder der Pflegeversicherung einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenliftes beantragen zu können, spielt die Einstufung für den Pflegegrad keine Rolle. Da der Höchstbetrag bei allen Pflegestufen auf 4000 € beschränkt ist, ist nur die Anerkennung zumindest des Pflegegrades 1 notwendig. Wohnraumverbessernde Maßnahmen können im Fall von häuslicher oder ambulanter Pflege bei der Finanzierung unterstützt werden.
Wie können Pflegegrad und Treppenlift-Zuschuss beantragt werden?
Die erfolgreiche Beantragung einer finanziellen Unterstützung für den Einbau eines Treppenliftes ist von der Bewilligung eines Pflegegrades abhängig.
Wichtiges zum Antrag auf einen Pflegegrad
Sollten Sie noch keinen Pflegegrad beantragt haben, können Sie diesen entweder
- als formlosen Antrag auf Pflegeleistungen
- sowie auch als Vordruck für den Pflegegrad Antrag
bei Ihrer Kranken- oder Pflegeversicherung einreichen.
Prinzipiell wäre es ausreichend, wenn Sie Ihren Antrag auf einen Pflegegrad telefonisch bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung stellen. Der Tag Ihres Anrufes gilt dann auch als Beginn des Leistungszeitraumes, soweit dieser anerkannt wird. Empfehlenswerter ist allerdings die Schriftform. Dazu müssen Sie nicht unbedingt ein von den Kassen zur Verfügung gestelltes Formular nutzen.
Damit es von Anfang an keine Unstimmigkeiten über den Leistungsbeginn gibt, schicken Sie das Schriftstück am besten per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Stelle. Der Pflegegrad muss von dem Pflegebedürftigen selbst gestellt werden. Ist dieser aus geistigen oder körperlichen Gründen dazu nicht in der Lage, kann dies nur von einer Person übernommen werden, die eine Pflegevollmacht hat. Wir bieten neben unserer Unterstützung bei der Antragstellung auch bereits vorgefertigte Formulare an.
Im nächsten Schritt wird sich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) von der Notwendigkeit eines Pflegegrades überzeugen. Damit dieser die Situation und die Pflegebedürftigkeit im Interesse des Betroffenen beurteilt, stehen Ihnen unsere Pflegeexperten auch hier gerne beratend zur Seite.
Der Gesetzgeber definiert in einem Begutachtungskatalog zum Pflegestärkungsgesetz von 2017 nach welchen Kriterien geprüft werden muss:
- Einschränkungen oder Vorhandensein der Mobilität
- Grad der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten
- Verhalten und psychische Probleme
- Befähigung zur Selbstversorgung
- Führen Krankheiten zu Belastungen oder machen Therapien notwendig
- Bewältigung des Alltags und Gestaltung sozialer Kontakte.
Antrag auf einen Zuschuss beim Einbau eines Treppenliftes
Um nach der Bewilligung eines Pflegegrades den Zuschuss für den Einbau eines Treppenliftes erfolgreich einreichen zu können, müssen Sie einige wichtige Dinge im Vorfeld klären.
Je nachdem, ob der Treppenlift in einem Eigenheim oder einer Mietsache eingebaut werden soll, müssen hierfür erst einmal die notwendigen Genehmigungen eingeholt werden.
Bei der Wahl eines Treppenaufzuges stehen vier unterschiedliche Typen zur Auswahl:
- Der Sitz- oder Treppenlift kommt bei leichten Einschränkungen der Mobilität infrage. Er kann auch bei engen oder kurvigen Treppen eingebaut werden.
- Plattformlifte werden von Rollstuhlfahrern und Menschen mit schwerwiegenderen Einschränkungen ihrer Beweglichkeit genutzt. Sie sind kostenaufwendiger und benötigen ein größeres Platzangebot.
- Rollstuhl-Hebebühnen (Hublift) können sowohl im Innen- als auch dem Außenbereich genutzt werden. Sie überwinden Höhenunterschiede von bis zu drei Meter.
- Ein Homelift ist ein Senkrechtlift, der am ehesten mit einem klassischen Fahrstuhl verglichen werden kann. Er bietet eleganten Komfort in den eigenen vier Wänden und benötigt dank seiner selbsttragenden Liftkonstruktion kaum Platz.
Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach Kostenaufwand und Notwendigkeit des einzubauenden Treppenliftes. Um die höchst mögliche Unterstützung zu bekommen, sollten Sie auch bei dieser Beantragung die Kompetenz unserer Pflegeexperten nutzen.
Unser Team berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zum Thema Pflegegrad und Treppenlift oder auch bei allen anderen Fragen der Pflege
Pflegegrad und Treppenlift – Wir helfen Ihnen bei den nötigen Anträgen!
Wenn die Mobilität im Alter oder nach einem Unfall so stark eingeschränkt ist, dass der Einbau eines Treppenliftes dringend notwendig wird, gibt es die Möglichkeit finanzieller Hilfe! Um von Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung Unterstützung bei der Finanzierung für den Einbau eines Treppenaufzuges erhalten zu können, benötigen Sie die Bewilligung eines Pflegegrades. Sollten Sie einen solchen noch nicht angefordert haben, können wir Sie bei diesem Vorhaben mit fundierten Kenntnissen unterstützen.
Unsere Pflegeexperten von Dr. Weigl & Partner unterstützen Sie nicht nur gerne beim Antrag auf Pflegeleistungen, damit Sie finanzielle Unterstützung beim Treppenlift-Einbau erhalten. Wir helfen Ihnen bei Bedarf auch bei den bürokratischen Angelegenheiten und allen weiteren Fragen zur Pflege. Auch für den Fall, dass der erste Antrag abgelehnt wurde und Sie den Widerspruch beim Pflegegrad anstreben oder wenn sich seit der letzten Begutachtung durch den MDK die bisherige Pflegesituation verschlechtert haben sollte und Sie deshalb den Pflegegrad erhöhen wollen, stehen wir gerne an Ihrer Seite.
Unsere erste telefonische Beratung ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!