Grad der Behinderung Antrag

Sie wollen einen Grad der Behinderung Antrag stellen, weil Sie eine andauernde schwere gesundheitliche Einschränkung haben? Wir sagen Ihnen wie das geht, denn die Beantragung ist gar nicht schwierig, Sie müssen nur ein paar Dinge beachten.

Zunächst: Mit dem „Grad der Behinderung“ (GdB) wird amtlich bewertet, wie stark die Auswirkungen einer Behinderung sind. Dabei werden geistige, seelische und soziale Nachteile berücksichtigt. Woher diese rühren – ob durch einen Geburtsfehler, einen Unfall oder durch den Alterungsprozess – ist bei dieser Bewertung unwichtig. Bei der Untersuchung durch einen Gutachter wird Ihre gesundheitliche Einschränkung immer mit dem verglichen, was für einen Menschen ohne Behinderung normal ist.

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In verschiedenen Bundesländern kann der Grad der Behinderung Antrag online ausgefüllt werden

Den Vordruck für den Grad der Behinderung Antrag erhalten Sie beim Versorgungsamt bzw. beim Amt für soziale Angelegenheiten. In einigen Bundesländern gibt es zentrale Versorgungsämter, in anderen übernehmen kommunale Ämter diese Aufgabe. Eine Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz in Deutschland haben. Sie benötigen dafür jedoch nicht zwingend  die deutsche Staatsbürgerschaft.

Recherchieren Sie, ob Sie den Grad der Behinderung Antrag online ausfüllen können – so sparen Sie sich den Weg zur Behörde. Ein solcher Online-Antrag wird etwa in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen angeboten. In der Regel ist vorab eine kostenlose Registrierung auf dem Portal der Versorgungsämter notwendig. Abhängig vom jeweiligen Bundesland können Sie den Antrag dann teilweise oder gar vollständig online ausfüllen und einreichen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, das Dokument telefonisch oder auf dem Postweg anzufordern. Es ist Ihnen unbenommen, einen Termin beim Versorgungsamt zu machen und sich von den dortigen Mitarbeitern beim Ausfüllen des Antrags helfen zu lassen. Viele Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zeigen sich verunsichert, ob sie alles richtig machen.

Haben Sie keine Bedenken, dass Sie beim Ausfüllen des GdB Antrags irgendwelche Fehler machen könnten – der ganze Vorgang ist verhältnismäßig unkompliziert. Neben den Angaben zu ihrer Person beschreiben Sie mit Ihren eigenen Worten Ihre Erkrankung und bei wem Sie in Behandlung sind. Sie müssen keine medizinischen Fachbegriffe verwenden. Ergänzen Sie den Antrag durch Ihre medizinischen Befunde. Warten Sie damit nicht bis zur Aufforderung durch das Amt. Das kostet nur Zeit. Ein Tipp: Versenden Sie keine Originale, sondern nur Kopien – sollten die verloren gehen, können Sie schnell für Ersatz sorgen.

Bitten Sie außerdem Ihren Arzt, in seinen Berichten nicht nur ihre Krankheiten und Behinderungen aufzuführen, sondern auch näher zu beschreiben, welche Einschränkungen sie dadurch haben. Dies trägt maßgeblich zur Einstufung des „Grades der Behinderung“ bei. Damit Ihr Arzt gegenüber dem Gutachter Auskünfte erteilen darf – und eine solche Befragung kommt regelmäßig vor – müssen Sie eine Schweigepflichtentbindung ausfüllen.

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Für eine bundesweit einheitliche Bewertung des GdB gibt es die „Versorgungsmedizinische Verordnung“

Hier noch ein paar Erklärungen zur Ermittlung Ihres „Grades der Behinderung“: Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Ab einem GdB von 20 gilt man als behindert. Bei einem Grad von 50 spricht man von einer Schwerbehinderung. Liegen bei einer Person mehrere Behinderungen vor, so werden diese nicht einfach zusammen gerechnet. Wenn eine Behinderung mit einem Grad von 50 und die zweite mit einem Grad von 40 bewertet wird, ergibt sich daraus kein „Grad der Behinderung“ von 90. In der Beurteilung wird berücksichtigt, wie sich die Funktionsbeeinträchtigungen konkret auswirken. Geprüft wird überdies, wie sich mehrere Einschränkungen gegenseitig beeinflussen. So kann aus Behinderungen mit einem Einzel-GdB von 50 und 40 ein Gesamt-GdB von 70 heraus kommen.

Damit die Beurteilung einer Behinderung bundesweit einheitlich vorgenommen wird, erfolgt die Bewertung auf Grundlage der „Versorgungsmedizinischen Verordnung“, die seit Januar 2009 in Kraft ist. Ein Bestandteil der Verordnung ist die sogenannte GdB Tabelle, mit deren Hilfe jeder Gesundheitsstörung ein Einzel-GdB zugeordnet wird. Doch einzelne Beeinträchtigungen werden bei der Berechnung nur berücksichtigt, wenn sie für sich allein einen GdB von mindestens 10 ausmachen würden. Die „Versorgungsmedizinischen Verordnung“ wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitet und regelmäßig aktualisiert. Falls Sie einen Blick hinein werfen möchten – auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie die „Versorgungsmedizinischen Verordnung“ herunterladen.

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Grad der Behinderung und Pflegegrad

Prinzipiell sind der GdB und die Pflegegrade zwei verschiedene Themenfelder. Dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass Menschen, die aufgrund verschiedenster körperlicher und psychischer Einschränkungen über einen Grad der Behinderung verfügen, nicht selten eine umfangreiche pflegefachliche Betreuung benötigen. Mögliche Versorgungskonzepte sind etwa die 24-Stunden-Pflege oder die Unterbringung in einem Pflegeheim. Um mögliche Zuschüsse in Form von Pflegeleistungen erhalten zu können, sollten Sie parallel zu Ihrem Gdb Antrag auch die Möglichkeit eines Antrags auf Pflegeleistungen prüfen.

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Für die Neufeststellung des GdB muss erneut ein Grad der Behinderung Antrag eingereicht werden

Im Schnitt dauert die Bearbeitung eines GdB Antrags drei Monate. Sie erhalten dann einen „rechtsmittelfähigen Bescheid“ über den ermittelten GdB. Wenn Sie damit nicht einverstanden sein sollten – sei es, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde oder dass Sie sich falsch eingestuft fühlen – haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht und können eventuell Widerspruch gegen den Entscheid einlegen.

Es empfiehlt sich, dass Sie sich gleich von Beginn an einen Profi an die Seite holen, der die Sachlage gut kennt. Schließlich geht es bei der Einstufung des GdB um relevante Dinge wie gewisse Vergünstigungen im Alltag und Rentenansprüche, die für Ihr Leben sehr wichtig sein können.

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Es kommt vor, dass sich der „Grad der Behinderung“ (GdB) im Laufe der Zeit verändert – sowohl zum Besseren wie auch zum Schlechteren. Für die Neufeststellung des GdB müssen Sie wieder einen Grad der Behinderung Antrag stellen und aktuelle medizinische Gutachten einreichen. Machen Sie sich jedoch
bewusst, dass Sie – wenn Sie schwerbehindert sind – diesen Status verlieren könnten, wenn der GdB unter 50 eingestuft wird. Die Neufeststellung des GdB birgt also Chancen und Risiken für den Betroffenen. Wenn Sie beispielsweise kurz vor der Altersrente für Schwerbehinderte stehen ist es daher ratsam, mit
dem Antrag so lange zu warten, bis der Ruhestand begonnen hat. Denn nach Eintritt der Pensionierung hat eine Änderung des GdB keine Auswirkungen mehr auf die Rente.